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Quellensteuer zurückholen, diverse Länder

Matzilein
Experte ★★
432 Beiträge

Hallo, Gemeinde. Es gibt bereits Informationen zu Schweiz und Dänemark. Wie ist es mit Frankreich und Norwegen z.B.? Gibt es ein Verzeichnis mit (Internet-) Adressen zu verschiedenen Ländern, wo man je den Antrag hinschickt?

87 ANTWORTEN

paba

Hallo @ehemaliger Nutzer,

 

richtig, bei Marine Harvest waren die Dividenden vor 2018 als sogenannte Kapitalrückzahlungen ausgestattet [siehe hier: (4) sind Kapitalrückzahlungen; (5) sind ordentliche Dividenden]. Bei einer Kapitalrückzahlung wird der Wert der Anlage um den Betrag der Ausschüttung gemindert. Dann fallen zunächst mal im Herkunftsland keine Steuern an. Es sollten eigentlich auch in Deutschland keine Steuern anfallen, weil ja der Wert gemindert wird. Dennoch greift der deutsche Fiskus anders als bei Kapitalrückzahlungen deutscher Firmen schamlos zu und zieht einfach 26,375% ab. Ob das juristisch zulässig ist, wird wohl noch vom Bundesfinanzhof geklärt (siehe Details dazu hier).

 

Gruß paba

Gonzo71
Autor ★★★
70 Beiträge

Hallo,

 

betreffend Norwegen würde ich folgendes hier gerne Zur Diskussion stellen:

 

Am gleichen Tag wie der Beitrag "Quellensteuer Norwegen zurückholen" von @nmh (Danke!) hat ClearStream diesen Artikel veröffentlicht.

 

Na ja, gleicher Tag... bis auf einen Zahlendreher (04.05.2017 <-> 05.04.2017). Egal. 

 

Laut ClearStrean gibt es gibt für Norwegen jetzt doch ein Formular, und man reicht keinen formlosen Antrag mehr ein?

 

Bei der offiziellen deutschen Quelle BZSt Länderliste findet sich keine Info dazu - die Seite ist aber lt. Fußnote von 2014.

 

Hat da jemand schon neue Informationen?  Spannend sind die von ClearStream vorausgefüllten Formulare mit IHRER Bankverbindung, da würde man wahrscheinlich lieber die Originale aus Norwegen laden - die URL habe ich noch nicht gefunden.

 

Unabhängig vom Formular, was ich noch nicht ganz verstanden habe ist der zeitliche Ablauf des Vorgangs.

Wenn ich in 2018 Dividenden erhalten habe, hat Norwegen erstmal die vollen 25% einbehalten, und Deutschland weitere 26,8...% weil man nicht weiß, ob man die norwegischen Steuern komplett zurückfordert. Ok, verstanden.

 

Jetzt muss die deutsche Steuererklärung bis 31.05.2019 beim Finanzamt sein, aber Norwegen lässt sich 10 Monate Zeit, das zu bearbeiten. Wenn ich also Anfang 2019 nach Norwegen schreibe habe ich im Mai 2019 noch keinen Beleg dafür, dass ich in Norwegen 15% akzeptiere, dafür 10% zurückerhalte und in Deutschland die Verrechung erbitte.

 

Macht man das trotzdem in 2019, und verwendet seinen Antrag nach Norwegen als Beleg? Dann widerspricht man seinem Steuerbescheid, falls die das nicht akzeptieren, und verweist darauf, das Ergebnis aus Norwegen zu warten?

 

Vielen Dank und viele Grüße

Gonzo

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo zusammen,

 

den ersten Teil des Verfahrens habe ich schon mal geschafft: Das Finanzamt hat mir meinen deutschen Wohnsitz bestätigt.

 

Morgen geht ein Brief mit Übergewicht (muss noch nachkleben) nach Norwegen.

 

Grüße aus Dresden

Sonni

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@paba  schrieb:

Hallo @ehemaliger Nutzer,

 

Erstattungsansprüche aus norwegischer Quellensteuer verjähren nach vier Jahren.

 

Noch ein wichtiger Hinweis:

Du solltest auf keinen Fall die Erstattung nach Anspruch auf "shielding deduction" wählen, sonder du solltest dich auf das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Norwegen berufen und nur 10% der norwegischen Quellensteuer zurückfordern. Die restlichen 15% werden dir dann auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet, wenn du diese in deiner Einkommensteuererklärung in der Anlage KAP (Zeile 52) angibst.

 

Hintergrund:

Beim Antrag auf "shielding deduction" bleibt nach norwegischem Recht nur ein meist sehr viel geringerer Anteil der Dividenden in Höhe eines "fiktiven risikofreien Zinsertrags aus dem investieren Kapital" steuerfrei. Du müsstest also zusätzlich noch angeben, wann du die Aktien zu welchem Preis gekauft hast, damit die norwegische Steuerbehörde den "fiktiven risikofreien Zinsertrag" daraus ermitteln kann und nur dieser meist sehr viel geringere Anteil der Dividenden bleibt dann in Norwegen steuerfrei. In Deutschlang gibt’s in diesem Fall nichts zurück.

