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Quellensteuer zurückholen: so geht's

nmh
Legende
9.959 Beiträge

Liebe Steuerzahler (m/w),

 

ein wunderschöner spätsommerlich sonnig-warmer Sonntag, meine Leser tanzen fröhlich im leichten Kleidchen über die Wiesen und Weiden, heißa!, aber ich sitze im Keller und schreibe Beiträge für Euch. So soll es sein.

 

In dieser großartigen Community haben wir ja schon einige Beiträge zum Thema Quellensteuerrückforderung. Aber es ist schwierig, die immer bei Bedarf wiederzufinden. Aus diesem Grund habe ich mal eine Tabelle machen lassen gemacht, die alle bisherigen Beiträge übersichtlich zusammenfasst. Die Reihenfolge ist sowas von alphabetisch, alphabetischer geht's ja gar nicht mehr.

 

Übersicht über die Beiträge in dieser Community zur Rückforderung ausländischer Quellensteuer:

 

Belgien: Bitte hier klicken
Dänemark: Bitte hier klicken

Frankreich: aktueller Hinweis von @ChallengerBitte hier klicken

Frankreich/Italien/Spanien/Portugal: Bitte hier klicken
Irland: Bitte hier klicken oder hier

Norwegen: Bitte hier klicken
Österreich: Bitte hier klicken
Schweiz: Bitte hier klicken -- für Zahlungen ab 2020 siehe hier

Spanien: Bitte hier klicken

Tschechische Republik: Bitte hier klicken

USA: Bitte hier klicken

(Die Praktikantin aus der Grafik soll bitte noch so kleine, billige, lizenzfreie Länderflaggen-Bildchen vor die Links montieren - aber bitte vorher mit der Schlussredaktion abklären, ob auch wirklich die Fahne zum Land passt, nicht wieder so wie neulich - danke)

Die obigen Links innerhalb der comdirect-Community führen zu mehr oder weniger detaillierten Erfahrungsberichten von Usern, die schon mehr oder weniger erfolgreich gezahlte Quellensteuer im Ausland zurückgefordert haben. Die offizielle Seite des Bundeszentralamts für Steuern enthält ebenfalls eine lange Liste mit Links zu den nationalen Behörden. Hier kann man suchen, falls in dieser Community zu bestimmten Ländern nichts zu finden ist.

Ich hoffe, Euch mit dieser Übersicht eine schnell erreichbare Referenz gegeben zu haben. Tip: Legt ein Bookmark auf diesen Beitrag, dann findet Ihr bei Bedarf alle Informationen rasch wieder.

 

Viele Grüße aus München

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.
87 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo zusammen,

 

für die USA haben wir ein Abkommen mit dem Fiskus in der USA geschlossen, dass für alle unsere Kunden, die deutsche Staatsbürger sind, direkt der geminderte Quellensteuersatz von 15 %, anstatt 30 %, herangezogen wird.

 

Dies gilt ausschließlich für die USA. Bei allen anderen Ländern muss eine Vorabbefreiung oder Erstattung beantragt werden. Dies nehmen wir automatisch vor, wenn uns eine DBA-Vollmacht eingereicht wurde. Ansonsten muss mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt geklärt werden, wie die Erstattung eigenständig beantragt werden kann.

 

Eine Vorabbefreiung/Erstattung nehmen wir jedoch nur vor, wenn es für den Kunden wirtschaftlich sinnvoll ist. Nach Abzug aller Entgelte müssen mind. 25 Euro über bleiben, sodass wir tätig werden.

 

In Kanada ist eine Vorabbefreiung gar nicht möglich. Hier nehmen wir einen sogenannten „Quick Refund“ vor. Die Erstattung erfolgt dann i.d.R. innerhalb von 1 bis 2 Monaten. Wir berechnen 5 Euro und es fällt ein fremdes Entgelt in Kanada durch die Lagerstelle von 10 Euro an.

