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Sparplan und die Steuererklärung (2017 & ab 2018)?

wullewuu
Experte ★★
383 Beiträge

Moin Community,

 

sicherlich wurde das bereits im Titel angeschnittene Thema bereits mehr als einmal diskutiert, aber bei mir sind dort einige Fragen offen, die eher die praktische Umsetzung betreffen.

 

Interessant wäre vor allem zunächst wie ich überhaupt vom hoffentlich vorhandenen "Gewinn" meiner Anlagen erfahren. Erhalte ich hierzu von der comdirect am Ende bzw. Anfang des nächsten Jahres ein Schreiben auf dem alles zusammengefasst wird? Oder wie muss ich mir das vorstellen? Gibt es ein Schreiben pro ETF? 

 

Für mich ist dieser ganze Jahresabschluss sowie die anschließende Steuererklärung bisher eine schwarze Box, da mir nicht klar ist, was die comdirect bereits übernimmt bzw. an Steuern abführt, was ich an Unterlagen im neuen Jahr erhalte, die das zusammen fassen (gibt hierzu keine Info auf der Webseite, schade eigentlich).

 

Und für das kommende Jahr ändert sich dann so oder so wieder einiges, sodass für jede Anlage erstmal die Steuer abgeführt wird, oder?

 

Gibt es irgendwo denn ein gutes Video/Workaround, der mal anhand eines praktischen Beispiels zeigt wo man das was in der Steuererklärung angibt, wie man die Summe berechnet und und und...

 

 

Wenn das jedem hier klar ist, dann muss ich wohl auf dem Schlauch stehen 😄

 

Besten Dank!

8 ANTWORTEN

paba
Mentor
884 Beiträge

Hallo @wullewuu,

 

das ist eigentlich ganz einfach: Du bekommst ca. im Februar 2018 kostenlos und unaufgefordert eine "Kopie der Jahressteuerbescheinigung für 2017" in deine Postbox eingestellt (wenn du das ebenfalls kostenlose Original willst, musst du das beantragen; das brauchst du in der Regel aber nicht, das Finanzamt gibt sich normalerweise mit der Kopie zufrieden). In der Steuerbescheinigung sind alle Kapitalerträge als Summen über alle Investments aber aufgeschlüsselt nach Ertragsarten aufgeführt. Für jede der dort angegebenen Zahlen gibt es einen Hinweis, an welcher Stelle die jeweilige Zahl in die Anlage KAP deiner Steuererklärung einzutragen bzw. zu berücksichtigen ist.

 

Die Jahressteuerbescheinigung enthält natürlich nur die Erträge deiner Anlage sowie die Erlöse oder Verluste aus dem Verkauf, die in dem Jahr zu versteuern sind, in dem sie entstanden sind (also z.B. Zinsen, Ausschüttungen, Thesaurierungen, Dividenden und eben die Erlöse oder Verluste aus dem Verkauf des vorangegangenen Jahres, hier also 2017). Die meisten dieser Erträge sind ja bereits im Rahmen der Abgeltungssteuer durch die Bank versteuert worden. Es gibt bei dir aber wahrscheinlich eine Ausnahme und zwar bei ausländischen thesaurierenden Fonds. Die Thesaurierungen bist du verpflichtet, in der Anlage KAP selber anzugeben (denn sie sind weder von der ausländischen Fondsgesellschaft noch von deiner Bank versteuert worden). Die nötigen Informationen dafür entnimmst du einfach der Steuerbescheinigung. Ansonsten könntest du dir die Anlage KAP wahrscheinlich sogar sparen, es sei denn, du willst eine Günstigerprüfung veranlassen oder einen Ausgleich mit Verlusten bei einer anderen Bank durchführen (oder vielleicht musst du auch die Kirchensteuer auf die Kapitalerträge nacherklären). Egal, in jedem Fall kannst du die Anlage KAP ausfüllen, wenn du unsicher bist (du machst damit sicher nichts falsch).

 

Kursgewinne oder -verluste von noch nicht verkauften Investments sind in der Steuerbescheinigung nicht angegeben. Diese sind ja erst im Jahr des Verkaufs steuerpflichtig. Allerdings gelten wegen der Änderung der Fondsbesteuerung ab 2018 alle Fonds als zum 31.12.2017 verkauft und als zum 01.01.2018 neu angeschafft. Vermutlich beschränkt sich die dadurch zusätzlich fällige Steuer aber auch nur auf die akkumulierten Thesaurierungen der ausländischen Fonds der Vorjahre (wie das in der Steuerbescheinigung für 2017 genau aussieht weiß ich leider auch nicht; aber ich bin fast sicher, man kann wie gewohnt einfach der Anleitung folgen).

