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Steuerbescheinigung nur noch als Kopie

cookiedude
Experte
125 Beiträge

Moin Zusammen,

die comdirect hat mir für 2016 nur eine digitale Bescheinigung für die Anlage KAP zukommen lassen. Ein Anruf bei der Hotline ergab, dass das den Finanzämtern so genügt. Mein Finanzamt sieht das leider anders. Einfach mal interessehalber: Ist das bei Euren Finanzämtern so durchgegangen? Oder habt ihr sogar noch Originale per Post bekommen?

 

Danke

André

11 ANTWORTEN

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Servus @cookiedude,

 

dumme Frage: wie hat das Finanzamt denn gemerkt, daß es eine Kopie ist? Wenn Du es sauber ausdruckst und dann behauptest, dass Du das so per Post erhalten hast?   EDIT: Ich sehe gerade, da steht tatsächlich "Kopie" drauf. Mist.

 

Die Anlage KAP benötigst Du doch eigentlich nur noch, um eine Günstigerprüfung durchführen zu lassen (Dein persönlicher Steuersatz ist unter 25%), oder um einen Fehler der Bank bei der Abführung der Steuer korrigieren zu lassen. Darf ich fragen, welcher Fall bei Dir vorliegt?

 

EDIT:   Um Deine eigentliche Frage zu beantworten: Mein Finanzamt in München hat immer alles akzeptiert, was ich eingereicht habe. Jedenfalls bezüglich der Bescheinigung. Um meine Transaktionen zu erklären, war oft ein Einspruch notwendig. Das liegt aber an mir, nicht an den überforderten Beamten.

 

Wie man hört, lesen in dieser Community auch hochkarätige Steuerberater mit. Vielleicht hat einer davon Lust, fachkundigen Rat zu geben. Er muß sich ja nicht als StB outen.

 

Viele Grüße aus einem hochsommerlichen München

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

cookiedude
Experte
125 Beiträge

nmh schrieb:

Die Anlage KAP benötigst Du doch eigentlich nur noch, um eine Günstigerprüfung durchführen zu lassen (Dein persönlicher Steuersatz ist unter 25%), oder um einen Fehler der Bank bei der Abführung der Steuer korrigieren zu lassen. Darf ich fragen, welcher Fall bei Dir vorliegt?

Moin @nmh,

bei mir liegt keiner der beiden Fälle vor. Habs aus Gewohnheit und mangels besserem Wissens mit zum Finanzamt geschickt. Wenn es so ist, wie du sagst, würde ich dort nochmal nachhaken und fragen, wieso sie denn zwingend ein Original haben möchten. Habe mich auch erstmal dumm gestellt und denen gesagt "sorry, aber das ist das, was ich von meiner Bank bekommen hab".

 

VG

André 

nmh
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9.960 Beiträge

Es ist so, wie ich sage.   😉

 

Deshalb haben wir doch Abgeltungsteuer: Mit den 25% ist alles abgegolten. Das Finanzamt interessiert sich dafür nur, wenn Du eigentlich weniger bezahlten müsstest (siehe Par. 32d Absatz 6 EstG) oder um Fehler der Bank zu bereinigen (Par. 32d Absatz 4 EstG, bitte Gesetz im Internet nachlesen!).

 

Aber wie gesagt, hier in der Community gibt es Leute, die im Gegensatz zu mir von sowas eine Ahnung haben. Ich hoffe sehr, jemand kommt aus der Deckung.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

dg2210
Legende
6.202 Beiträge

..und die comdirect schickt dir in den wenigen Fällen, in denen du noch Originalbelege brauchst, diese unaufgefordert zu, siehe

https://kunde.comdirect.de/cms/finanzwissen-steuerthemen.html

dg2210
Legende
6.202 Beiträge

nmh schrieb:

Es ist so, wie ich sage.   😉

 

Deshalb haben wir doch Abgeltungsteuer: Mit den 25% ist alles abgegolten. Das Finanzamt interessiert sich dafür nur, wenn Du eigentlich weniger bezahlten müsstest (siehe Par. 32d Absatz 6 EstG) oder um Fehler der Bank zu bereinigen (Par. 32d Absatz 4 EstG, bitte Gesetz im Internet nachlesen!).

 

 


Einschlägig ist auch Par 45a EStG (Anmeldung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer )

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Das ist der Beweis: @dg2210   ist Steuerberater. Kleiner Scherz. Immerhin berät er mich immer in Steuerfragen, wenn er mal in München ist.


Aber @dg2210   hat Recht: @cookiedude   hat einen Anspruch auf die Original-Bescheinigung, und comdirect wird sich dem nicht verweigern. Die Qualität der Auskünfte, die die Kundenbetreuung gibt, ist ... gemischt. Das war als Lob gemeint.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

dg2210
Legende
6.202 Beiträge

nmh schrieb:

 

dumme Frage: wie hat das Finanzamt denn gemerkt, daß es eine Kopie ist? Wenn Du es sauber ausdruckst und dann behauptest, dass Du das so per Post erhalten hast?   EDIT: Ich sehe gerade, da steht tatsächlich "Kopie" drauf. Mist.

 


Das Wort "Kopie" lässt sich mit jedem beliebigen PDF-Editor löschen. Mit meiner historischen EDV mache ich es so, dass ich das PDF auf dem Lochkartenstanzer "ausdrucke", die Karte mit "Kopie" suche, die Löcher mit Tesa zuklebe, die Karten wieder einlese und dann auf einem richtigen Drucker wieder ausdrucke. 

cookiedude
Experte
125 Beiträge

Vielen Dank in die Runde. Wie gesagt, ich hab die Unterlagen so zusammengestellt wie in den Vorjahren auch. Scheinbar hat es da ja seit dem Steuerjahr 2016 eine Änderung gegeben. Davon werde ich meinem Finanzamt mal berichten (kommt bestimmt richtig gut...)

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @cookiedude,  

 

sollte dein Finanzamt weiterhin gegen Kopien protestieren, kannst du telefonisch oder online natürlich auch das Original kostenfrei bestellen.  

 

Ich habe den Eindruck, als müsste das einmal kurz erwähnt werden. 😄  

 

Beste Grüße

Jan-Ove