am 12.06.2018 19:14
Hallo Community,
ich habe ein paar Optionsscheine im Depot, welche leider ziemlich wertlos sind, d.h. Veräußerungsgebühren übersteigen den Wert.
Muss ich diese verkaufen um eine steuerliche Anrechnung zu erhalten? Wie verhält es sich wenn ich diese einfach auslaufen lasse? werden dann die Steuerlichen Verluste ebenso angerechnet, so dass ich bei anderen Verkäufen weniger Gewinn versteuern muss ?
MfG
Sloane
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 12.06.2018 19:31
Ja - verkaufen und Forums suche benutzen!
am 12.06.2018 19:37
Finde ich aber selbst nicht - @nmh wird dich bestimmt aufklären ...
am 12.06.2018 19:42
Willkommen in dieser Community.
Bei manchen Optionsscheinen fällt für die Ausübung eine Gebühr von 10 Euro an. Dann klappt das leider nicht. Welche WKN hat Dein Schein?
Alternativ kannst Du den Schein solange er noch gehandelt wird (!!!) in ein Depot übertragen, das einer anderen Person gehört. Dann entstehen keine Gebühren, und die Verluste werden Dir voll steuerlich angerechnet. Man nennt das "Übertrag mit Gläubigerwechsel".
@maline: Zu dem Thema gibt es sehr viel in der Community, mir fällt kein konkreter Artikel ein.
nmh
am 12.06.2018 19:43
Hatte mit der Suche leider nichts gefunden. Google meinte die Verluste würde auch ohne Verkauf angerechnet (siehe FAZ Artikel). Allerdings weiß ich nicht wie das hier im Depot gehandhabt wird. In der Steuersimulations sah es so aus, was sich allerdings nur auf den Verkauf bezieht.
WKN ist die UV6JQD.
am 12.06.2018 19:47
Mist, der ist ja schon übermorgen fällig.
Wenn Du jemanden kennst, der auch ein Depot hast (Ehepartner, Freunde ...), dann würde ich sofort bei der Kundenbetreuung anrufen und fragen, wie Du den Schein noch vor Fälligkeit dahin übertragen kannst. Wie gesagt, es wäre ein "Übertrag mit Gläubigerwechsel", das ist steuerlich wie ein Verkauf, aber ohne Gebühren, also wird der Verlust steuerlich voll anerkannt.
Leider ist heute bei der Steuerabteilung von comdirect niemand mehr da, aber morgen können die Dir verbindlich sagen, was passiert, wenn der Schein übermorgen wertlos ausgebucht wird (Rückzahlung 0,001 Euro). Vermutlich fallen dafür keine Gebühren an (Kundenbetreuung fragen!), also wäre der Verlust anrechenbar.
Geht es um viel Geld?
Falls Du den Verlust steuerlich nicht anrechnen lassen kannst, hast Du Lehrgeld bezahlt. Bei Scheinen sollte man - auch aus steuerlichen Gründen - nie auf Stopkurse verzichten. Nächstes Mal wird Dir das nicht mehr passieren.
nmh
am 12.06.2018 19:51
Einen großen Text zum Thema "wertlose Anleihen - Verluste steuerlich geltend machen" habe ich hier gepostet. Die Hinweise gelten auch für Optionsscheine und andere Wertpapiere.
nmh
am 12.06.2018 19:52
12.06.2018 19:53 - bearbeitet 12.06.2018 19:57
Leider gibt es hier zu viele gute Artikel - Du hast das schon mal angesprochen - und erwähnt Comdirect arbeitet daran - denke so eine Best of Liste - hoffe da sind noch andere Leute in der Best of Liste und nicht nur nmh Topics - das war kein verstecktes Lob - sondern ein offenes ...
am 12.06.2018 19:54
Naja, es geht um rund 100 Euro Steuern. Nicht tragisch.
Für Deinen Freund (?), der auch ein Depot hat, gibt es m.E. kein Risiko. Er erhält (fast) wertlose Papiere zu einem Kurs von 0,001 Euro eingebucht. Wenn die dann wertlos ausgebucht werden, hat Dein Freund einen Verlust von 0,001 Euro, der aber steuerlich nicht anerkannt wird.
Einziges Risiko für Deinen Freund: Für die Einlösung fällt eine Gebühr an. Die müßtest Du ihm dann natürlich bezahlen.
nmh