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Steuerfreibetrag

Bert1989
Experte ★
176 Beiträge

Hallo Leute,

 

aktuell habe ich keinen Steuerfreibetrag der Comdirect zugeteilt.

Kann man dies Rückwirkend ändern und somit die gezahlte Steuer/Kirchensteuer zurück zu bekommen?

 

Besten Dank dafür

 

Cu

Bert

15 ANTWORTEN

baha
Mentor ★★★
2.677 Beiträge

Ich würde pauschal sagen: ja, geht.

 

Aber bitte sicherstellen, dass du nicht bei anderen Banken schon einen Freistellungsauftrag erteilt hast und diesen auch schon ausgenutzt hast (also in Summe über dem Freibetrag).

Goliath74
Mentor ★
1.200 Beiträge

Singles haben 801 Euro, verheiratete gemeinsam 1602 Euro. Diesen Betrag kannst Du auf beliebig viele Banken verteilen und der Freistellungsauftrag gilt rückwirkend zum 01.01.2017.

NordlichtSH
Mentor ★★
1.819 Beiträge

Alternativ kannst du dir die Steuerabzugsbeträge nach Ablauf des Kalenderjahres über die Steuererklärung zurückholen, dann müssen aber sämtliche Kapitalerträge (mit und ohne Steuerabzug) angegeben werden,  dann wird der Steuerfreibetrag nachträglich berücksichtigt.

MrKlaus
Mentor
962 Beiträge

Ich hätte noch eine Frage zu Steuern und Kirche.

 

Ich bin schon vor vielen Jahren aus der Kirche ausgetreten und zahle also keine Kirchensteuern mehr.Gibt es bei Aktienverkäufen für mich besondere Pflichten,oder muss ich vielleicht irgendwo eine Info hinterlegen?

 

VG

MrKlaus

NordlichtSH
Mentor ★★
1.819 Beiträge

Ich habe gerade in meiner Steuerübersicht bei der Comdirect nachgeschaut, da stand:

 

"Sie können Ihre Kirchensteuermerkmale nicht bei der Bank ändern. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Verbindung."

 

Sieht also so aus, als müsstest du der Bank da nichts mitteilen. Du hast ja deine Steuer-Identifikationsnummer hinterlegt, und eine eventuelle Kirchenzugehörigkeit wird automatisch übermittelt.   Ebenso wie deine Steuerklasse deinem Arbeitgeber automatisch übermittelt wird und du keine Lohnsteuerkarte mehr abgeben musst.

baha
Mentor ★★★
2.677 Beiträge

Soweit ich weiß, kann man aber sehr wohl seiner Bank sagen, dass sie bitte die Kirchenzugehörigkeit beim BZSt nach der Änderung neu abfragen soll (sog. Anlassabfrage). Unsere liebe Bürokratie eben 😉

 

Gruß von einem (zumindest derzeit noch) Kirchsteuerzahler 🙂

MrKlaus
Mentor
962 Beiträge

Ich bin schon seit über 20 Jahren kein Kirchenmitglied mehr und bei Comdirect erst seit einigen Monaten Kunde.Bei einer Abfrage sollte das eigentlich auch so übermittelt werden.Smiley (zwinkernd)

Es werden also bei einem Verkauf nur automatisch die üblichen Steuern abgezogen?

Und bei einer eventuellen Steuererklärung,muss die Kirche auch nicht erwähnt werden,nehme ich an.

baha
Mentor ★★★
2.677 Beiträge

Ja, in dem Fall ist alles OK! Sonst hättest du das schon lange bei deiner früheren/anderen Bank bemerkt (Kapitalerträge, die den Freibetrag/Freistellungsauftrag übersteigen, vorausgesetzt).

Bert1989
Experte ★
176 Beiträge

Danke für die Antworten.

 

Nun nochmal da ich mir noch unschlüssig bin.

 

Annahme:

 

ich habe 400 € durch Aktien (Dividende/Verkäufe) Gewinn erzielt. 

Sagen wir mal bis 01.08. dann habe ich bereits ca. 100€ Steuern davon abgedrückt.

Würde ich nun zum 1.09 einen Freibetrag von 400 € der Comdirekt zuweißen, werden mir dann die ca. 100 € zurückerstattet?

Steuer und Kirchenbeitrag?

 

Danke für die Antworten.

 

Cu

Bert