am 18.01.2019 15:27
Zu Verlusttöpfen und deren Verrechnung kann ich Dir dieses Video empfehlen.
Besser und einfacher kann ich es Dir auch nicht erklären.
am 19.01.2019 04:53
Bisher habe ich noch keine Wertpapiere am selben Tag ver- und wieder zurückgekauft. Ich hätte allerdings keine Befürchtungen dies irgendwann zu tun. Wie schon geschrieben, bei Day-Tradern ist das Hin und Her am selben Tag ja das Standardprozedere. Vielleicht können @longtrader oder @Noxx dahingehend von Erfahrungen berichten?
Viele Grüße
Weinlese
am 19.01.2019 10:38
...bei mir hat sich noch kein Finanzamt beschwert und ich mache im Schnitt 1,33 Trades pro Tag, dadrunter mindestens 25% am gleichen Tag mit gleicher Stückzahl
20.01.2019 21:10 - bearbeitet 20.01.2019 21:24
an alle die hier freundlicherweise so rasch und hilfreich geantwortet haben:
ihr habt mir sehr geholfen meine fragen zu klären. auch der verlusttöpfe video link ist super erklärt.
herzliche grüsse und viel erfolg euch allen!
am 20.01.2019 21:32
extra dank noch an dich für diese zusatz info bezüglich des urteils. wie gehts du demnach vor wenn du einen verlust glatt stellen willst um z.b. den verlusttopf aktien zu erhöhen, dieselben aktien mit gleich stückzahl jedoch weiterhin behalten willst?
beste grüsse
am 21.01.2019 11:29
Die Frage stellt sich nicht da ich Aktien die Verluste machen grundsätzlich nicht kaufe
Aber im Ernst: Tatsächlich hatte ich noch nie den Fall das ich Aktien aus steuertaktischen Gründen verkauft habe insofern bin ich für Fragen der praktischen Umsetzung sicher nicht der optimale Gesprächspartner.
Aus emotionalen Gründen würde ich aber wahrscheinlich versuchen zu einem billigeren Kurs wieder einzukaufen um die Kosten für Verkauf und Kauf reinzuholen. Das mag irrational sein, ist aber bei verlustbehafteten Aktien, über die wir ja gerade reden, sicher möglich.
Aufgrund der Wartezeit und dem dann (hoffentlich) billigeren Wiedereinstieg sähe ich ohnehin keine kritischen Fragen des Finanzamts auf mich zukommen.
Aber wie gesagt: Ich schreibe als Theoretiker.
am 22.01.2019 10:18
vielen dank für deine erfahrung und weiteren ideen.
ich persönlich möchte die aktien deshalb sofort zurückkaufen da ich langfristiger anteilseigner an dem unternehmen sein und bleiben möchte um über viele jahre am geschäftsmodell und erfolg dieser firma beteiligt zu sein und auf dem weg dahin in form einer jährlich steigenden dividende und evtl. auch einem steigenden kurs entlohnt zu werden. dabei lasse ich mich normal nie auf das risiko ein, dass mir der kurs nach meinem verkauf davon läuft sondern kaufe sofort wieder. der grund des verkaufs ist der aufbau eines verlustvortrags aktien da dieser derzeit bei 0,00 ist. um etwas luft zu haben für umschichtungen innerhalb meines portfolios ohne dadurch sofort abgeltungssteuer abgeführt zu bekommen. das das abführung der abgeltungssteuer würde meinem portfolio nachteilhaft liquidität enzogen, auf den betrag der abgeltungsteuer würde ich bis zur evtl. rückzahlung durch das finanzamt keine verzinsung in form von dividenden erhalten. das will ich bei meiner buy and hold strategie tunlichst vermeiden.
herzliche grüsse und einen erfreulichen tag für alle die das lesen!
meine philosophie: der erfreuliche tag ist dabei nicht von äußeren umständen abhängig sondern liegt ganz allein in meinen händen, ist meine entscheidung wie ich mit den situationen und menschen an diesem tag umgehe. life is a choice. 🙂
am 10.09.2021 20:37
Es ist interessant, dass der Leitsatz "wer am selben Tag Aktien mit Verlust verkauft und mit einem anderen Kurs wieder kauft, verstößt nicht gegen den Gestaltungsfreiraum" bei diesem Urteil nicht zur Rede kam: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.leonberg-aktienanleger-wegen-scheinverkaufs-verurteilt.0a9...
Dort hatte ein Anleger 10000 festverzinsliche Wertpapiere verkauft und 2 Minuten später wieder gekauft. Die Richter verurteilten ihn darauf zu einer Geldstrafe von 3600 Euro wegen eines "Wash-Sales".
10.09.2021 21:06 - bearbeitet 10.09.2021 21:06
10.09.2021 21:06 - bearbeitet 10.09.2021 21:06
Kein Grund zu Sorge, das gilt auch weiterhin. Ein Wash-Sales muss regelrecht forciert werden bzw. kann nur mittels Limit-Ordern ausgeführt werden.
Du darfst kaufen und verkaufen wie du lustig bist, solange du nicht mit dir selbst handelst.
am 10.09.2021 21:58
@jcsjcs schrieb:Es ist interessant, dass der Leitsatz "wer am selben Tag Aktien mit Verlust verkauft und mit einem anderen Kurs wieder kauft, verstößt nicht gegen den Gestaltungsfreiraum" bei diesem Urteil nicht zur Rede kam: https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.leonberg-aktienanleger-wegen-scheinverkaufs-verurteilt.0a9...
Dieser Text (ich vermeide "Bericht") ist derart schlecht, daß ich nicht feststellen kann, ob er komplett erfunden ist, oder auf einer wahren Geschichte beruht. Bitte ignorieren.