 

Da wir für jede Dividendenzahlung einzeln einen Antrag stellen müssen, muss die Höhe der Dividende mind. 40 Euro betragen. Wir können nicht bspw. am Ende des Jahres alle Dividendenzahlungen zusammen in einer Summe beantragen.

 

Viele Grüße, Mario

zwiebelstein

Hallo @ehemaliger Nutzer

vielen Dank für die Information. Der Sachverhalt wurde sehr gut erklärt, sodass auch ich als Steuerlaie durchblicke.

Damit kann schön hochgerechnet werden, wieviele Aktien ich (z.B. bei Quartalszahlungen) benötige um in den sinnvollen Erstattungsbereich zu kommen. Nicht immer haben also monatliche oder quartalsmäßige Zahlungen nur Vorteile. Und es kommen dann gleichwohl im Laufe der Jahre ziemliche Kosten von Seiten der Lagerstelle in Kanada zusammen. 

 

Für meine künftige Entscheidungen ist dein Beitrag auf jeden Fall sehr hilfreich !!

 

Schöne Grüße

zwiebelstein

NordlichtSH
Mentor ★★
1.809 Beiträge

Ja, gut zu wissen.

 

Derzeit habe ich keine kanadischen Aktien im Depot. Ich glaube, ich lasse das so.

NordlichtSH
Mentor ★★
1.809 Beiträge

Hat jemand Erfahrungen mit Dividenden aus Finnland?

 

Ich habe beim Bundeszentralamt für Steuern recherchiert, dass Finnland auf Dividenden 30% Quellensteuer erhebt, von denen 15% auf die deutsche Steuer anrechenbar sind.

 

Kann man/muss man sich die Differenz in Finnland zurückholen?

Weinlese
Mentor ★
1.384 Beiträge

Soweit ich weiß, erstattet die comdirect nur 15% Quellensteuer aus den USA ohne Zutun des Anlegers. Für Finnland müsstest du entsprechend selbst aktiv werden (oder auch darauf verzichten).

 

Clearstream hat einen Antrag auf Erstattung der Quellensteuer für "natürliche Personen" auf deren Webseite verlinkt, der vermutlich für Privatanleger gedacht ist. Möglicherweise ist das schon, was du suchst? Die Zielseite ist leider auf Finnisch. Smiley (Zunge)

 

Viele Grüße

Weinlese

NordlichtSH
Mentor ★★
1.809 Beiträge

Vielen Dank, kann sein, dass es das ist, was ich suche. Aber da ich Finnisch weder spreche noch verstehe, kann ich es nicht erkennen.

 

Also doch lieber keine Investition in finnische Aktien.

NordlichtSH
Mentor ★★
1.809 Beiträge

P.S.: Ich habe noch mal ein bisschen genauer hingeschaut und gesehen, dass die Finnen auch Informationen in englisch bereitgestellt haben:

 

https://www.vero.fi/en/About-us/contact-us/forms/tayttoohjeet/form_6164e__enclosure_6167e_applicatio...

Trine
Autor ★★★
56 Beiträge

Ich bin Börsen-Neuling und habe mich grad das erste Mal etwas intensiver mit der Quellensteuer befasst - ich muss sagen, ich finde es teilweise etwas verwirrend...

 

Habe mich auch durch andere Forenbeiträge gelesen und halte nun fest (ist das alles so korrekt?) bzw. habe noch folgende Fragen:

  1. Bei ETFs muss ich wegen der Quellensteuer (QS) nichts weiter beachten (es wird innerhalb des ETFs geregelt).
  2. QS ist nur bei ausgezahlten Dividenden relevant (und was ist mit den Zinsen, wenn ich die Aktie verkaufe? Das ist wieder ein Unterschied zur Steuer auf die Dividenden?!)
  3. Bei thesaurierenden brauch ich die QS nicht beachten.
  4. Bei Aktien aus den USA werden mir 15% QS (USA) und 10% KESt (Deutschland) abgezogen - die 15% kann ich mir aber nicht zurückholen?!
  5. Bei Aktien aus der Schweiz kann ich die QS auch über mehrere Jahre (wie viele?) "gesammelt" zurückerstatten?

