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Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts - sinnvoll oder nicht?

22 ANTWORTEN

Dietus
Experte ★★★
760 Beiträge

Nicht zu vergessen:

LINDT&Sprüngli: dort soll jeder Teilnehmer eine nicht unerhebliche Menge köstlichster Schokolade erhalten! Smiley (fröhlich)

 

Gruß

dietus

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Ja, Lindt & Sprüngli … Leider kostet eine einzelne Aktie rund 50000 Euro. Man muß also erst einmal so viel Geld haben, daß man nicht nur sich überhaupt eine leisten kann, sondern das auch noch in ein ausgewogenes Depot hineinpaßt. Wenn jemand beispielsweise 100000 Euro hat, würde ich ihm dennoch nicht raten wollen, 50% seines Vermögens in ein einziges eher spezielles Unternehmen zu stecken.

 

Aber wenn es paßt, ist das eine schöne Naturaldividende, zusätzlich zur Bardividende, die Lindt & Sprüngli natürlich auch zahlt.

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Wer (völlig zu Recht) nicht 50.000 Euro in eine einzelne Aktie investieren will, aber trotzdem bei Lindt dabei sein möchte, der kauft entweder den Lindt-Partizipationsschein (WKN 870503), der derzeit 4836 Euro kostet und der Aktie folgt. Wem das immer noch zu teuer ist, der kauft das Zertifikat mit der WKN CM8GPX, das nur 41 Euro kostet und der Lindt-Aktie ebenfalls 1:1 folgt. Das Zertifikat ist derzeit sogar gebührenfrei erhältlich (sonst 3,90 Euro Pauschalgebühr). Es handelt sich formal zwar um ein Hebelzertifikat, aber der Hebel ist absichtlich niedrig bei derzeit 1,18. Also nicht riskanter als die Aktie selbst.

 

Essbare Dividende gibt's dann zwar keine, aber wer Lindt-Produkte essen will, der deckt sich nach Ostern (so wie ich) einfach im Supermarkt zum halben Preis ein. Bis dahin reichen zum Glück noch meine Vorräte, die ich nach Weihnachten zum halben Preis gekauft habe.

 

Demnächst lest Ihr eine Erklärung des bayrischen Begriffs "Grattler".*

 

Bis dahin schöne Grüße von Eurem Grattler*

 

nmh

 

____________

*) ACHTUNG: Bitte nicht wieder mit "Grantler" verwechseln!!!!!!

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Sehe ich ähnlich. Hinzu kommt noch die Bündelung über Interessenvertretungen und anderen Lobbyisten.

Einer alleine hat keine Stimme, aber wenn sich 1.000 Aktionäre mit ihren jeweils 1.000 Aktien bünden, dann steht da jemand mit 1 Mio. Aktien. Die Interessengruppe wird damit sichtbar und besser gehört. Den ultimativ richtigen Verein werde ich eh nicht finden, deswegen entscheide ich nach Lust und Laune welcher Aktionärsvereinigung (SdK etc.) ich meine Stimme gebe. Lieber eine tendenziell richtige Stimme als gar keine Stimme.

 

Kann man bei der Comdirect das Stimmrecht auch direkt online an solche Lobby-Buden übertragen oder geht das nur offline? DiBa bietet das als Online-Transaktion an - sehr bequem.

dg2210
Legende
6.204 Beiträge

@Dietusschrieb:

Nicht zu vergessen:

LINDT&Sprüngli: dort soll jeder Teilnehmer eine nicht unerhebliche Menge köstlichster Schokolade erhalten! Smiley (fröhlich)

 



Das wichtigste ist nicht die Schokolade, die gibt es - wie @nmh richtig bemerkt, nach Ostern zum Schleuderpreis bei ALDI.

 

Ich fahre nur wegen des blauen Koffers nach Zürich und geniesse die bewundernden Blicke, wenn ich damit am Flughafen in der Lounge sitze.

 

 

zuerich.jpg

 

 

 

Shane 1
Mentor ★★
1.919 Beiträge

@dg2210

Du solltest vielleicht erwähnen, dass du (wie im Aktionärsverzeichnis ersichtlich ist) bei Lindt eine Sperrminorität hast und deshalb die Reisekosten zu Lasten des Konzerns gehen.

Ich erhielt noch nie eine Einladung zu einer HV im Ausland, weder nach Holland, Schweiz (Novartis, Irland oder in die Staaten!!

Schade, möchte doch ernsthaft anfügen, dass die Kosten für den Besuch einer HV steuerlich geltend gemacht werden können (auch Fahrt- und Reisekosten) und vom Finanzamt auch anerkannt werden. Ich habe noch nie gelesen, dass Flüge expliziet ausgeschlossen sind. Korrekt??

Ein Schelm wer nun denkt, sich seinen Urlaub in der Schweiz oder den Staaten vom deutschen Staat bezahlen zu lassen.