 

Das Ausfüllen der Anlage KAP für 2017 mit Hilfe der Jahressteuerbescheinigung dürfte eigentlich kein Problem sein. Die Steuerbescheinigung (bzw. deren Kopie) musst du ebenfalls deiner Steuererklärung beilegen. Ab 2018 wird die Fondsbesteuerung wohl noch einfacher. Die Anlage KAP ist dann wahrscheinlich tatsächlich nur noch für eine Günstigerprüfung oder für einen Ausgleich mit anderen Banken nötig sein.

 

Siehe aber bitte auch hier für die Vermeidung der Doppelbesteuerung beim Verkauf von ausländischen thesaurierenden Fonds (das könnte für 2017 besonders wichtig sein).

 

Ab 2018 solltest du auf deinem Verrechnungskonto genügend Guthaben bereitstellen, um die Steuer für deine thesaurierenden Fonds zu begleichen (bzw. für ausschüttende Fonds mit zu geringer Ausschüttung). Diese Steuer wird vermutlich erstmals 2018 vom Verrechnungskonto ohne weitere Vorankündigung einfach eingezogen, wenn der Freistellungsbetrag ausgeschöpft ist. Wann das genau passiert (z.B. Ende 2018 für alle Fonds zusammen oder am jeweiligen Geschäftsjahresende der einzelnen Fonds), weiß ich aber leider auch nicht.

 

Gruß paba

nmh
Legende
9.959 Beiträge

Danke an @paba  für die ausführlichen Hinweise.

 

Vielleicht kann man aber die Frage auch etwas hemdsärmeliger und einfacher erklären.

 

Ich kaufe am 1.1.2000 einen Fonds A zu 100 EUR. Der Gewinn ist bis Sylvester 2017 steuerfrei (weil Anschaffung vor Einführung der Abgeltungssteuer).

 

Ich kaufe am 1.1.2017 einen Fonds B zu ebenfalls 100 EUR.

 

An Sylvester 2017 tut die Bank so, als ob ich beide Fonds verkaufe und sofort zum selben Preis wieder zurückkaufe. Natürlich findet kein wirklicher Handel statt, die Fonds "gelten" nur als verkauft und zurückgekauft.

 

Fonds A wird zu 300 EUR verkauft und sofort wieder zu 300 EUR zurückgekauft.

Fonds B wird zu 130 EUR verkauft und sofort wieder zu 130 EUR zurückgekauft.

 

Über diese beiden Kurse (300 und 130) bekomme ich keine Mitteilung (Brief) von der Bank, aber die beiden Werte kann ich in der Steuersimulation sehen. Wichtig: es wird zunächst keine Steuer abgeführt!

 

Im März 2018 verkaufe ich den Fonds A zu 320 EUR. Davon sind lediglich 20 EUR steuerpflichtig, weil der Anteil am Gewinn vor 2018 steuerfrei bleibt. Steuerfrei bleiben die 200 EUR Gewinn vor Sylvester 2017. Die Bank bezahlt mir also 320 EUR minus Abgeltungssteuer (25% von 20 EUR, also 5 EUR plus Soli-Zuschlag). Erst bei einem Verkauf wird also Steuer abgeführt - wie bisher.

 

Im April 2018 verkaufe ich auch Fonds B zu 150 EUR. Steuerpflichtig ist einerseits der Anteil vor Sylvester 2017, also 30 EUR, weil ich den Fonds erst nach 2009 gekauft habe, und andererseits der Anteil ab Neujahr 2018, also 20 EUR. Insgesamt sind 50 EUR steuerpflichtig, also zieht die Bank von den 150 EUR Abgeltungssteuer in Höhe von 12,50 EUR ab (25 Prozent), und Soli-Zuschlag. Wieder muß ich erst beim Verkauf die Steuern bezahlen.

 

Zu Deiner Frage, wie Du die Gewinne erfährst: Die siehst Du wie immer in der Steuersimulation und bei einem Verkauf auch auf der Verkaufsabrechnung.

 

Und siehe da: die Steuererklärung brauchst Du überhaupt nicht.

 

Viele Grüße aus München

 

nmh

 

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

paba
Mentor
884 Beiträge

Danke @nmh für deine zusätzlichen Ausführungen, besonders für deinen Hinweis auf Fonds, die vor der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahre 2009 angeschafft wurde. An diese "Altfonds" hatte ich überhaupt nicht gedacht (ich hab keine mehr). Die damals garantierte lebenslange Steuerfreiheit von Kursgewinnen auf Fonds, die vor 2009 angeschafft wurden, wird ab 2018 nun eben doch beendet: Die mit diesen Fonds ab dem 01.01.2018 erzielten Kursgewinne müssen beim Verkauf doch versteuert werden, wenn Sie den "Freibetrag für Altfonds" von 100.000,-€ pro Anleger übersteigen (Kursgewinne darunter bleiben auch dann für die Altfonds steuerfrei). Kursgewinne von vor dem 01.01.2018 bleiben hingegen für Altfonds grundsätzlich steuerfrei.

