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Quellensteuer: Vorabbefreiung/ Vorabreduzierung

swolpoll
Experte ★★★
727 Beiträge

 

 

Codi.png

Werte Community, werter @SMT_Service,

 

worauf bezieht sich dieser Passus im Preis- und Leistungsverzeichnis der comdirect?

 

Sprich, für welche Länder/ Aktien könnte ich eine Vorabbefreiung/ Vorabreduzierung der Quellensteuer beantragen? Und in welcher Höhe?

 

Hat jemand Erfahrungen mit dieser von der comdirect angebotenen Dienstleistung?

 

Gruß, 

swolpoll

10 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

In den FAQ steht folgendes:

Kann ich mir ausländische Quellensteuer erstatten lassen?

Ja, eine Erstattung ausländischer Quellensteuer ist in einigen Fällen möglich. Voraussetzung dafür ist, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem quellensteuererhebenden Land besteht. Wir weisen den Anteil rückerstattungsfähiger Quellensteuer auf Ihrer Wertpapierabrechnung aus.

Bei Vorliegen einer entsprechenden Vollmacht bieten wir Ihnen einen besonderen Service und übernehmen für Sie das Erstattungsverfahren. Dabei prüfen wir, ob der Antrag auf Erstattung von Quellensteuerbeträgen wirtschaftlich sinnvoll für Sie ist. Nach Abzug anfallender Entgelte gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis und fremder Spesen ist ein Nettobetrag von mindestens 25 Euro pro Zahlungsvorgang erforderlich.

Die Vollmacht zur Weiterleitung von Anträgen auf Durchführung von Steuererstattungen und Vorabbefreiungen gemäß Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-Vollmacht) finden Sie unter Formulare > Aufträge & Services > Steuerformulare.

 Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass

* in Norwegen ein Vorabbefreiung erfolgt (Du musst Dir also nichts holen)

* in Österreich eine Rückerstattung angestoßen wird (Ich warte bis heute Smiley (fröhlich))

 

 

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

swolpoll
Experte ★★★
727 Beiträge

@ehemaliger Nutzer: Das klingt so als gäbe es Länder, in denen eine Vorabbefreiung veranlasst wird und Länder, in denen eine Rückerstattung angestoßen wird. 

 

Wieviel wird denn in Norwegen vorabbefreit? Die kompletten 25% oder weniger? 

 

Gruß, swolpoll

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

ich glaube runter bis auf die 15%, die das deutsche Finanzamt (entsprechend dem DBA) anerkennt.

 

In Summe kommst du dann auf die normalen 25% zzgl.Soli und KiSt.

 

 

Edit:

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte (wie man in Düsseldorf zu sagen pflegt) Smiley (zwinkernd)

 

Unbenannt.PNG

Die 80,39€ sind meine in D zu versteuernden Einkünfte. Diese werden aber nicht mehr mit 25% sondern nur noch mit 10% (entsprechend DBA) versteuert.

Ist eigentlich kein Hexenwerk, wenn man das mal gesehen hat.

 

Kostet 5,90€ und spart das Rückerstattungsverfahren gegenüber Norwegen. Kann jeder für sich selbst entscheiden was ihm lieber ist. Ich mag so Zero-Touch-Dinger, weil ich mir die Quellensteuer in der Vergangenheit eh nie zurückgeholt habe. Bin da erst durch dieses Forum drauf aufmerksam geworden. Ergo gewinne ich auch nach Abzug von Gebühren etwas dazu.

swolpoll
Experte ★★★
727 Beiträge

@ehemaliger Nutzer: 

 

Danke, jetzt wirds interessant. Ich halte auch Marine Harvest und mir wurden erst 25% Quellensteuer abgezogen und dann nochmal 25% Abgeltungsteuer plus Soli. Das ist Murks.

 

- Du bekommst also für 5,95 Euro von den 25% Quellensteuer 10% von comdirect erstattet.

- Und die restlichen 15% werden auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet, sodass die dann nur noch 10% beträgt? Ganz sicher?

- In Summe hast Du dann nur 25% Steuer auf die Dividende bezahlt, richtig?

 

Das wäre in der Tat ein guter Deal und würde mir den Weg nach Norwegen ersparen.

 

Was muss ich dafür tun? Kundenbetreuung anrufen und DBA-Vollmacht erteilen?

 

Gruß, swolpoll

 

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

alle gestellten Fragen lassen sich mit JA beantworten 😉

 

DBA-Vollmacht ist ein Formular. Kann Dir die Kundenbetreuung aber auch in die Postbox legen.

Goliath74
Mentor ★
1.200 Beiträge

swolpoll
Experte ★★★
727 Beiträge

@SMT_Erik: Die allgemeine Klärung wäre natürlich weiterhin hilfreich. Sprich, in welchen Ländern macht die comdirect Vorabbefreiung und in welchen Ländern Rückerstattung. Und in welcher Höhe. Da muss es doch eine Liste oder sowas geben.

 

Gruß, swolpoll

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @swolpoll,

 

da sich die Steuergesetzgebung nicht nur bei uns, sondern auch in anderen Ländern ständig ändert, halten wir aktuelle Informationen nicht online vor. Das wäre schlichtweg zu aufwendig. Aber meine Kollegen in der Kundenbetreuung verfügen über die aktuellen Infos und geben gerne am Telefon Auskunft.

 

Grundsätzlich empfehle ich dir, das von @Goliath74 erwähnte Formular zu nutzen. Es gilt grundsätzlich für Länder, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart hat.

 

Wenn uns dieser Auftrag vorliegt, sieht das weitere Procedere wie folgt aus. Ein Antrag auf Erstattung von Quellensteuerbeträgen wird ohne dein weiteres Zutun gestellt, sofern - nach Abzug der anfallenden Bearbeitungsentgelte und sonstiger Kosten pro Zahlungsvorgang - ein Nettobetrag von mindestens 25 Euro verbleibt. Diese Entscheidung wird von der Bank nach freiem Ermessen getroffen. Die Entgelte für diesen Service werden in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesen. Fremde Spesen/Gebühren können variieren, je nachdem, wo die Stücke verwahrt werden. Die Höhe der Gebühren und fremden Spesen können bei uns erfragt werden.

 

Hier kannst du nachlesen, was ich vor einiger Zeit schon einmal zu diesem Thema geschrieben habe.

 

Gruß aus Quickborn & ein schönes Wochenende

Erik