Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Lebe im Ausland - Sind meine Depot-Erträge steuerpflichtig?

Sami
Autor
1 Beiträge

Guten Tag.

 

Ich lebe seit Februar 2019 in den Vereinigten Arabischen Emiraten und bin seitdem in Deutschland abgemeldet. Ich zahle hier keine Einkommenssteuer.

 

Wie wirkt sich dieser Umstand steuerlich auf mein Depot aus?

18 ANTWORTEN

Gevatter_Tod
Experte ★★★
647 Beiträge

Für Detailauskünfte steht Steuerberater @Gevatter_Tod wie folgt postalisch zur Verfügung:

 

Gevatter Tod

c/o Teufel

Hölle 666AAA

 

Doch, das kommt an!

 

---

Im Übrigen: Du hast dies der Comdirect hoffentlich auch mit der Abmeldebescheinigung mitgeteilt. Deutsche Staatsbürger sind im Gegensatz zu amerikanischen nicht unbegrenzt steuerpflichtig, sofern sie in Deutschland keinen Wohnsitz haben. Quellensteuer auf Dividenden sollten dennoch anfallen.

Anderer Fall: Deloitte hatte das mal für Expats erklärt (klick).

 

Herzlichst,
"Es gibt keine Gerechtigkeit, es gibt nur mich!"
Gevatter Tod

digitus
Legende
8.350 Beiträge

Hallo @Sami , herzlich willkommen in der Krabbelgruppe,

 

das kann Dir vermutlich - neben Deinen Steuerberater - am allerbesten die freundliche Kundenhotline der comdirect mitteilen oder @SMTcomdirect, wenn sie gerade hier mitlesen ...

 

Grüße,

Andreas

 

PS: Deine neue Adresse hast Du der comdirect schon mitgeteilt, oder?

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @Sami,

 

herzlich willkommen in unserer Community! 🙂

 

Steuerausländer sind in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Ob in Deutschland erzielte Kapitalerträge der Besteuerung im Wohnsitzland des Steuerausländers unterliegen, richtet sich nach den dort geltenden Besteuerungsvorschriften sowie dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.

 

Veräußerungsgewinne sowie alle Zinserträge werden ohne Abzug von Steuern gutgeschrieben. Dividenden von in Deutschland ansässigen Kapitalgesellschaften werden mit vollem Steuerabzug (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag) versehen. Von Dividenden ausländischer Kapitalgesellschaften wird ggf. Quellensteuer einbehalten.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

 

theluckyluke
Autor ★
10 Beiträge

Hallo @Gevatter_Tod 

hallo @SMT_Jan-Ove ,

 

um die oben genannte Frage etwas zu detaillieren. Ich habe vor in den mittleren Osten (Präferenz Vereinigte Arabische Emirate) zu ziehen. 

 

Wie sähe das Thema ETF Besteuerung (Ausschüttend vs. Thesauriend) aus für mein Depot in Deutschland aus?

Macht es unter diesen Gegebenheiten einen Unterschied ob thesaurierend oder ausschüttend?

 

Mein Verständnis ist wie folgt: 

1.1.) Bei ausschüttenden ETFs mit Inlandsdomizil erfolgt Besteuerung der Dividenden direkt beim Anleger mit 25% Abgeltungssteuer. Unter den oben genannten Umständen (steuerl. Wohnsitz VAE) entfällt dies. 

 

1.2.) Wie sieht die Thematik (steuerl. Wohnsitz VAE) bei thesaurierenden ETFs mit Inlandsdomizil aus?

Mein Verständnis ist, dass die Dividenden auch besteuert werden und nur der Nettobetrag wieder thesauriert wird. Ist dieser Betrag erstattbar? Wie ist zudem die Besteuerung der Wertzuwächse über die Vorabpauschale unter diesen Gegebenheiten zu betrachten?  

 

1.3.) Wie sieht die Thematik bei ausschüttenden/thesaurierenden ETFs mit Auslandsdomizil z.B. DJ Asia Pacific Select Dividend 30 aus? 

 

Zum DBA VAE-Deutschland konnte ich Folgendes finden:

"Eine Person gilt nach diesem Artikel abkommensrechtlich in den VAE als ansässig, wenn sie einen Wohnsitz in den VAE hat und Staatsangehöriger der VAE ist."

--> Meines Verständnisses nach ist das DBA für Deutsche in den VAE nicht anwendbar.

 

Vielen Dank im Vorab für eure Einschätzungen und Hilfen!

