Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Quellensteuer aus Irland

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Liebe Angesprochene,

 

hat jemand Erfahrungen mit Anträgen auf Quellensteuer-Rückerstattung aus Irland?

 

Das wird relevanter, weil zahlreiche US-Unternehmen ihren Firmensitz nach Irland verlegen (Medtronic, Covidien, Tyco) und die irischen Dividenden mit 20% Quellensteuer belastet sind. Davon werden in Deutschland aber nur 15% angerechnet.

 

Die irische Steuerbehörde hat mir per E-Mail mitgeteilt, dass sie für einen Rückerstattungsantrag neben der obligatorischen Wohnsitzbestätigung des deutschen Finanzamts auch einen "Tax-Voucher" benötigt, also wohl ähnlich wie in der Schweiz (siehe die Hinweise von @dg2210 und mir --hier-- in der community).

 

Frage an comdirect (@SMT_Martina usw.): Bietet comdirect die Tax-Vouchers, die ich von Euch bisher nur für die Schweiz kenne, auch für irische Dividenden an? Welche Gebühr fällt an?

 

Lustig: Wenn man mit der irischen Steuerbehörde per E-Mail kommuniziert, duzen die einen (d.h. auf Englisch: sprechen mich mit meinem Vornamen an), und auch der Umgangston ist sehr familiär ("Oh, that's a pity!"). Es gibt also weniger Unterschiede zwischen dem irischen Finanzamt und dem SMT als man vermuten würde!!!!

 

Gut, ich hör ja schon auf.

 

Herzliche Grüße aus einem... ach, Ihr wißt schon... München

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.
92 ANTWORTEN

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Schlechte Nachrichten: Irland besteht offenbar doch auf Unterlagen, die man bei comdirect nicht bekommt. Ich habe folgende E-Mail aus Irland erhalten:

 

Good Afternoon,

 

I refer to your claim received for refund of Irish Dividend Withholding Tax.

 

In order to process your claim I require the following:

Original vouchers issued by Kerry Group for pay dates May and November 2016 and 2017.  [Hab ich leider nicht, siehe oben; seltsam: mein Antrag betraf eine Reihe weiterer irischer Unternehmen, nicht nur die Kerry Group]

Also certificates of Residence for 2016. [Ich hatte eine Wohnsitzbestätigung beigefügt, die nicht auf ein bestimmtes Jahr beschränkt war.]

 

I will hold this claim until 13/06/18.  If I have not received the above by that date I will return the claim in full. You can then resubmit at a later date when all documentation is in order.

 

Scheint also nix zu werden. Viele Grüße aus einem frühsommerlichen München

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

opitan
Autor ★★
13 Beiträge

Hallo nmh,

war die Wohnsitzbescheinigung aus 2016 ? Eventuell würde ich mir zwei Bescheinigungen ausstellen lassen, eine für 2016 und eine für 2017. Für mich hört sich das nach der typischen Finanzamtlogik an, die man hier auch in Deutschland antreffen kann. Woher soll der Finanzbeamte denn wissen, ob du in dem Jahr, auf das sich die Bescheinung laut Datum und Unterschrift NICHT bezieht, denn in Deutschland ansässig warst ?

Was die original Voucher von KerrY angeht, würde ich dort einmal direkt anfragen (https://www.kerrygroup.com/help/contact-form/

 

opitan
Autor ★★
13 Beiträge

Und mir von der Investors Relation Abteilung bestätigen lassen, an wen sie die original Voucher schicken ? Vielleicht gibt es ja nur die Originale der Bank ? Etwas anderes ist mir jedenfalls noch nie untergekommen.

 

Beste Grüße aus dem sonnigen Norden

Opitan

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Neues zur Quellensteuer aus Irland:

 

Leute, es ist wirklich rätselhaft. In meinem Antrag nach Irland war eine Handvoll unterschiedlicher Aktiengesellschaften enthalten. Ich habe nur Kopien meiner comdirect-Abrechnungen beigelegt, keine "Vouchers".

 

Die irische Steuerbehörde hatte mir ja per E-Mail mitgeteilt, dass sie für zwei der Aktien unbedingt die Vouchers brauchen. Ich habe dann nachgefragt, warum nicht auch für die anderen Aktien. Antwort: Weil die von einem anderen Team bearbeitet werden.

 

Und tatsächlich bekomme ich heute eine weitere E-Mail, in der für diese anderen Aktien eine Rückerstattung angekündigt wird. Da steht gar bereits ein Betrag drin.

 

Offenbar kommt es also drauf an, bei welchem Sachbearbeiter man landet, ob die Vouchers (und einzelne Wohnsitzbestätigungen für jedes Jahr) erforderlich sind oder nicht.

 

Ich mache ja beruflich etwas ähnliches, aber (ganz) so willkürlich geht es bei uns nicht zu. Nur fast so willkürlich. Patently absurd.

