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Nachträglichen Freibetrag

20 ANTWORTEN

Bert1989
Experte ★
176 Beiträge

Danke für die guten Antworten.

 

Aber genau verstej ich es leider immer noch nicht.

 

Heißt das jetzt:

 

Sollte ich nur Aktien aus Deutschland haben stimmt es mit de ca 200€.

 

wenn die Aktien aus einem anderen Land sind und ich zahle 12,5% vor Ort werden mir nur 12,5% „ersparrt“ also 100€

vorausgesetzt die Steuern vom „anderen Land“ werden von Dtl voll akzeptiert. Also keine Doppelbesteuerung.

 

wenn ja, wie kann ich dann vorgeben es sollten bitte die Aktien aus Dtl und GB verwendet werden?

Wahrscheinlich First in Prinzip oder?

 

Grüße

Beet

 

 

 

 

 

 

NordlichtSH
Mentor ★★
1.819 Beiträge

Es ist ein bisschen so wie bei der beliebten Anfänger ETF Frage "thesaurierend oder ausschüttend":

Solange du deinen Freibetrag nicht ausgeschöpft hast, ist es unter rein steuerlichen Erwägungen günstiger, nur Aktien aus Deutschland oder Staaten ohne Quellensteuerabzug zu kaufen.

 

Weil die ausländische Quellensteuer auf die deutsche Kapitalertragsteuer angerechnet wird. 

 

Das geht aber nur, wenn du auch Kapitalertragsteuer zahlen musst. Und das musst du nicht, wenn dein Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft ist.

Bert1989
Experte ★
176 Beiträge

Hallo, 

 

ja das hab ich schonmal gehört.

Das Problem dabei ist der zeitliche Gedanke oder?

 

ich würde die 800€ mit der Dividende aus GB und DTL schon voll bekommen jedoch kommen auch noch Werte wieder erwähnte ETF oda Aktien aus FR.

Die leider vorher ausschütten und mir dadurch die Bilanz verhageln.

Oder täusch ich mich da jetzt?

 

Danke für die guten und schnellen Antworten

 

Grüße

Bert

NordlichtSH
Mentor ★★
1.819 Beiträge

P.S.: Das geht innerhalb des Kalenderjahres aber nicht verloren, wenn du als erstes ausländische Dividenden kassierst: wenn du irgendwann im Laufe des Jahres den Freibetrag erreicht hast, dann wird die bis dahin angesammelte "anrechenbare Quellensteuer" auf die Kapitalertragsteuer angerechnet. 

 

Und dann sind die ausländischen Erträge geringfügig günstiger, weil du auf die keinen Soli-Zuschlag zahlst. 

Bert1989
Experte ★
176 Beiträge

Ok Danke, 

hab jetzt aber nochmal meine Abrechnung kontrolliert.

 

von den ca angegebenen 16€ sind ca 2 vom Etf und 14 von Mondelez und dr pepper.

Diese zwei Firmen sind doch amerikanisch.

 

Also wird mir in diesem Fall die Steuer, die ich in den USA gezahlt habe, nicht erstattet?

 

Grüße

Bert

NordlichtSH
Mentor ★★
1.819 Beiträge

Nein, zumindest jetzt noch nicht. 

Bobele

Hallo zusammen, 

 

bin da relativ unerfahren. Wenn ich einen ETF verkaufe, muss ich dann den Freibetrag irgenwo einreichen oder anmelden oder wird das automatisch von den 801€ abgezogen?

Habe 11 mal ETF701 (circa 100€ Gewinn) über mein Online-Depot verkauft ohne auf einen Freibetrag Rücksicht zu nehmen. 

Hätte ich da irgendwas beachten müssen?

 

Würde mich sehr über Aufhellung freuen. 

Danke und liebe Grüße

Bobele

GetBetter
Legende
7.273 Beiträge
Du solltest bei der comdirect einen Freistellungsauftrag einreichen. Der erzielte Gewinn (bzw. eigentlich dessen Steuerbemessungsbetrag) wird dann automatisch von dem eingereichten Betrag abgezogen. Diesen Freistellungsauftrag kannst Du innerhalb des Kalenderjahres auch noch nachträglich einreichen. Eine evtl. bereits abgeführte Abgeltungssteuer wird Dir dann erstattet. Sollte der Verkauf bereits vor 2019 stattgefunden haben, dann geht's über Anlage KAP der Steuererklärung. Sollte für das entscheidende Jahr der Steuernescheid schön rechtskräftig sein, dann ist die Sache gelaufen und Du kannst das ganze unter Lehrgeld buchen. Über alle Banken zusammen genommen darfst Du Freistellungsaufträge von insgesamt max. 801 € einreichen, falls Du verheiratet bist gilt für Euch eine Grenze von 1.602 €.

Gevatter_Tod
Experte ★★★
647 Beiträge

Hallo @Bobele ,

 

ein herzliches Willkommen in der Community!

 

Wie @GetBetter schrieb, kannst du noch jederzeit einen Freistellungsauftrag in Höhe der Erträge erteilen. Die meisten Banken lassen das bis zum 27.-29.12. eines Jahres zu. Du brauchst dazu deine Steueridentnummer. Dann würde dir auch die Kapiltalertragssteuer (+ SolZ) rückerstattet.

 

Bei bspw. 109,34 EUR Gewinn reicht ein Freibetrag über 110 EUR aus. Du solltest die 801 EUR Freibetrag, wenn du ihn über mehrere Banken verteilst, nicht überschreiten. Die Banken melden an die Finanzbehörden und bei deinem Wohnsitzfinanzamt erscheint eine Kontrollmeldung, wenn die 801 EUR überschritten sind.

 

Schlimmer bei einer Überschreitung ist jedoch folgender Sachverhalt: Der Otto-Normal-Arbeitnehmer ist i.d.R. nicht veranlagungspflichtig, d.h. er muss keine Steuererklärung abgeben oder hat hierzu 4 Jahre Zeit nach Ende des Kalenderjahres.

 

Sobald aber zum Jahresende mehr als 801 EUR Freibetrag verteilt worden sind, erwächst automatisch eine Abgabepflicht (sogenannte Pflichtveranlagung), ohne dass es einer Mitteilung durch das Wohnsitzfinanzamt bedarf. Regeltermin zur Abgabe ist dann der 31.07. des Folgejahres. Den Pflichtveranlagten drohen bei Nichteinhalten Verspätungs- und Säumniszuschläge.

 

Manchmal kommt's eben auf den Euro an...

 

Zum Thema "Rechtsmittel" gegen den Steuerbescheid verlinke ich noch diesen Beitrag hier.

 

"Es gibt keine Gerechtigkeit, es gibt nur mich!"
Gevatter Tod

Bobele

Super, vielen Dank. 

 

Gibt es da ein Formular von comdirect für oder nehm ich einfach ein Muster aus dem Internet?

Danke nochmals - funktioniert super hier:)

LG Bobele