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Versteuerung von Eträgnisgutschriften bei ETFs

Wombatbaby
Autor
1 Beiträge

Hallo,

 

mir wurden heute in meiner Kontoübersicht Erträgnisgutschriften von zwei verschiedenen ETFs angezeigt.

Nr. 1: ETFL44 - Bruttobetrag: 19,80€, Steuerabzug: 17,16€

Nr. 2: ETFL01 - Bruttobetrag: 28,35€, Steuerabzug: 26,40€

 

Kann mir jemand sagen, warum die Gutschriften so hoch versteuert werden?

Da bleiben ja grad mal 2 Euro übrig. Mein Freistellungsauftrag ist übrigens noch nicht ausgeschöpft.

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Kristina

7 ANTWORTEN

Joerg78
Mentor ★★★
2.726 Beiträge

Hallo Kristina, 

 

willkommen in der community!

 

Ähnliches hatte ich heute bei einem iShares-ETF. @paba hat hier eine Begründung aufgeführt - eventuell trifft das auf deine ETFs auch zu. Genaueres wirst du erst in der Steuerbescheinigung ablesen können, die theoretisch Montag auf Dienstag Nacht in deine Postbox eingestellt wird!

 

Viele Grüße,

Jörg

 

paba
Mentor
889 Beiträge

Hallo @Wombatbaby,

 

herzlich willkommen in der Community auch von mir.

 

Das sind beide thesaurierende und in Deutschland aufgelegte ETFs. Da es sich um thesaurierende Fonds handelt, schütten diese also normalerweise gar nichts aus. Sie legen alle Erträge wieder an, wodurch dein ETF im Wert schneller steigt. Es sind aber auch deutsche ETFs. Deutsche Fonds müssen bereits auf Fondsebene die sogenannte „maximale Steuerliquidität“ an das Finanzamt abführen. Die maximale Steuerliquidität ist der Wert der bei dir unter „Abr.BetragBrutto“ steht. Dies ist die maximale Steuer die Privatanleger in Deutschland jemals zahlen müssen. Damit hast du aber wahrscheinlich zu viel Steuern gezahlt, weil du z.B. nicht kirchensteuerpflichtig bist oder weil du deinen Freistellungsauftrag für 2017 (nicht 2018) noch nicht verbraucht hast. Die Differenz zwischen der maximal möglichen Steuer und deiner persönlichen Steuer bekommst du ausbezahlt.

 

Die Steuer ist also in Wirklichkeit nicht höher als für jeden anderen Anleger auch, denn deine Thesaurierungsbeträge, die dem Fonds direkt gutgeschrieben werden liegen bei etwa 69€ bzw. 99€ oder höher (genau kann man das nicht sagen, weil ich die ausländische Quellensteuer, deinen verbleibenden Freistellungsauftrag für 2017 und die sonstigen Gegebenheiten nicht kenne).

 

P.S: Wichtig (habe ich vergessen): Es handelt sich hier noch um das alte Steuerrecht von vor 2018. Da mussten ja alle Thesaurierungen jährlich versteuert werden. Bei ausländischen Fonds musste der Privatanleger das selber in seiner Steuerklärung dem Finanzamt per Anlage KAP anzeigen. Deutsche Fonds mussten die Steuer direkt an das Finanzamt abführen. Ab 2018 ändert sich alles (wurde ja hier schon verschiedenen Beiträgen bestrochen).

 

Gruß paba

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@paba  hat völlig Recht mit seiner Erkältung äh Erklärung (vielen Dank!).

 

Als Ergänzung von mir: In der Steuerbeilage, die in der Nacht von Montag auf Dienstag (16.01.2018) produziert werden wird, werdet Ihr folgenden Text als Fußnote Nummer "20" finden:

 

"(20) Die von der Kapitalanlagegesellschaft bereitgestellten Mittel dienen dazu, die Abzugsverpflichtung der Bank für Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer zu erfüllen. Dafür nicht benötigte Beträge (z.B. aufgrund des Vorliegens einer Nichtveranlagungsbescheinigung oder eines Freistellungsauftrages) werden Ihnen gutgeschrieben."

 

Vielleicht hilft das ein wenig?

 

Viele Grüße aus einem trüben, kalten München

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Clemens
Autor
2 Beiträge

Hallo paba,

 

vielen Dank für deine Ausführung. Ich investiere erst seit kurzem in ETFs und habe ein ähnliches Problem wie oben angesprochen.

