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US-Aktien: Section 302 Quellensteuer bei Umtausch in Aktien oder Barabfindungen & Rückerstattung

madn
Autor ★★
30 Beiträge

Hallo zusammen,

bei Übernahmen von US-Unternehmen mit Barabfindungen oder einem Umtausch in Aktien steht in der Regel folgender oder ein ähnlicher Hinweis bei der comdirect Mitteilung über die Kapitalmaßnahme:

"Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass der Erlös aus sämtlichen Barzahlungen

und die Gegenleistung in Aktien dem ABZUG VON US-AMERIKANISCHEN STEUERN VON

BIS ZU 30% (Section 302 gem. US-amerikanischem Steuerrecht) unterliegen

können.

In diesem Fall ist eine Steuerrückerstattung nur möglich, sofern

entsprechende Formulare (u.U. in englischer Sprache) von Ihnen ausgefüllt und

unterschrieben eingereicht werden, hierüber werden wir Sie ggf. separat

unterrichten."

 

Bei der Onvista steht hingegen sogar nur, dass die Section 302 Quellensteuer anfällt - von einer möglichen Rückerstattung ist dort keine Rede und laut Hotline soll es sogar gar nicht möglich sein.

Nun würde mich interessieren:
1.) Hat jemand bereits Erfahrungen mit dem Section 302 Rückerstattungsantrag bei US Übernahmen?
2.) Oder ist es vielleicht sogar zu empfehlen, die Aktien lieber an der Börse zu verkaufen, um Quellensteuern und den ganzen Aufwand (oder das Risiko einer Nicht-Rückerstattung) zu umgehen?
3.) Fällt die 30% Steuer auf den kompletten Betrag an oder nur auf einen etwaigen Gewinn?

Viele Grüße
Martin

 

7 ANTWORTEN

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@madn:

 

Willkommen in dieser Community! Kurze Antwort zu Deinen Fragen:

 

1. ja! Aktuell z.B. bei Dell

2. ja, sicherheitshalber verkaufen. Allerdings klappt die Quellensteuerbefreiung normalerweise problemlos.

3. auf den gesamten Erlös, also nicht nur auf einen etwaigen Gewinn.

 

Mehr dazu steht z.B. hier (dort bitte rauf und runter scrollen und alle Beiträge lesen)

 

Hilft Dir das?

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

madn
Autor ★★
30 Beiträge

 @nmh
Vielen lieben Dank für deine Antwort. Hilft mir auf jeden Fall schon mal sehr weiter. Auch deine Infos und Hinweis aus dem anderen Thread. Mit diesen versuche ich mich dann mal an dem Formular zur Rückerstattung, sobald es vorliegt - hilft mir sicher weiter, danke!

Es geht bei mir in erster Linie um die aktuelle 21st Century Übernahme durch Walt Disney und um den Umtausch in Walt Disney Aktien.

Ich habe die 21st Century Aktien in meinem Depot bei comdirect und in dem meiner Tochter bei Onvista und ich habe wirklich das Gefühl, bei Onvista gibt es nicht mal die Möglichkeit der Quellensteuer Rückerstattung - zumindest laut Hotline. Der Service und die Hotline sind bei comdirect, gerade bei steuerlichen Sachen, aus meiner Sicht deutlich besser.

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@madn:

 

Die Service-Unterschiede wundern mich, wo doch Onvista inzwischen zu comdirect gehört.

Wenn es dort so schwierig ist, würde ich die 21Fox-Aktie vielleicht doch besser zeitnah verkaufen.

Aber wie gesagt, bei comdirect funktioniert die Befreiung normalerweise gut. Du solltest allerdings einige Tage nach Absendung der Formulare nachfragen, ob diese bei comdirect angekommen sind und korrekt verarbeitet wurden, und das vielleicht schriftlich (per E-Mail). Ich mußte vor einigen Jahren mal Quellensteuer bezahlen, weil angeblich mein Formular nicht angekommen ist. Das war aber die absolute Ausnahme. Comdirect hat mir die Steuer damals aus Kulanz erstattet, aber verlassen würde ich mich nicht darauf.