 

Herzliche Grüsse aus einem abgekühlten München

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Unproblematisch war die Rückerstattung der irischen Quellensteuer für Medtronic, Accenture und Johnson Controls.

 

Der andere Sachbearbeiter war für die Aktien von Kerry zuständig, er hat mir die Rückzahlung verweigert, mangels "Tax-Voucher" und weil ihm irgendwie die Wohnsitzbestätigung nicht gefallen hat. Und zwar per Einschreiben (Porto: knapp 5 Euro), obwohl es bei Kerry nur um einige Cent ging.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

kowloon
Autor ★★
15 Beiträge

Hallo,

ich weiß Dein Posting ist schon eine Weile her,aber ich sitze jetzt gerade über dem Antrag. Zwei Fragen tun sich mir hier gerade auf.Einmal wird von der Tax Reference Nummer gesprochen,deiner Anleitung nach, die Steuernummer.Zum anderen wird von einer Relevant Tax Reference Nummer gesprochen. Soll das die Steuer ID sein ?? Von einer Tax Identification Nummer lese ich nämlich gar nichts..

Als zweites ,weist die Comdirect die abgezogenen 20% Quellensteuer in USD aus.Die Iren hätten in ihrem Antrag gern  alles in Euro.. Sollte man USD eintragen oder umrechnen ? Entschuldige die vielleicht banalen Fragen,aber ich komme alles andere als vom Fach und für mich sind derartige Formulare neuland und zugleich eine Qual..

Viele Grüße

opitan
Autor ★★
13 Beiträge

Hallo @kowloon,

"Tax Reference Nummer" und "Relevant Tax Reference Nummer" sind dasselbe, nämlich Deine deutsche Steuernummer.

Bezüglich Deiner zweiten Frage: Comdirect zieht die Quellensteuer deshalb in USD ab, weil die Dividende zuvor auch in USD ausgeschüttet worden ist. Ich würde im Formular EUR durchstreichen und stattdessen den Betrag und USD dahinter setzen. Hat bei mir prima funktioniert: Rückerstattung in der Originalwährung anfordern, Erstattung erfolgt in EUR (es sei denn, Du hast ein USD-Währungskonto zur Auszahlung angegeben).

 

Beste Grüsse vom Opitan

 

kowloon
Autor ★★
15 Beiträge

Hallo Opitan,

 

vielen Dank Du hast mir sehr geholfen.

 

Beste Grüße

kowloon

Gonzo71
Autor ★★★
70 Beiträge

Ich hänge meine Frage(n) mal frech hier an: Ich denke darüber nach, in einen oder mehrere ETF von BlackRock (iShares) zu kaufen.

 

Woran kann ich denn sehen, ob da irische Quellensteuer anfällt? Ich habe die ISIN gesehen, einige beginnen mit DE, andere mit IE - ist das so einfach? Einfach in dem Sinne: solange ich nur DE nehme, habe ich mit Rückforderungen irischer Quellensteuer nichts zu tun, da nur deutsche Quellensteuer abgeführt wird?

 

Und habe ich den Rest richtig verstanden: Wenn ich welche mit IE nehme, dann nimmt der Irische Staat Quellensteuer weg (wieviel % eigentlich?).

Er wäre bereit, die zu erstatten (weil sie ihm nicht zusteht), aber das gelingt nicht, weil man die passenden Unterlagen von seiner Bank nicht bekommt?

Kann man die irische Quellensteuer denn von der fälligen deutschen abziehen? Es wäre ja echt unfair wenn die deutschen jetzt den vollen Satz nehmen, da man die irische ja zurück bekommt... (bekommt man aber nicht).

 

Uhhhh... kompliziert... häßlich...

 

Daraus folgt natürlich jetzt sofort:

* Was ist mit ETFs welche LU in ihrer ISIN tragen?

* Was ist mit ETFs von Lyxor? Die haben FR in der ISIN, und da habe ich bereits gelesen, dass das Zurückfordern aus Frankreich einer Selbstbestrafung ähnelt

* Habe ich es richtig verstanden, das GB keinerlei Quellensteuer erhebt? Das wäre natürlich auch einfach, nichts zurückfordern müssen. Einfach in DE einmal versteuern und fertig... ich habe Dividendenaktien aus GB welche ich interessant finde, aber noch keinen ETF gesehen.

 

So viele Fragen... Danke für eure Antworten oder Kommentare!

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

@Gonzo71: Kannst du für ETFs vergessen, da findet auf Anlegerebene kein Quellensteuerabzug und keine Erstattung statt. Nur der Fonds als solcher bezahlt für Ausschüttungen seiner gehaltenen Aktien ggf. Steuern und fordert sie zurück (wenn möglich). Als pauschalen Ausgleich für die verbliebene Belastung gibt es eine Teilfreistellung.