 

Und allgemein halte ich fest: Bevor man in eine Aktie investiert, sollte man sich im Vorfeld auch Gedanken darüber machen, wie es in dem Land mit der jeweiligen Quellensteuer aussieht...ob man sich davon befreien lassen oder wie man sich die QS zurückholen kann?

 

Ich hoffe, ihr könnt mir als Anfänger dort noch etwas mehr Licht ins Dunkel bringen Smiley (zwinkernd)

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

1, 2, 3, 5: Ja. Stückzinsen (die Vorstellung steckt vermutlich hinter der Klammer in 2) gibt es bei Aktien nicht, nur bei Anleihen.

 

4: Mit 15% US-Steuer und (rund) 10% deutscher Steuer ist sozusagen der Normalzustand erreicht, nämlich (rund) 25% Steuer insgesamt. Da gibt’s nichts zu erstatten. Das Problem sind die Länder, die mehr als 15% einbehalten, beispielsweise 30% wie die Schweiz. Bei denen ist dann meistens im Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, daß man sich das erstatten lassen kann, was über 15% hinausgeht; bei der Schweiz also die Hälfte. Dafür ist der Aufwand je nach Land unterschiedlich hoch.

 

Ein anderer Problemfall ist, wenn du für die ausländischen Dividenden noch Freistellungsvolumen übrig hast. Dann fällt zwar keine deutsche Steuer an, aber den Quellenländern ist der deutsche Sparerpauschbetrag egal, und sie ziehen ihre Quellensteuer trotzdem ein (ggf. mit Erstattungsmöglichkeit bis auf 15%).

Trine
Autor ★★★
56 Beiträge

Vielen Dank @chi 

 


@chi  schrieb:

1, 2, 3, 5: Ja. Stückzinsen (die Vorstellung steckt vermutlich hinter der Klammer in 2) gibt es bei Aktien nicht, nur bei Anleihen.

 

4: Mit 15% US-Steuer und (rund) 10% deutscher Steuer ist sozusagen der Normalzustand erreicht, nämlich (rund) 25% Steuer insgesamt. Da gibt’s nichts zu erstatten. Das Problem sind die Länder, die mehr als 15% einbehalten, beispielsweise 30% wie die Schweiz. Bei denen ist dann meistens im Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, daß man sich das erstatten lassen kann, was über 15% hinausgeht; bei der Schweiz also die Hälfte. Dafür ist der Aufwand je nach Land unterschiedlich hoch.

 

Ein anderer Problemfall ist, wenn du für die ausländischen Dividenden noch Freistellungsvolumen übrig hast. Dann fällt zwar keine deutsche Steuer an, aber den Quellenländern ist der deutsche Sparerpauschbetrag egal, und sie ziehen ihre Quellensteuer trotzdem ein (ggf. mit Erstattungsmöglichkeit bis auf 15%).


Also fällt beim Verkauf von Aktien keine Quellensteuer an...und das gilt für alle Länder?

 

Genau das letztere wäre dann mein Problem - mein Freistellungsvolumen ist noch nicht erreicht, trotzdem muss ich dann zahlen im Ausland...na gut, so weiß ich jetzt wenigstens, worauf ich mich einlassen würde Smiley (gleichgültig)

 

Ich habe gelesen, dass es in einigen Ländern sehr kompliziert ist (Italien, Frankreich,...). Welche Länder sind denn ähnlich „einfach gehalten“ wie die USA? Habt ihr da Tips für mich bzw die Community? Smiley (zwinkernd) (Ich hoffe die Frage ist hier in dem Thread gestattet.)