VG Luke

dg2210
Legende
6.203 Beiträge

@theluckyluke  schrieb:

 

Meines Wissens nach gilt das DBA zwischen Deutschland und den VAE nicht für Deustche Staatsbürger. ("Eine Person gilt nach diesem Artikel abkommensrechtlich in den VAE als ansässig, wenn sie einen Wohnsitz in den VAE hat und Staatsangehöriger der VAE ist.


Nur zwei Anmerkungen:

a) DBAs sind i.d.R. kompliziert; wenn du halbwegs sicher sein möchtest, dann gehe zu einem Steuerberater der Erfahrung mit den VAE hat.

 

b) Es ist sachlich richtig, daß das DBA nicht für DICH gilt. DBAs sind Abkommen zwischen zwei Staaten, in denen geregelt wird, für welche Einkünfte welches Land das Besteuerungsrecht hat und wie hoch die Steuer mindestens/höchstens sein darf. Der Steuerzahler (=du ) ist nicht Vertragspartei und darum kannst du aus dem DBA keine Rechte geltend machen.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Ein haeufiger Irrtum von ins Ausland ziehenden Deutschen ist: "Ich habe mich in Deutschland abgemeldet, also bin ich dort nicht mehr steuerpflichtig."

Allerdings fuehrt nicht nur der Wohnsitz, sondern auch ein "gewoehnlicher Aufenthalt" zur Einkommenssteuerpflicht in Deutschland.

Dieser "gewoehnliche Aufenthalt" kann sogar bestehen, wenn man sich waehrend eines Steuerjahres keinen einzigen Tag in Deutschland aufhaelt: eine unvermietete Eigentumswohnung deutet ebenso auf einen "gewoehnlichen Aufenthalt" hin wie ein festes Zimmer bei den Eltern, das waehrend des Auslandsaufenthaltes nicht anderweitig genutzt wird. Eine nur zum Schein vermietete ETW kann auch auffliegen.

Mini-Info hier.

Gevatter_Tod
Experte ★★★
647 Beiträge

Lieber @theluckyluke,

 

zunächst einmal gibt es folgende vier Steuerpflichten, die nicht zu verwechseln sind:

  • unbeschränkte Steuerpflicht
  • beschränkte Steuerpflicht
  • erweitert beschränkte Steuerpflicht
  • keine Steuerpflicht

 

Die comdirect wird m.E. die von @SMT_Jan-Ove dargelegten Regelungen anwenden.

 

Die meisten ETFs, die in Europa vertrieben werden, haben ihren Sitz nach Irland oder Luxemburg verlagert. Irland ist dabei besonders für im ETF gehaltene US-Aktien interessant. Das DBA zwischen Irland und USA ist älter und ermöglichst ETFs eine teilweise Rückerstattung der 30%igen US-Quellensteuer.

 

Außerdem ist im Zuge deiner persönlichen Einkommensituation und -höhe die Wegzugsbesteuerung und die erweiterete beschränkte Steuerpflicht zu prüfen. Thema ist dabei u.a., ob die VAE ein Niedrigsteuerland i.S. des § 2 AStG sind.

 

Da ich deinen Steuerbescheid nicht sehen möchte, solltest du dich tatsächlich mit einem Steuerberater in Verbindung setzen, der hierauf spezialisiert ist.


Edit: Schreibfehler nach Hinweis von @dg2210  korrigiert, danke dir.

 

Herzlichst,
"Es gibt keine Gerechtigkeit, es gibt nur mich!"
Gevatter Tod

dg2210
Legende
6.203 Beiträge

@Gevatter_Tod  schrieb:

Thema ist dabei u.a., ob die VAE ein Niedriglohnland i.S. des § 2 AStG sind.

 

 


muß heissen: NiedrigSTEUERland

theluckyluke

@Gevatter_Tod 

Danke für die Antwort, aber das beantwortet meine Frage noch nicht ganz. Unter der Annahme, dass ausschließlich nur eine beschränkte Steuerpflicht auf Dividenden von inländischen Unternehmen sowie Quellensteuern auf Dividenden von ausl. Unternehmen abgeführt werden muss (siehe Post von @SMT_Jan-Ove 😞 

 

Wie sähe das Thema ETF Besteuerung (Ausschüttend vs. Thesauriend) aus für mein Depot in Deutschland aus?

Macht es unter diesen Gegebenheiten einen Unterschied ob thesaurierend oder ausschüttend? 

 

Ich würde gerne langfristig investieren, aber vor dem Hintergrund in ein paar Jahren wieder nach Deutschland zu ziehen.

 

Vielen Dank & beste Grüße,

LuckyLuke