 

Deine Aussage, "die Steuererklärung brauchst Du überhaupt nicht", kann ich nur bedingt teilen (damit meinst du wahrscheinlich die Anlage KAP in der Steuererklärung):

 

1) Wenn jemand über viele Jahre thesaurierende ausländische Fonds in seinem Depot hält, die hohe Thesaurierungsbeträge akkumuliert haben, so sollte er seiner Steuererklärung für 2017 unbedingt die Anlage KAP beifügen, denn nur so kann er sich die doppelt zu bezahlende Steuer auf die akkumulierten Thesaurierungen beim fiktiven Verkauf und Rückkauf am 31.12.2017 zurückholen (vorausgesetzt natürlich, er hat auch in den Vorjahren immer schön brav seine Anlage KAP ausgefüllt; wenn nicht, sollte er besser auch für 2017 keine Anlage KAP ausfüllen und hoffen, dass ihn das Finanzamt ihn nicht erwischt). Diese Aussage gilt auch dann, wenn er noch in 2017 alle seine Altbestände verkauft.

 

2) Auch nach 2018 kann es ratsam sein, eine Anlage KAP auszufüllen, z.B. dann, wenn der persönliche Steuersatz unter 25% liegt und man im Vorjahr Abgeltungssteuer bezahlt hat.

 

Gruß paba

nmh
Legende
9.959 Beiträge

Stimmt, @paba, in diesen beiden Fällen sollte man die Anlage KAP abgeben. Und drittens, wenn die Bank bei der Berechnung der Abgeltungsteuer einen Fehler gemacht hat (oder man das vermutet). Kommt nicht oft vor, aber gelegentlich, z.B. nach Depotüberträgen.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Zargoras
Mentor ★★
1.528 Beiträge

@wullewuu

 

nein, du bekommst keine schreiben über deine einzelnen sparläne, grundsätzlich werden die Wertpapiere beim während des besitzes nicht versteuert, erst wenn diese z.b. Verkauft werden, oder es zu ausschüttungen kommt, also wieder in Geld umgewandelt werden. Gewinne sind sofern der Sparerpauschalbetrag von 801 Euro abgeogen ist, zu besteuern, dies ist aber für dich erstmal uninteressant, da die bank diese Automatisch abführt.

 

Auch mit der kommenden neuen Fonds besteuerung hast du erstmal nichts zu tun, diese muss der Fond oder ETF abführen, wird aber nachher irgendwie beim verkauf wieder berücksichtigt, hab mich damit noch nicht wirklich auseinander gesetzt... Aber auch dann wirst du nur aktiv werden müssen, wenn du meinst, das du chancen hast gewisse beträge die die bank bereits abgeführt hat, wieder zurück zu bekommen.

wullewuu
Experte ★★
383 Beiträge

Hallo Leute,

 

besten Dank für die ausführlichen Antworten! Nun ist einiges klarer geworden und offenbar wird man ja seitens der Bank genaustens unterrichtet.

 

Noch besser ist allerdings, dass ich unbewusst nur synthetische thesaurierende, ausländische Fonds gewählt habe, damit sollte ich für dieses Jahr damit auch keine Probleme haben 😉

nmh
Legende
9.959 Beiträge

Danke für Dein Feedback, @wullewuu!  Freut mich, daß meine laienhaften Erklärversuche hilfreich für Dich sind. Ich weiß, daß auch hochkarätige, "echte" Steuerberater in dieser Community regelmäßig posten (den Benutzernamen kennen wir alle), nur leider beantworten sie ausgerechnet Fragen wie Deine nicht...   😞

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Frnk
Experte ★★
380 Beiträge

nmh schrieb:

Danke für Dein Feedback, @wullewuu!  Freut mich, daß meine laienhaften Erklärversuche hilfreich für Dich sind. Ich weiß, daß auch hochkarätige, "echte" Steuerberater in dieser Community regelmäßig posten (den Benutzernamen kennen wir alle), nur leider beantworten sie ausgerechnet Fragen wie Deine nicht...   😞

 

nmh

 


Vielleicht würden die "echten" schon antworten, man muss sie aber mit Bitcoins als Belohnung locken?