Grüßle - Shane

 

Danke für den Daumen Dietus, aber das mit der Sperrminorität (25,1% bei DG 2210) war lediglich als kleiner Scherz zu seinem Flugbeitrag gedacht. Wahr allerdings ist, dass Kosten für Besuche zur Hauptversammlung steuerlich anerkannt werden und wer tatsächlich diese besucht, sie in seiner Steuererklärung anführen, bzw. absetzen kann.

Grüße an dich, hoffentlich hat sich deine grüne Gesichtsfarbe nach den turbulenten Tagen inzwischen wieder normalisiert.

 

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

@Shane 1: Das mit dem Abzug von Werbungskosten (insbesondere für den HV-Besuch) ist schon lange vorbei – seit es die Abgeltungssteuer gibt nämlich. Mit der ist alles abgegolten. (Ausnahme: Die Aktien gehören zum Betriebsvermögen, dann geht’s noch.)

Shane 1
Mentor ★★
1.919 Beiträge

@chi

im Normalfall korrekt  -seit Einführung der Abgeltungsteuer können Sparer Werbungskosten nicht mehr absetzen, darunter etwa auch die Fahrt zur Hauptversammlung. Einige Finanzgerichte entscheiden jedoch gegen diese Praxis.

Beachte:
Für private Einkünfte aus Kapitalanlagen gilt grundsätzlich die Abgeltungsteuer. Seit dem Jahr 2009 können Sparer daher von ihren Kapitalerträgen nur noch den Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1602 Euro (zusammenveranlagte Ehegatten) abziehen. Das gilt nach dem Gesetzeswortlaut auch dann, wenn die tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen.

 

Die Lage scheint also eindeutig. Auch wer mehr Geld für Depotgebühren, gezahlte Zinsen für Wertpapierkredite, Beratungskosten oder auch Fahrten zur Hauptversammlung ausgegeben hat, kann das nicht auf seine Einnahmen anrechnen.

 

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat jedoch entschieden, dass die tatsächlichen Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalanlagen zu berücksichtigten sind, soweit sie den Sparerpauschbetrag übersteigen.

Entschieden hatten die Richter zwar nur über einen Fall, in dem der persönliche Einkommensteuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent lag (Az.: 9 K 1637/10) – dennoch könnte der weitere Verlauf des Verfahrens eine für viele Sparer erfreuliche Wende bringen.

Die Finanzverwaltung hat gegen das steuerzahlerfreundliche Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt, teilte der Bund der Steuerzahler mit, der das Verfahren begleitet. Dort ist das Verfahren unter Az.: VIII R 13/13 anhängig.

Steuerzahler sollten Einspruch einlegen

Betroffenen Steuerzahlern empfiehlt der Bund der Steuerzahler, sich auf dieses Verfahren zu berufen und Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Kommt auch der Bundesfinanzhof zu dem Ergebnis, dass die tatsächlichen Werbungskosten absetzbar sind, so gibt es dann eventuell Geld zurück.

Ausdrücklich nicht entschieden hat das Finanzgericht die Frage, ob die tatsächlich angefallenen Werbungskosten auch in Fällen steuermindernd berücksichtigt werden müssen, in denen der persönliche Steuersatz des Steuerzahlers höher ist als der Abgeltungsteuersatz.

 

Wie die Regelung nun allgemein in Deutschland gehalten wird, weiß ich nicht (bin  Badener) und da ich nicht auf HVs verweile, konnte ich die Reaktion des Finanzamtes nicht herausfinden. Eventuell ist auch inzwischen eine Regelung erfolgt.

 

Ganz beiläufig erwähnt, ein Besoldungsgesetz, welches nur in Hessen Gültigkeit besitzt, habe ich für mich persönlich als Grundlage für Baden Württemberg beantragt und nach über einem Jahr wurde meinem Einspruch stattgegeben und ich finanziell entschädigt.

 

aber danke für deinen allgemein wohl zu vertretenen Hinweis

Grüßle - Shane

 

dg2210
Legende
6.204 Beiträge

@Shane 1schrieb:

Die Finanzverwaltung hat gegen das steuerzahlerfreundliche Urteil Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt, teilte der Bund der Steuerzahler mit, der das Verfahren begleitet. Dort ist das Verfahren unter Az.: VIII R 13/13 anhängig.


Dazu ein Update:

Der Bundesfinanzhof hat schon 2015 entschieden:

"Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 17. Dezember 2012  9 K 1637/10 aufgehoben."

 

oder wie wir Halbjuristen sagen "Monaco locuta, causa finita"

 

Shane 1
Mentor ★★
1.919 Beiträge

@dg2210

das bedauere ich für dich, nur wegen der Schokolade so ein Aufwand und nun bleibst du auch noch auf den Flugkosten sitzen (lach).

merci für die Info

Shane