am 01.09.2018 03:42
Hallo,
ich habe eine Frage zu den Verrechnungstöpfen bei einem Aktienverkauf.
Mal angenommen, ich habe ein Depot A und ein Depot B bei der comdirect. Den Freistellungsauftrag betrachten wir nicht, da dieser nur nachrangig eine Rolle spielt. Die Verrechnungstöpfe sehen wie folgt aus:
Gewinne/Verluste aus Aktien von Depot A: -100€
Gewinne/Verluste Sonstige von Depot A: -500€
Gewinne/Verluste aus Aktien von Depot B: -200€
Gewinne/Verluste Sonstige von Depot B: -500€
Nun verkaufe ich eine Aktie mit einem Gewinn von 300€. Die Comdirect würde nun den Aktientopf von Depot A auf null setzen und den „Sonstiges-Topf“ von Depot A mit den restlichen 200€ verrechnen.
Habe ich die Möglichkeit die restlichen 200€ Gewinn auch mit dem Aktientopf aus Depot B zu verrechnen oder bleibt bei der obigen Schilderung?
Ich weiß, das ist sehr abstrakt formuliert aber ich möchte hier keine persönlichen Details verraten. Vielleicht kann das @SMT_Service Rücksprache mit den Kollengen aus der entsprechenden Fachabteilung halten und hier die Antwort posten. Würde mich sehr freuen. Ich habe bereits gesehen wie oft den Leuten hier super weitergeholfen wird. Ein tolles Forum!
Grüßle aus dem hohen Norden
FrageNicht
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
04.09.2018 22:10 - bearbeitet 04.09.2018 22:11
04.09.2018 22:10 - bearbeitet 04.09.2018 22:11
Edit: Sorry habe erst danach gesehen das es direkt an @Social-Media-Team ging.
Bei mir werden die Depots über das Jahr für sich behandelt. Am Jahresende werden dann meine Konten miteinander verrechnet und danach noch meine Konten mit der meiner Frau. Also ich meine natürlich Gewinne und Verluste. Ich habe aber ehrlich gesagt noch nie darauf geachtet ob ein Gewinn aus Aktien, der mit Verlusten aus Sonstigem verrechnet wurde, rückabgewickelt wird um dann mit Aktienverlusten in einen anderen Depot verrechnet zu werden.
Da die "normale Verlustverrechnung" bei der codi klappt habe ich auch bei der Verrechnung am Jahresende genug Vertrauen das auch das klappt wie es vorgegeben ist.
@nmhhast Du da persönliche Erfahrungen?
am 05.09.2018 08:44
@FrageNicht schrieb:
Hallo @Social-Media-Team,
könnt ihr eine pauschale Antwort geben wie das bei euch steuerlich gehandhabt wird oder muss ich mich hierfür bei der Kundenbetreuung melden?
Grüßle
FrageNicht
Hallo @FrageNicht und herzlich willkommen in unserer Community!
Über dein Lob zu unserer Community freue ich mich sehr. Das ist der Verdienst unserer fleißigen und hilfsbereiten Communauten! Ich werde deine Frage gerne mit unseren Spezialisten klären und mich wieder bei dir melden.
Gruß aus Quickborn
Erik
am 05.09.2018 09:47
Hallo @FrageNicht,
so, mein "Steuerspezialist" hat mich sehr schnell mit einer Antwort versorgt.
Zu den hilfreichen Antworten von @paba und @Goliath74 (vielen Dank an die beiden!) möchten wir noch Folgendes ergänzen.
Der Gesetzgeber sieht ein Wiederaufleben der Verlusttöpfe im laufenden Jahr vor, sofern im Vorwege Aktiengewinne mit sonstigen Verlusten verrechnet worden sind und nachträglich ein Aktienverlust oder sonstiger Gewinn entsteht. Hierbei wird je nachdem entweder der sonstige Verlust oder der Aktiengewinn wieder aufgefüllt. Dies geschieht innerhalb einer Kontoverbindung mit jedem Geschäft automatisch.
