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Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts - sinnvoll oder nicht?

as-1984
Experte ★★
354 Beiträge

Hallo zusammen,

 

habe soeben das Schreiben zur Erteilung der "Vollmacht zur Ausübung des Stimmrechts" erhalten.

Wie handhabt ihr das? Habt ihr die Vollmacht erteilt?

Welche Vor- und Nachteile sind damit verbunden (z. B. Konflikte mit den Interessen der Kleinanleger, etc.)?

 

Merci!

22 ANTWORTEN

nmh
Legende
9.959 Beiträge

@as-1984:

Besitzt Du an Firmen größere Anteile der Aktien, sagen wir mal mehr als 10 oder 15 Prozent eines Unternehmens?

 

Ja ->  Geh selbst auf die Hauptversammlung (HV), denn schließlich bist Du ja Mitglied des Aufsichtsrates (diese Antwort richtet sich an @dg2210)

Nein ->  Vollmachtsformular ignorieren, denn Deine Stimme auf der HV ist völlig irrelevant (sorry für die harschen Worte).

 

Nur der Vollständigkeit halber: Die Dividende bekommst Du natürlich auch ohne Besuch der HV oder ohne Erteilung einer Vollmacht.

 

Und noch eine Bemerkung: Einmal im Leben sollte man eine HV besucht haben, nur um zu sehen, wie sowas abläuft. Wenn Du eine Vollmacht erteilst, geht an Deiner Stelle jemand anderes hin, und wie der dann abstimmt, weißt Du nicht genau. Also Fazit: Keine Vollmacht erteilen, davon hast Du nichts.

 

Hilft das ein wenig?

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

as-1984
Experte ★★
354 Beiträge

@nmh

 

Hahaha, Scherzkeks... Wenn ich 10-15 Prozent an einem DAX-Unternehmen hätte, wäre ich auf einer Südsee-Insel und würde im Meer planschen, statt hier Posts zu verfassen Lachender SmileyLachender SmileyLachender Smiley

 

Ja, geholfen hat es schon, hat mich einfach in meiner Meinung bestärkt, das Schreiben einfach zu ignorieren... Smiley (zwinkernd)

 

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Der Nutzen einer Dauervollmacht liegt darin, daß Zufallsmehrheiten auf der Hauptversammlung vermieden werden.

 

Es ist zwar richtig, daß ein Kleinanleger wie du und ich vielleicht nur 0,00001% der Anteile an einer AG hält (ggf. mit ein paar Nullen mehr oder weniger, je nach der Größe des Vermögens und nach der Größe der Gesellschaft). Da es aber viele Kleinanleger gibt, ist die Summe nicht zu vernachlässigen.

 

Die Präsenz auf Hauptversammlungen liegt oft nur in der Gegend von 50%, d.h. nur die Hälfte der Aktien ist tatsächlich vertreten. Das bedeutet, daß ein Großaktionär mit z.B. 28% Anteil eine deutliche Mehrheit auf der Hauptversammlung hat und vielleicht Beschlüsse durchbringt, die ihm nützen, aber nicht unbedingt der Gesellschaft und den anderen Aktionären. (Ja, wenn er noch mehr Anteile hat, kann er auch bei höherer Präsenz die Mehrheit haben. Aber wenn er z.B. 30% überschreitet, muß er den anderen Aktionären anbieten, ihnen die Aktien abzukaufen. Das versuchen die meisten zu vermeiden.)

 

Mit einer Dauervollmacht vergibst du dir keine Optionen. Du kannst immer noch persönlich zur Hauptversammlung gehen und selbst abstimmen, und du kannst Weisungen erteilen, wenn dir das beabsichtigte Abstimmungsverhalten (meistens entsprechend den Verwaltungsvorschlägen) nicht gefällt. Aber deine Aktien sind auch dann vertreten, wenn du keine Lust oder keine Zeit hast, dich mit einer bestimmten Hauptversammlung zu befassen.

nmh
Legende
9.959 Beiträge

Guter Punkt von @chi.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

as-1984
Experte ★★
354 Beiträge

Ich hab die Vollmacht jetzt kurzerhand abgeschickt.

 

Wie ist da das weitere Prozedere? Bekomme ich eine Bestätigung für jede HV? Oder im Vorfeld eine Benachrichtigung über eine HV?

Jemand schon Erfahrungen damit gemacht?

 

Danke!

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Vor jeder Hauptversammlung kommt eine Benachrichtigung/Einladung, entweder in die Postbox oder per Briefpost (nach Wahl der Gesellschaft, die den Versand auch bezahlt). Dabei ist ein Begleitschreiben, in dem die Bank mitteilt, wie sie abstimmen will (oder auch, daß sie gar nicht teilnehmen wird – bei sehr exotischen Aktien kommt das vor) und wie man ggf. Weisungen erteilt oder eine Eintrittskarte anfordert.

 

Bei Namensaktien läuft es anders, da meldet sich die Gesellschaft direkt. Die Bank ist außen vor und wird die Aktien auch nicht vertreten.

 

Übrigens stimme ich @nmh voll zu, eine Hauptversammlung sollte man mal erlebt haben. Ich gehe gerne hin, wenn es sich ergibt; was insgesamt nicht so oft ist, auch weil viele HVs weit weg stattfinden. Rein vom praktischen Nutzen gibt es dort auch Essen (in sehr variierender Quantität und Qualität) und meistens irgendwelche Werbegeschenke (mit sehr variierender Nützlichkeit).

as-1984
Experte ★★
354 Beiträge

Dann werde ich mal bei Gelegenheit an einer HV teilnehmen. Bisher bin ich noch nicht in den "Genuss" gekommen... Smiley (überglücklich)

dg2210
Legende
6.155 Beiträge

@nmhschrieb:

 

Ja ->  Geh selbst auf die Hauptversammlung (HV), denn schließlich bist Du ja Mitglied des Aufsichtsrates (diese Antwort richtet sich an @dg2210)

 


Sehr witzig! Bei den interessanten Themen (Entlastung des Aufsichtsrats etc)  läßt mich der Versammlungsleiter gar nicht abstimmen!!!!

 

 

Pramax
Mentor ★★★
3.460 Beiträge

Hallo @as-1984

 

Ich verweise auf den HV-Kulinarik-Thread im Community-Forum

Hauptversammlungs-Kulinarik-Thread mit meinem Bericht zur BASF-HV.

 

Gutes Essen soll man auf den HVs folgender AGs

bekommen:

- Rational AG (WKN 701080) am 09.05.2018 in Augsburg (Messe)

- VIB Vermögen AG (WKN 245751) am 28.06.2018 in der "firmeneigenen" Gaststätte in Ingolstadt.

 

Vielleicht werde ich eine der beiden heuer besuchen.

 

Gruß, Pramax

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Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.