 

Viele Grüße aus einem sonnigen, aber eiskalten München

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

madn
Autor ★★
30 Beiträge

@nmh

Werde es so machen mit der Bestätigung, vielen Dank für den Hinweis und die ganzen Infos!

Hattest du eigentlich jemals schon Ordergebühren belastet bekommen für derartige Aktienumwandlungen im Zuge von Kapitalmaßnahmen? Der Kundenservice trifft dazu immer nur vage Aussagen bzw. kann nichts dazu sagen. Laut Finanzrichtlinie / MiFID II müsste man diesbezüglich ja aber auch vorab informiert werden.

Mir ist aufgefallen, dass es bei z.B. der Übernahme der Whole Foods Markets Aktien von Amazon gar kein Section 302 Prozedere gab. Der Betrag wurde einfach ohne Quellensteuer ausgezahlt und dann der Gewinn ganz normal mit der deutschen Abgeltungssteuer versteuert. Dort gab es ja aber auch nur eine Übernahmeprämie und keine Auswahlmöglichkeit.

Es scheint mir so, als ob die Section 302 Quellensteuer nur US Übernahmen betrifft, bei denen es zumindest die Option gibt, in irgendwelche anderen Aktien umzuwandeln?

Es kommt ja bald, sofern durch die Kartellbehörden genehmigt, noch die Übernahme von Celgene durch Bristol Myers Squibb Übernahme. Bin mal gespannt, wie es dort läuft.

Bei Sodastream (Israel) gibt es ktuell wiederum ein anderes Prozedere, um die Quellensteuer zu vermeiden - aber ist ja auch ein anderes Land. Wurde ja Anfang Dezember von Pepsico übernommen und ein entsprechender Betrag pro Aktie bezahlt. Laut der Kapitalmaßnahme von comdirect hat man nun eine Auswahlmöglichkeit wegen dem Quellensteuerabzug bis zum 22. November 2019 (!) und bekommt dann erst die Cashprämie...Smiley (überrascht)

Ist doch wichtiger, als ich dachte, die Kapitalmaßnahmen im Auge zu behalten - um unnötige Steuerbelastungen etc. zu vermeiden und  die richtigen Weisungen zu treffen Smiley (zwinkernd)

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@madn:

 

Manche Kapitalmaßnahmen sind gebührenpflichtig (selten), andere nicht (häufig). Comdirect schreibt aber vorsorglich in die Ankündigungen immer die Gebühren rein.

 

Aktuell bei Sodastream füllt man das Befreiungsformular online aus. Habe ich gestern gemacht, ist völlig problemlos.

 

Dass Du die Auszahlung bei Sodastream erst im November 2019 bekommst, ist wohl nicht richtig, steht da jedenfalls nicht. Das ist lediglich der Termin für die Weisung. Es ist gut möglich, daß die Auszahlung schon bald erfolgt (ohne Steuerabzug) und dann Ende des Jahres die Steuer nachbelastet wird, falls das Formular bis dahin nicht eingereicht wurde.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

madn
Autor ★★
30 Beiträge

@nmh

Danke, dann weiß ich auch wegen den Gebühren Bescheid! Macht so Sinn. Da konntest du mir besser weiterhelfen als der Kundenservice.

Sodastream:
Ein Mitarbeiter hat mir mitgeteilt, dass die Prämie erst nach Ablauf der Frist kommen würde. Kann ich mir allerdings auch irgendwie nicht vorstellen.
Achtung: Beim Online-Formular wegen der israelischen Quellensteuer steht an einer Stelle "Citibank" als Broker und dass man es nur ausfüllen solle, wenn dies der Broker ist. Änderbar war es nicht.
 Ich habe daraufhin bei comdirect angerufen. Der Fehler war schon bekannt und man solle es noch nicht ausfüllen; es soll bis Mitte / Ende nächster Woche geklärt sein.

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Ja, das mit der Citibank ist mir auch aufgefallen. Aber die Formulare wird erfahrungsgemäß ohnehin nie jemand lesen ...

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.