Kontoübergreifend wird das Procedere per 31.12. automatisch vorgenommen, sofern ein gültiger Freistellungsauftrag vorliegt. Aber Achtung, dies ist nur bei Einzelkonten vorgesehen, sofern ein Einzelfreistellungsauftrag vorliegt (kontoübergreifende Verlustverrechnung). Sobald ein gemeinsamer Freistellungsauftrag erteilt wurde, sieht der Gesetzgeber dieses Vorgehen nicht vor (ehegattenübergreifende Verlustverrechnung)!
Gerne möchten wir dich in diesem Zusammenhang auf unser kostenloses online Steuerseminar zur Abgeltungsteuer am 08.11.2018 hinweisen. Das Seminar ist noch in Planung und wird rechtzeitig in der Online-Seminarliste angeboten. In diesem Seminar wird auch intensiv auf die Verlustverrechnung eingegangen.
Gruß
Erik
am 05.09.2018 15:33
Hallo @SMT_Erik,
ich glaube du hast da die Frage nicht ganz richtig verstanden. Die Informationen, welche uns du gebeben hast sind zwar richtig aber das Anliegen von @FrageNicht war glaube ich etwas komplizierter gemeint. Wenn ich die Nachrichten von @FrageNicht richtig verstanden habe, hat das @Goliath74 ganz gut zusammen gefasst hat. Ich zitiere: " Ich habe aber ehrlich gesagt noch nie darauf geachtet ob ein Gewinn aus Aktien, der mit Verlusten aus Sonstigem verrechnet wurde, rückabgewickelt wird um dann mit Aktienverlusten in einen anderen Depot verrechnet zu werden." (Goliath74).
Mich würde die Antwort auch durchaus interessieren. Ist eine ziemlich schräge aber interessente Frage.
Weis eigentlich jemand, was mit @nmh los ist?
Viele Grüße nach Quickborn
codibank
am 05.09.2018 16:10
am 05.09.2018 16:57
Moin @SMT_Erik,
vielen Dank für deine Antwort. @codibank hat mit dem Zitat von @Goliath74 vollkommen recht. Das war meine eigentliche Frage. Ich habe diese leider recht umständlich formuliert.
Ist sie euch denn nun klar?
Grüßle
FrageNicht
am 05.09.2018 17:42
Hallo @FrageNicht und @codibank,
in der Tat eine interessante Frage. Ich gebe sie noch mal zurück an unsere Steuer-Experten. 🙂
Viele Grüße
Philipp
am 06.09.2018 15:51
Hallo @FrageNicht,
die Möglichkeit in die Verrechnung einzugreifen hast du nicht. Die depotübergreifende Verlustverrechnung erfolgt per 31.12. eines Jahres automatisch. Ist deine Frage damit beantwortet?
Gruß aus Quickborn
Erik
am 06.09.2018 19:58
Das er nicht eingreifen kann ist klar aber es geht um folgendes: Wird ein Gewinn aus Aktien der mit einem Verlust aus Sonstigem verrechnet wurde zum 31.12 rückgerechnet (wertigerer Verlust) um mit einem Verlust aus Aktien im Zweidepot verrechnet zu werden?
am 07.09.2018 11:23
Hallo @Goliath74,
Du hast vollkommen recht, genau darum geht es mir.
Das ich keine Möglichkeit habe in diesen Prozess manuell einzugreifen, wusste ich bereits.
Ich Frage mich halt ob die Verrechnung so stattfindet, wie du sie beschrieben hast oder ob die Sonstigen Verluste aus Depot A nicht rückabgewickelt werden und dafür die Aktienverluste aus Depot B stehen bleiben.
@Social-Media-Team Versteht ihr nun diese zugegebendermaßen komplexe und schwierige Frage?
Grüßle
FrageNicht