 

Gruß paba


Es gibt eine Bank in der Stadt der besten Band der Welt, die Vorabbefreiungen für einmalig 11,90€ bei Clearstream hinterlegen lässt. Ich muss nur alle paar Jahre meine steuerdeutsche Ansässigkeit belegen. Dies erfolgt dann kostenlos.

 

Die Vorabbefreiung sorgt dafür, dass ich in Norwegen nur 15% Quellensteuer zahle. In Italien soll dies auch funktionieren - nächster Dividendentermin ist im Januar, dann weiß ich mehr.

 

Dieses Verfahren über die lokalen Steuerbehörden ist im Einzelfall vielleicht günstiger - aber man bedenke die internationalen Portokosten und die Arbeit, die man sich immer wieder machen muss. Ich bin froh, dass ich mir das für einmalige 11,90€ je WKN sparen kann.

Gonzo71
Autor ★★★
70 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb: 
Es gibt eine Bank in der Stadt der besten Band der Welt, die Vorabbefreiungen für einmalig 11,90€ bei Clearstream hinterlegen lässt. Ich muss nur alle paar Jahre meine steuerdeutsche Ansässigkeit belegen. Dies erfolgt dann kostenlos.

Dieses Verfahren über die lokalen Steuerbehörden ist im Einzelfall vielleicht günstiger - aber man bedenke die internationalen Portokosten und die Arbeit, die man sich immer wieder machen muss. Ich bin froh, dass ich mir das für einmalige 11,90€ je WKN sparen kann.

Bei dieser Bank habe ich genau deswegen auch ein Depot eingerichtet, und wollte jetzt in den Tagen die Ansässigkeitsbescheinigungen vom Finanzamt dorthin schicken.

Bei mir ist das für Frankreich, aber da bieten die das wohl auch an.

 

Ich stolpere jetzt nur über die 11,90 € pro WKN. Das fände ich unschön, ich hätte den Betrag pro Land erwartet. Bist du sicher, pro WKN?

 

Viele Grüße

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @Gonzo71

ja genau. Man sollte vorher fragen ob die diesen Dienst für ein konkrete Quellenland auch anbieten. Für Österreich bieten sie die Vorabbefreiung nämlich nicht an. (Ich kann nicht einschätzen ob es am DBA, an einem der beiden Länder oder an der Bank  liegt).

 

Das die Gebühr je WKN verlangt wird finde ich logisch und kann das auch erklären: Die Vorabbefreiung muss wohl bei der Verwahrstelle (zB ClearStream) hinterlegt werden. Das erfolgt je WKN und nicht je Quellenstaat. Jede WKN stellt einen eigenen (kostenpflichtigen) Vorgang dar. Die ständige Einreichung von Ansässigkeitsbescheinigungen (als Antwort auf die Frage: Lebt denn der alte Holzmichl noch?) ist hingegen kostenlos. Als Trader erscheinen die Kosten hoch - für Buy&Hold-Anleger ein Schnäppchen.

 

Bei Norwegen habe ich jetzt festgestellt, dass meine Quellensteuer zwar reduziert wurde, die Quellensteuer aber trotzdem nicht auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet wurde. Muss ich mir das wohl über die Einkommensteuererklärung zurückholen. Nach Rücksprache mit der Bank liegt das nicht in deren Ermessen ob sie die Quellensteuer anrechnen dürfen oder nicht. Mal schauen wie das in der Steuerbescheinigung ausgewiesen wird. Wäre natürlich schöner, wenn man gar nichts unternehmen müsste. Aber wenn die Aussage der Bank stimmt, dann muss man das bei jeder Bank so tun. Ich vergleiche das nachher mal mit einer Dividendengutschrift aus Norwegen bei der Comdirect.

Kali
Autor ★
4 Beiträge

endlich mitreden! hallo zusammen,

Ob es wohl noch ein bisschen Hilfe gibt, zu dem Rätsel mit der Stadt und der Bank und der besten Band?????

So wie es aussieht, fängt's wohl nicht mit Q an und hört mit n auf...

Aber so ein Service, wenn er denn auch noch funktioniert, vielleicht auch noch Frankreich - dann hätte man doch endlich was von der schönen Dividende der Franzosen.

 

Nochmal zu Norwegen. Ich habe es jetzt auch mal versucht. Per mail. Kurz darauf eine Antwort dass es 6-12 Monate dauern wird. Dividendenbescheide im Link können sie nicht annehmen; müssen als Anhang im mail sein. 

Die Frage nach shielding deduction wurde nicht gestellt und ich hatte "apply for refund of tax on dividend withheld".

Dafür wurde auf das COR (Certificate of Residence) hingewiesen. 