 

Ich habe in den ETF:  DE0002635281 investiert. Dieser ist offiziell ja einer der ausschüttet und nicht thesauriert. Die erste Ausschüttung 2018 kam jetzt Anfang Januar. Bei 1,41 € Ausschüttung erhielt ich 0,10€ (also 1,31€) Steuern, ob die 801€ noch lange nicht ausgeschöpft sind. Das sind über 90% Steuerbelastung. Dividenden (und das sind Ausschüttungen doch!?) sind bis 801€ steuerfrei. Freistellungsauftrag ist natürlich bereits erteilt.

 

Was übersehe ich dabei?  Bitte um Aufklärung.

 

Viele Grüße,

Clemens

paba
Mentor
889 Beiträge

Hallo @Clemens,

 

das war keine Ausschüttung im Januar sondern eine Thesaurierung zum 31.12.2017 (das Datum ist wichtig): Aufgrund der Änderung der Fondsbesteuerung ab 2018 durften auch ausschüttende Fonds zu Ende 2017 einmalig eine Thesaurierung vornehmen. Alle in Deutschland aufgelegten ETFs von iShares (ISIN beginnt mit DE) haben das auch getan. Die Thesaurierung beim DE0002635281 betrug 0,0764165€ je Anteil (diesen Wert findest du exakt auf deiner „Gutschrift fälliger Wertpapier-Erträge“ und gerundet auf 0,08€ auf der Seite von comdirect). Wenn ein Fonds thesauriert gibt’s für die Anteileigner normalerweise gar nichts, denn die Thesaurierung fließt ja einfach nur dem Fonds zu und erhöht dessen Wert. Deutsche Fonds mussten aber nach dem alten Steuerecht von vor 2018 die sogenannte „maximale Steuerliquidität“ an die Finanzverwaltung abführen, denn auch die Thesaurierungen waren genauso wie Ausschüttungen steuerpflichtig (deswegen wurden Thesaurierungen im Steuer-Fach-Chinesisch auch „ausschüttungsgleiche Erträge“ genannt). Bei ausländischen Fonds mussten das die Anteilseigner selber dem Finanzamt mitteilen.

 

Die maximale Steuerliquidität für den DE0002635281 bei der Thesaurierung zum 31.12.2017 betrug 0,0293125€ je Anteil (diesen Wert findest gerundet auf 0,0293€ auf der Seite von iShares; er ist dort unter „Ausschüttung“ zum 02.01.2018 aufgeführt; es war aber gar keine Ausschüttung sonder eben die Steuerliquidität, die ans Finanzamt gegangen ist). Es kann nun aber sein, dass du dem Finanzamt gar keine Steuern schuldig warst oder vielleicht nicht genau in dieser Höhe (z.B. weil du noch Reserven in deinem Freistellungsauftrag hattest oder weil du eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei der Bank abgegeben hast). In diesem Fall bekommst du im günstigsten Fall die volle Steuerliquidität von der Bank zurück (also 0,0293125€ mal Anzahl der Anteile). Im ungünstigsten Fall bekommst da aber gar nichts zurück (wenn du inkl. Kirchensteuer voll steuerpflichtig bist). Meist bekommst du aber einen gewissen Teil zurück (z.B. die Kirchensteuer, wenn du keiner Kirche angehörst oder die ausländische Quellensteuer, die hier 0,0003375€ je Anteil betrug). Auf deiner Steuermitteilung sollte übrigens deshalb der von @nmh zitierte Satz stehen. Dieser Satz soll genau das oben gesagte zu Ausdruck bringen.

 

Durch die Thesaurierung im Dezember 2017 ist übrigens die Ausschüttung, die eigentlich zum 15.01.2018 fällig gewesen wäre, gestrichen worden (Betrag 0,00 € je Anteil, siehe iShares).

 

Gruß paba

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Man merkt nicht nur hier, aber wieder einmal hier, dass @paba  sich sehr gut mit dem Steuerrecht auskennt. Ich habe seinen Erklärungen (vielen Dank!) nichts hinzuzufügen.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Clemens
Autor
2 Beiträge

Hallo @paba,

 

vielen Dank für die Ausführungen. Das war so ausführlich und verständlich, dass ich es jetzt verstanden habe. Super wie schnell und konstruktiv man hier Hilfe und Antworten bekommt. 🙂 Vielen Dank!

 

VG

Clemens