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Quellensteuer und kein DBA

tesla
Autor ★★
28 Beiträge

Hallo community,

hier und anderswo gibt es zahlreiche Anleitungen, wie die Anrechnung oder Rückforderung ausländischer Quellensteuer bei Dividenden funktioniert.  Diese Anleitungen beziehen sich aber durchweg auf Staaten, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungs-Abkommen geschlossen hat (zB Schweiz, Österreich, Irland, ...) - was die Sache einfacher macht, denn dann geht die Verfahrensweise aus dem DBA hervor.

 

Wie aber sieht die Situation da aus, wo kein DBA existiert? (Im konkreten Fall geht es um 35% ausländische Quellensteuer, die zusätzlich zur deutschen KESt abgezogen werden - wenn man da noch Krankenkasse etc. dazuzählt, ist man bei rund 85% Abgabenlast.)

 

Die comdirect Hotline meinte m.o.w., wenn kein DBA, dann wird eben doppelt besteuert. Aus Sicht der Bank mag das ein verständlicher Standpunkt sein, was die unmittelbare Quellenabschöpfung der Steuer betrifft. Aber ist das schon das letzte Wort in der Sache?

 

Par. 32d Abs. 5 EStG würde ich momentan so verstehen, dass auch ohne DBA bis zu 25% anrechenbar sind; und die Anleitung im Lexikon von steuernetz.de scheint zu besagen, dass eigentlich die Bank eine Anrechnung vornehmen müsste, sowohl mit als auch ohne DBA (mit DBA gemäß dessen Bestimmungen, ohne DBA bis zu 25%), dass es aber auch über die Anlage KAP der Steuererklärung geht.

 

Frage: hat das schonmal jemand durchexerziert?

2 ANTWORTEN

nmh
Legende
9.959 Beiträge

Hallo @tesla,

 

nach kurzem Überfliegen der Rechtsnorm würde ich Dir zustimmen. Allerdings wäre das zu schön, um wahr zu sein. Wir haben sicher irgendwas übersehen.

 

Die Bank wird die Anrechnung sicherlich nicht vornehmen.

 

Ich empfehle Dir daher, wie Du es schon vorgeschlagen hast, in der Anlage KAP den Steuerabzug (also die Berichtigung der Abgeltungssteuer) zu beantragen. Gegen den ablehnenden Bescheid legst Du dann gebührenfrei Einspruch ein (Frist: ein Monat). Verwende als Begründung Deinen Text, den Du hier gepostet hast. Dann wird Dir das Finanzamt Deine Frage ausführlich schriftlich beantworten. Oder (je nach Betrag und je nach Bundesland), falls denen die Arbeit zu aufwendig ist, werden sie Dir den Betrag einfach erstatten. Ich weiß, wovon ich spreche ......   😉

 

Viele Grüsse aus einem frisch verschneiten München

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

tesla
Autor ★★
28 Beiträge

Kollege @chi hat an anderer Stelle hier dieselbe Idee geäußert (Thema Quellensteuer BAKKAFROST).

Der Grund, warum die Bank die Anrechnung nicht unmittelbar vornehmen kann, dürfte sein, dass dieser §32 Abs. 5 nur in Fällen des $32 Abs. 3 und 4 gilt - was auf Deutsch heisst: bei Geltendmachung von "anzurechnenden noch nicht angerechneten ausländischen Steuern" im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

Man muss also offenbar Einkommensteuererklärung machen und kann dann bis zu 25% wiederkriegen.