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Verlusttöpfe innerhalb comdirect

22 ANTWORTEN

codibank
Experte ★
217 Beiträge

@Codi

 

Vielen Dank, dass du dieses Thema nochmal "rausgekramt" hast. Ich habe mich schon gewundert, wieso die Verrechnung auf Bankenebene noch nicht erfolgt ist. Scheinbar passiert dies nur einmal jährlich. Bin schon gespannt ob das reibungslos klappt. 

Es ist echt toll, wie viel ich durch dieses Forum lerne. 

 

Viele Grüße aus den Subtropen (gefühlsmäßig)

 

codibank

 

Codi
Autor ★
6 Beiträge

Hallo Freunde der Verlusttöpfe!

Leider ist das Thema noch nicht gänzlich ausgeräumt.

 

Ich habe anfang des Jahres Aktiengewinn gemacht wovon die Steuer ans Amt abgegangen ist.

Wie ich in der Steueransicht bei der Codi sehen kann, wird nun jeder Verlust den realisiere mit diesem diesjährigen Gewinn verrechnet und ich bekomme sofort Steuer zurückerstattet.

Die brenzlige Frage ist nun: Verfällt dieser Ausgleich mit Jahresende. Was heißen würde, um die volle abgeführte Steuer zurückzuerhalten, müsste noch in diesem Jahr Verluste in entsprechender Höhe realisieren?

Das Verluste automatisch auf das nächste Jahr fortgeschrieben werden ist klar... aber Gewinne?

Ich hoffe ich habe mich deutlich ausgedrückt.

 

Gruß codi.

 

Saferbull
Autor ★★★
57 Beiträge

Vorab, ich bin kein Steuerberater und gebe keine Garantie für die folgenden Angaben, möchte dir aber trotzdem helfen und gehe daher in meiner Antwort davon aus, dss es mich betreffen würde.

2. Hinweis:

Käufe und Verkäufe nur aus steuerlichen Gründe sind steuerlich bedenklich. Ich würde also nur Aktien verkaufen, bei denen ich von fallenden Kursen ausgehe und diese erst wieder kaufen wenn sich meine Meinung z. B. aus konjunkturellen Gründen geändert hätte.

 

Wenn ich dich richtig verstehe, hast du bis zum 14.12. Gewinne (z.B. aus Aktien) gemacht, von denen Steuern abgeführt wurden. Das ist richtig so und so ist das System.

Wenn ich noch igendwo nicht realisierte Verluste (in disem Fall aus Aktien) hätte, könnte ich die bis zum 31.12. realisieren und bekämme die Steuer aus den zuvor gezahlten Gewinnen zurück.

Beispiel mit ca. Beträgen: Bisheriger Gewinn 2.000 € eingereichter Freistellungsauftrag 800 € gezahlte Steuer auf 1.200 € = 336 €.

Habe ich nun noch irgendwo 1.200 € Verlust (in disem Fall aus Aktien), könnte ich die jetzt verkaufen und bekäme maximal 336€ gutgeschrieben.

Ließe ich den nicht realiesierten Verlust über den 31.12. stehen und verkaufte die Aktien in 2019, dann hätte ich einen Verlust in 2019, den ich mit meinen in 2019 entstehenden Gewinn verrechnen könnte.

Fazit:

Wenn ich sicher wüsste,  dass ich 2019 Gewinne von über 1.200 € machen würde, bräuchte ich nichts zu machen. Anderenfalls würde ich jetzt die Verlust-Aktien verkaufen und bekämme eine Steuergutschrift von ca. 28% (incl. Kirchensteuer und Soli) auf maximal 1.200 € (=336 €).

 

 

paba
Mentor
889 Beiträge

@Codi  schrieb:
Das Verluste automatisch auf das nächste Jahr fortgeschrieben werden ist klar... aber Gewinne?

 


Hallo ,

 

ganz einfache Antwort: Nein, einen Verlustrücktrag (= Gewinnvortrag) gibt es natürlich nicht.

 

Sollten in den Gewinn/Verlusttöpfen am Jahresende positive Gewinne verbleiben, so werden diese immer auf null zurückgestellt. Nur falls am Jahresende in einem oder in beiden Töpfen Verluste verblieben sein sollten, so werden diese von der Bank automatisch* auf das Folgejahr vorgetragen.

 

Nachtrag: Für dich heißt das, solltest du noch nicht realisierte Verluste in deinem Depot haben und auf der anderen Seite bereits realisierte Gewinne in einem deiner beiden Gewinn/Verlusttöpfe, so solltest du dir überlegen, die Verluste im Depot noch in diesem Jahr zu realisieren, um bereits gezahlte Steuern zurückzuholen. Das macht selbst dann Sinn, wenn du die Aktien oder Fonds sofort nach dem Verkauf wieder zurückkaufst, falls die Gebühren für Verkauf und Kauf geringer sind als die Steuerrückerstattung. Daran ist auch nichts bedenklich oder gar illegal. Das ist einfach nur eine steuerliche Optimierung, die sich jeder ernsthafte Investor spätesten am Jahresende überlegen sollte. Du musst dabei nur beachten, dass Verluste aus Aktien nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen kompensiert werden können. Verluste aus sonstigen Geschäften können allerdings sowohl mit Gewinnen aus Aktienverkäufen als auch mit Gewinnen aus sonstigen Geschäften kompensiert werden.

 

Gruß paba

 

* Wenn du dir allerdings von der Bank eine Verlustbescheinigung ausstellen lässt, so werden auch Verluste in den Töpfen auf null zurückgestellt. Für den Verlustvortrag musst du dann selber mittels deiner Steuerbescheinigung sorgen.

Tastenhauer
Experte ★
175 Beiträge

Ich hänge mich mal hier dran...

 

Das heißt, ich habe zwar im ZweitDepot eigene Verrechnungstöpfe, aber am Ende des Jahres werden die Töpfe beider Depots bei der comdirect dann doch wieder miteinander ausgeglichen?

 

Wie ist es bei der comdirect-Tochter Onvista? Das ist ja kein eigenständiges Unternehmen, sondern nur eine Marke.

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

Oh, da bin ich mal gespannt. Hier schon mal der Ping ans @Social-Media-Team Roboter (fröhlich)

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @Tastenhauer,

 

oh doch, die Onvista Bank ist nicht nur eine Marke, sondern auch eine eigenständige Bank! Sie gehört zur comdirect-Gruppe. Und da ich mich mit den Prozessen bei den Onvista-Kollegen nicht auskenne, möchte ich dich bitten, deine Anfrage an Onvista zu richten.

 

Gruß aus Quickborn

Erik

 

 

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

onvista.PNG

Tastenhauer
Experte ★
175 Beiträge

In den FAQ von Onvista steht Folgendes:

 

Eine kontoübergreifende Verlustverrechnung findet zwischen comdirect und onvista nicht statt. Im Rahmen Ihrer persönlichen Veranlagung können Sie ggf. eine mögliche Verlustverrechnung prüfen lassen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren steuerlichen Berater oder das Finanzamt.

 

Das lässt darauf schließen, dass die Töpfe tatsächlich echt getrennt voneinander sind.

Galbatorix
Autor ★
5 Beiträge

Hallo zusammen,

 

kann mir bitte jemand sagen, ob die bankinterne Verlustverrechnung auch dann gilt, wenn Depot 1 ein Gemeinschaftsdepot ist und Depot 2 ein Einzeldepot eines der Gemeinschaftsdepotinhaber? Freistellungsauftrag liegt vor.

Vielen Dank.

 

Gruß

 

Galbatorix