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Steuernachteile für thesaurierende ETFs

adnake
Autor
2 Beiträge

Hallo an alle,

 

seit kurzem bespare ich einen MSCI AC ETF und habe vor, dies noch viele weitere Jahre zu tun. Dementsprechend habe ich mich auch mit der Steuer auseinander gesetzt, auch wenn das alles noch recht in der Ferne steht (verkauft wird nicht, Freistellbetrag bei Weitem nicht ausgenutzt). Dennoch stellt sich mir nun eine Frage, welche ich mir nicht klar beantworten kann.

 

Gehe ich recht in der Annahme, dass, solange der Freistellbetrag noch nicht ausgereizt ist, ausschüttende ETFs einen Steuervorteil haben?

Hier kassiert man doch einen Teil der Kursentwicklung als steuerfreien Gewinn, während man bei einem thesaurierenden ETF beim Verkauf (vorrausgesetzt, beim Verkauf wird der Steuerfreibetrag überschritten) nun zusätzlich die Gewinne versteuern muss, die thesauriert wurden.

Nun kann man davon ja wieder die geleistete Vorabpauschale abziehen, wenn ich das richtig verstanden habe. Aufgrund der Freistellbeträge sind allerdings mindestens für einige Jahre die thesaurierten Beträge nicht versteuert worden, diese muss ich also spätestens beim Verkauf dennoch versteuern? Oder kann ich auch die aufgrund der Freistellbeträge nicht bezahlten Vorabpauschalen einbringen?

 

Um es auf dann den Punkt zu bringen: steueroptimal zu investieren heißt in meinem Fall, bis zu einer Ausschüttung von 801€ p.a. auf ausschüttende ETFs zu gehen, danach ist es egal?

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

4 ANTWORTEN

Zargoras
Mentor ★★
1.528 Beiträge

@adnake

 

diese Vorabpauschalen werden bei einem späteren Verkauf berücksichtigt. Und wenn der Sparer Pauschbetrag noch nicht aufgebraucht ist, wird die Vorabpauschale von diesem Beglichen (also auch in anspruch genommen) und nicht von dem Geld auf deinem Konto.

 

Grundsätzlich wenn man mit dem sparen anfängt, sind ausschüttende, wie du bereits sagtest Steuergünstiger, allerdings muss man wenn man den vergleich schon anstrebt, die Ausschüttungen wieder anlegen.

 

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Ist im Prinzip alles richtig, bis auf die Sache mit dem Freibetrag. Wenn ein steuerpflichtiger Ertrag auf einen Freibetrag angerechnet wird, dann ist er damit versteuert; nur gewissermaßen mit einem Steuersatz von 0.

 

 

Bei thesaurierenden und bei ausschüttenden Fonds wird letztlich der gleiche Ertrag versteuert, nur zu unterschiedlichen Zeiten: bei ausschüttenden jede Ausschüttung, wann immer sie passiert; bei thesaurierenden jährlich die (eher niedrige) Vorabpauschale; bei beiden zum Zeitpunkt des Verkaufs der Wertzuwachs abzüglich der schon versteuerten Anteile (also der Vorabpauschalen).

 

Freibeträge lassen sich nur im jeweiligen Jahr nutzen, nicht auf andere Jahre übertragen; daher ist es günstig, zumindest so viel Ertrag im Jahr zu haben, daß der Freibetrag ausgenutzt wird und nicht ungenutzt verfällt. Sonst fällt derselbe Ertrag irgendwann später beim Verkauf an und muß dann im Block versteuert werden.

 

Bei Erträgen, die über den Freibetrag hinausgehen, ist es günstig, sie in Jahren anfallen zu lassen, in denen es wenige sonstige Einkünfte gibt, so daß der Steuersatz niedrig ist (jedenfalls unter den 25% der Abgeltungssteuer). Das kann zum Beispiel im Ruhestand, während eines Sabbatjahres oder bei Arbeitslosigkeit sein. Hier können thesaurierende Fonds dabei helfen, möglichst viel Ertrag für so ein Jahr „aufzuheben“.

adnake
Autor
2 Beiträge

Danke an eure Antworten!

 

Also kann ich die aufgrund des Freibetrages nur mit dem Betrag "Null" geleistete Vorabpauschale beim Verkauf des ETFs dennoch auf die Gewinnsteuer anrechnen? Ich beziehe mich u.A. auf den Steuerrechner von justetf (https://www.justetf.com/de/etf-steuerrechner.html), bei dem nur die tatsächlich geleistete Steuer auf Vorabpauschalen beim Verkauf steuersenkend angerechnet wird, da in dem Modell ein Steuerfreibetrag nicht berücksichtigt wird.

 

Wenn das stimmt, warum sollen ausschüttende ETFs am Anfang dann trotzdem steuergünstiger und nicht steuergleich sein? Vielleicht habe ich hier aber auch einen Denkfehler drin.

 

Vielen Dank!

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Die Ausschüttung eines ausschüttenden Fonds (z.B. 2%) ist höher als der Basiszins, mit dem die Vorabpauschale berechnet wird (derzeit 0,87%). Das macht den Unterschied aus.

 

Beim späteren Verkauf fällt beim ausschüttenden Fonds dann weniger Gewinn an, weil sein Kurs weniger gestiegen ist.