Die Lage scheint also eindeutig. Auch wer mehr Geld für Depotgebühren, gezahlte Zinsen für Wertpapierkredite, Beratungskosten oder auch Fahrten zur Hauptversammlung ausgegeben hat, kann das nicht auf seine Einnahmen anrechnen.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat jedoch entschieden, dass die tatsächlichen Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalanlagen zu berücksichtigten sind, soweit sie den Sparerpauschbetrag übersteigen.
Entschieden hatten die Richter zwar nur über einen Fall, in dem der persönliche Einkommensteuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent lag (Az.: 9 K 1637/10) – dennoch könnte der weitere Verlauf des Verfahrens eine für viele Sparer erfreuliche Wende bringen.
Die Finanzverwaltung hat gegen das steuerzahlerfreundliche Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt, teilte der Bund der Steuerzahler mit, der das Verfahren begleitet. Dort ist das Verfahren unter Az.: VIII R 13/13 anhängig.
Steuerzahler sollten Einspruch einlegenBetroffenen Steuerzahlern empfiehlt der Bund der Steuerzahler, sich auf dieses Verfahren zu berufen und Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Kommt auch der Bundesfinanzhof zu dem Ergebnis, dass die tatsächlichen Werbungskosten absetzbar sind, so gibt es dann eventuell Geld zurück.
Ausdrücklich nicht entschieden hat das Finanzgericht die Frage, ob die tatsächlich angefallenen Werbungskosten auch in Fällen steuermindernd berücksichtigt werden müssen, in denen der persönliche Steuersatz des Steuerzahlers höher ist als der Abgeltungsteuersatz.
Wie die Regelung nun allgemein in Deutschland gehalten wird, weiß ich nicht (bin Badener) und da ich nicht auf HVs verweile, konnte ich die Reaktion des Finanzamtes nicht herausfinden. Eventuell ist auch inzwischen eine Regelung erfolgt.
Ganz beiläufig erwähnt, ein Besoldungsgesetz, welches nur in Hessen Gültigkeit besitzt, habe ich für mich persönlich als Grundlage für Baden Württemberg beantragt und nach über einem Jahr wurde meinem Einspruch stattgegeben und ich finanziell entschädigt.
aber danke für deinen allgemein wohl zu vertretenen Hinweis
Grüßle - Shane