Hat hier schon jemand den Vorgang mit Personalausweis durchbekommen? Also reicht das wirklich?

 

So ganz allgemein wäre es einfach nur suuuuuper, wenn das Gros dieser Quellensteuern vorab angepasst geregelt werden könnte. comdirect übernehmt doch mal!

Gruß Kali

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich habe anscheinend damals im November meinen Antrag vollständig nach Norwegen geschickt und noch nix gehört. Ist das normal? Norwegen wurde schließlich als schnell und unkompliziert gelobt..

 

Grüße aus Dresden
Sonni

paba

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Hallo zusammen,

 

ich habe anscheinend damals im November meinen Antrag vollständig nach Norwegen geschickt und noch nix gehört. Ist das normal? Norwegen wurde schließlich als schnell und unkompliziert gelobt..

 

Grüße aus Dresden
Sonni


… ja, das ist wohl normal. Meinen Antrag habe ich auch am 20.11.2018 abgeschickt und noch nichts gehört. Das kann angeblich 6 bis 12 Monate dauern.

 

Gruß paba

Schade
Autor ★★★
38 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Hallo @Gonzo71

ja genau. Man sollte vorher fragen ob die diesen Dienst für ein konkrete Quellenland auch anbieten. Für Österreich bieten sie die Vorabbefreiung nämlich nicht an. (Ich kann nicht einschätzen ob es am DBA, an einem der beiden Länder oder an der Bank  liegt).

 

Das die Gebühr je WKN verlangt wird finde ich logisch und kann das auch erklären: Die Vorabbefreiung muss wohl bei der Verwahrstelle (zB ClearStream) hinterlegt werden. Das erfolgt je WKN und nicht je Quellenstaat. Jede WKN stellt einen eigenen (kostenpflichtigen) Vorgang dar. Die ständige Einreichung von Ansässigkeitsbescheinigungen (als Antwort auf die Frage: Lebt denn der alte Holzmichl noch?) ist hingegen kostenlos. Als Trader erscheinen die Kosten hoch - für Buy&Hold-Anleger ein Schnäppchen.

 

Bei Norwegen habe ich jetzt festgestellt, dass meine Quellensteuer zwar reduziert wurde, die Quellensteuer aber trotzdem nicht auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet wurde. Muss ich mir das wohl über die Einkommensteuererklärung zurückholen. Nach Rücksprache mit der Bank liegt das nicht in deren Ermessen ob sie die Quellensteuer anrechnen dürfen oder nicht. Mal schauen wie das in der Steuerbescheinigung ausgewiesen wird. Wäre natürlich schöner, wenn man gar nichts unternehmen müsste. Aber wenn die Aussage der Bank stimmt, dann muss man das bei jeder Bank so tun. Ich vergleiche das nachher mal mit einer Dividendengutschrift aus Norwegen bei der Comdirect.


Hall akh,

ich bin auf Grund der Quellensteuerproblematik inzwischen auch bei diversen Internetbanken.

1) Ich habe bei einer Bank explizit danach gefragt ob die 11,90 € für die Hinterlegung einer Vorabbefreiung je Dividendenausschüttung, je WKN oder je Land gelten.  Als Antwort kam: "Die Gebühr für die Hinterlegung eine Quellensteuervorabbefreiung beträgt 11,90 €. Diese wird je Hinterlegung berechnet und nicht pro Dividendenzahlung". Ich verstehe es eher so, dass sich jede Hinterlegung auf ein Land bezieht.

2) Norwegische Quellensteuer. Bei der comdirect habe ich eine gültige DBA-Vollmacht und daher erfolgt in 2018 bei der Dividendenauszahlung von Leroy Seafood "10% Quellensteuervergütung". Die restlichen 15% Quellensteuer wurden ebenfalls nicht gegen die Kapitalertragssteuer angerechnet. Meines erachtens ist dieses nichtanrechnen schon fragwürdig, da es hier offensichtlich ist, dass die Variante nach dem DBA-Abkommen gewählt wurde. Was mich jedoch besonders irritiert ist, dass in der Jahressteuerbescheinigung für 2018 in der Zeile "Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischer Steuer" ein Betrag von 0,00 € steht. Wie soll ich denn die zuviel bezahlte Quellensteuer im Zuge meiner Einkommenssteuererklärung zurückbekommen, wenn meine Bank bestätigt, dass gar keinen Anspruch darauf habe?  Daher würden mich zwei Dinge brennend interessieren:

2a) Weisen andere Banken in der Zeile "Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischer Steuer" einen Betrag aus wenn norwegische Quellensteuer im ersten Schritt um 10% reduziert/ermäßigt wurde?

2b) Hat es schon jemand geschafft die restlichen 15% im Zuge seiner Einkommensteuererklärung zurückzubekommen, und falls ja hat die Bank in der Zeile "Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischer Steuer" den entsprechenden Betrag ausgewiesen oder nicht