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Steuerfrage ETFs

JackDaniels
Autor ★
5 Beiträge

Hallo,

 

bisher war ich hier eher stiller Leser im Forum und finde die Inhalte hier sehr aufschlussreich. Mein Weg hab ich hierhin gefunden, weil ich in ETFs im Rahmen eines monatlichen Sparplans investieren will. Die 2 passenden ETFs habe ich aus schon ausgesucht. Da ich allerdings vorher alles umfassend verstehen will, habe ich noch eine Verständnisfrage zur Steuer und dem Freibetrag in Höhe von 801€.

 

Nehmen wir an, ich investieren in ETF_X (thesausierend), der im Januar2018 einen Wert von 10.000 hat und bis Dezember2018 auf 11.000 steigt. Im Folgejahr bis Dezember2019 steigt er dann sogar auf 12.000.

 

Verkaufe ich den ETF Ende Dezember 2017, dann muss ich  199€ (11000-10000-801) versteuern. Kaufe ich dann im Januar 2019 bei 11.000 wieder den gleichen ETF und verkaufe den im Dezember2019 versteuer ich den gleichen Betrag (12000-11000-801). Somit 2 x 199€.

Wie ist das allerdings, wenn ich den ETF von Januar 2018 bis Dezember 2019 behalte (Kursgewinn von 2000) und dann verkaufe. Bekomme ich dann nur den einmaligen Freibetrag von 801 angerechnet und muss somit   1.199 (12000-10000-801) versteuern? Dann wäre es ja, um den Freibetrag auzunutzen ja absolut sinnvoll den ETF zum Jahresende hin zu verkaufen?! Oder verstehe ich da diesbezüglich was falsch?

 

Wäre sehr dankbar für jegliche Gedanken und Erfahrungen euererseit hierzu.

 

Grüße,

JD

 

 

4 ANTWORTEN

Zargoras
Mentor ★★
1.528 Beiträge

@JackDaniels

 

Im großen und ganzen ist deine Überlegung so korrekt (ab 01.01.2018 werden allerdings jährlich steuern angerechnet, was zu einer zusätzlichen Teilfreistellung führt, aber das ist  nen eigenes Thema das du leicht über die Suche finden solltest).

 

diese 801 Euro  bzw.bis zu 1.602 Euro in einer Ehe, gilt nur für realisierte Gewinne, also wenn es wirklich einen Verkauf gab.

 

Deswegen nutze ich wenn ETF's nur Ausschüttende, damit nutze ich dann den Freibetrag am ehesten aus. Je nach Vermögen kann man ja gucken, das man ausschüttende hat, die dann den Freibetrag ausnutzen, und darüber hinaus dann thesaurierende.

JackDaniels
Autor ★
5 Beiträge

Ok, Danke! Hatte echt daran gezweifelt ob das so richtig sein kann, weils irgendwie unsinnig ist im Dezember zu verkaufen und im Januar zu kaufen und das dem Gesetzgeber wohl auch bekannt sein sollte, aber was solls...

 

Gut, dann macht es also Sinn bis zur Auslastung des Steuerfreibetrages in ausschüttende ETFs zu investieren und darüberhinaus in thesausirende (bzw. je nachdem was einem lieber ist), um zumindest den Freibetrag jährlich immer mitzunehmen.

 

Mit der Steuer ab 2018 meinst du wohl die Vorabsteuer bzw. die Teilfreistellung von zB 30% bei Aktienmischfonds, oder?

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Moin, angenommen das es sich um einen zu mindestens 51% Aktien ETF handelt hast du auf deinen Gewinn 30 % Abzug frei (Teilfreistellung).

Bei einem Mischfond sind es 15 % (25-50% Aktienanteil)

Das wird automatisch abgezogen vom Gewinn und auf den Rest zahlst du Steuer (26,35% und evtl. noch Kirchensteuer)

 

Am Anfang 2018 zahlst du eine Vorabpauschale (fiktive Steuer).

 

Da nimmt man deinen Wert des Wertpapieres und multipliziert das mit einem jährlich festgelegten Fantasiezins, welcher für dieses Jahr 1,1% war. Das nimmt man dann mal 0,7.  Also deine 10000 mal 1,1% und das mal 0,7 das ergibt 77€

 

Dann hast du ja noch die Teilfreistellung in Höhe von angenommenen 30% also zahlst du auf 53,90 € deine Abgeltungssteuer plus Soli also 39,70 die ziehen dir dann von deinem Konto ein (wenn deine 801 € aufgebraucht sind, sonst nicht)

 

Im nächsten Jahr wird es dann um die weiteren 1000 € mehr.

 

Beim Verkauf steht dann irgendwann dein ECHTER Gewinn fest, darauf wird dann die Steuer neu errechnet. Da ist nun anders, dass du noch Kapitalertragsszteuer zahlen musst die gehen vor deinen Freistellungen in Höhe von 15% sofort weg und der Rest wird dann wie oben errechnet.  Deine Abschläge werden natürlich angerechnet und du zahlst dann den Rest.

 

Also deine aangenommenen 2000 € Wertsteigerung minus die 15% die sich der Fiskus gleich einverleibt. Den Rest versteuerst du nun nach dem alten Schema:

 

Teilfreistellung runter und dann die 26,35 % etwas über 368 € für beide Jahre musst du zahlen, deine bezahlte Vorabpauschale geht dann runter.

 

So habe ich das verstanden (Ohne Gewähr)

paba
Mentor
889 Beiträge

Hallo @JackDaniels,

 

herzlich willkommen zunächst einmal in der Community.

 

Die ab 2018 fällige Steuer auf die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds wird zwar auch auf den Sparerfreibetrag angerechnet, jedoch ist diese Steuer sehr gering (sie beträgt bei Aktien-ETFs je 1000€ Fondsvermögen höchstens 1,42€; sie kann aber auch bei 0,00€ liegen, wenn der ETF mal keine Gewinne abgeworfen hat; siehe die Berechnung hier). Damit wirst du also Schwierigkeiten haben, deinen Sparefreibetrag zu verbrauchen. Wenn der Sparefreibetrag nicht verbraucht wird, verfällt er am Jahresende ersatzlos; du verschenkst damit also bares Geld. Deshalb sollte man mindestens so viel ausschüttende Investments haben, dass der Sparefreibetrag in jedem Jahr sicher verbraucht wird.

 

Darüber hinaus ist es allerdings sinnvoll – zumindest solange man jung ist – in thesaurierende Fonds zu investieren, weil man damit einen erheblichen Steuerstundungseffekt erzielen kann. Die Steuer auf die Kursgewinne wird ja erst bei Verkauf fällig: Die noch nicht bezahlte Steuer kann also weitere Gewinn erwirtschaften und wenn man bei Verkauf bereits in Rente ist, ist die Steuer wahrscheinlich deutlich geringer. Die Steuer auf die Vorabpauschale zahlst du übrigens nicht – wie oben gesagt wurde – erstmals Anfang des Jahres 2018 sondern diese wird rückwirkend für das Jahr 2018 erst am 02.01.2019 von deinem Verrechnungskonto abgebucht (falls denn überhaupt eine Steuer fällig werden sollte).

 

Zur steuerlichen Benachteiligung ausschüttender Fonds bitte auch hier nachlesen.

 

Noch ein Hinweis auf Swap-basierte ETFs: Es ist nicht sicher, ob synthetisch replizierende Aktien-ETFs von der 30%-tigen Teilfreistellung profitieren können, denn diese werden möglicherweise von der Finanzverwaltung nicht als Aktien-Fonds anerkannt. Siehe einen Betrag dazu hier.

 

Gruß paba