Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Knock Out verfallen - steuerliche Verlustanrechnung

swolpoll
Experte ★★★
727 Beiträge

Werte Community,

 

was passiert, wenn ein Knock Out verfällt, z.B. weil die Knock Out Schwelle erreicht ist und man einfach NICHTS tut (also nicht aktiv verkauft).

 

Mein Verständnis wäre, dass so gut wie alle Emittenten dann 0,001 Euro pro Schein auszahlen und die comdirect das Ganze als steuerlichen Verlust anrechnet. Kann das jemand aus praktischer Erfahrung bestätigen? Hat @SMT_Service hierauf eine klare Antwort?

 

Es ging ja in der Vergangenheit hin und her mit der steuerlichen Anrechnung solcher Verluste aber nach meinem Verständnis hat die Finanzgerichtsbarkeit nun final klargestellt, dass solche Verluste anzuerkennen sind.

 

Ich möchte einfach verstehen, worauf ich mich einlasse, wenn ich mit solchen Papieren handle. Muss ich selber aktiv verkaufen, und sei es zu 0,001 Euro oder reicht es, einfach abzuwarten bis der Emittent die 0,001 Euro auszahlt?

 

Gruß,

swolpoll

65 ANTWORTEN

huhuhu
Legende
7.240 Beiträge

nmh, mein lieber

 

mit 14 !!

 

verh. --nein

Erotik --nein ( Mafia i. Rücken )

jeklüngelt --ja

Eis essen --ja

roten ausprobiert --ja

jeraucht --ja   Verlegener Smiley

 

Und DAS andere, entschuldige ...ich vergaß, kommt nicht wieder vor.

 

Grüße nach München

DER Nachbar wartet, zum Käffchen  Smiley (zwinkernd)

 

un nu wieder sachlich, sonst.............................

 

hhh

 

 

 

 

huhuhu
Legende
7.240 Beiträge

Danke Pramax,

 

bezüglich Smiley (überglücklich)

...wenn ich schon *nicht richtig schreiben kann,

...dann eben Smilies.

 

Tanti wird bei Insider oft für

lallallalal   genannt  Smiley (zwinkernd)

 

Herz  liche Grüße zurück.

hhh

 

* das überlasse ich anderen, die meinen es zu können....Achtung Smiley (überglücklich)

Weinlese
Mentor ★
1.384 Beiträge

@SMT_Philipp  schrieb:

Gibt es keine Restwertzahlung oder ist der Veräußerungserlös negativ, gibt es keine Verlustverrechnung.


Veräußerungserlös ist der Betrag, der nach dem Verkauf nach Abzug aller Gebühren noch übrigbleibt? Das würde also bedeuten, wenn die Verkaufsgebühren in Summe höher sind als der Restwert der Papiere, wird der Verlust nicht angerechnet?

 

Viele Grüße

Weinlese

nmh
Legende
9.959 Beiträge

@Weinlese:

 

Ja, leider. Nach meinen Informationen ist das die derzeitige Auffassung der Finanzverwaltung. Und da bei 0,001 EUR Restwert der Erlös regelmässig kleiner ist als die Gebühren, gibt es keine Verlustverrechnung.

 

Siehe auch BMF-Schreiben IV C 1 - S 2252/08/10004 :017 vom 18. Januar 2016, dort Randziffer 59:

 

"Eine Veräußerung liegt nicht vor, wenn der Veräußerungspreis die tatsächlichen Transaktionskosten nicht übersteigt. Wird die Höhe der in Rechnung gestellten Transaktionskosten nach Vereinbarung mit dem depotführenden Institut dergestalt begrenzt, dass sich die Transaktionskosten aus dem Veräußerungserlös unter Berücksichtigung eines Abzugsbetrages errechnen, wird zudem ein Veräußerungsverlust nicht berücksichtigt."

 

Sollte ich etwa doch recht gehabt haben? Unglaublich!

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Weinlese
Mentor ★
1.384 Beiträge

Finde ich eine sehr merkwürdige Regelung, aber gut ... Sollte man mal im Hinterkopf behalten. Danke für die Bestätigung!

 

Viele Grüße

Weinlese

baha
Mentor ★★★
2.656 Beiträge

Wie gesagt nochmal, in meinem Fall war der Verkaufserlös auch negativ - ich hatte keine 9901 Scheine, und der Erlös war dann durch die Gebühren eben negativ.

 

Trotzdem wurde der Verlust steuerlich angerechnet.

nmh
Legende
9.959 Beiträge

Ich antworte @Weinlese  mal im Namen der Finanzverwaltung (das ist nicht meine Meinung😞


Sooooo merkwürdig ist die Regelung gar nicht. Ein Verkauf einer Sache, bei der die Spesen den Verkaufserlös übersteigen, ist wirtschaftlich nicht sinnvoll. Warum sollte ich etwas verkaufen, wenn ich noch dafür bezahlen muss?

 

Der einzige Grund für den Verkauf ist also die Steuer. Tatbestände, deren einziger Zweck die Steuerreduzierung ist, gelten aber als "Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten" und fallen unter Par. 42 der Abgabenordnung.

 

Aus diesem Grund ist ein Verkauf aus steuerlicher Sicht nicht anzuerkennen, wenn der Verkauferlös niedriger ist als die Spesen.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

swolpoll
Experte ★★★
727 Beiträge

@baha hat es allen durch faktisches Handeln gezeigt!

 

@nmh haben wir endlich mal bei einem (winzigen) Fehler erwischt Lachender Smiley

 

Ich lasse wohl dennoch die Finger von KO-Zertifikaten...Mein Ziel ist es ja nicht, steuerliche Verluste zu produzieren sondern möglichst hohe Gewinne Smiley (fröhlich)

 

Spannende Diskussion jedenfalls!

 

Gruß,

swolpoll

 

 

nmh
Legende
9.959 Beiträge

@swolpoll:

 

Drei Möglichkeiten:

a) Ich habe einen Fehler gemacht. Veraltete Information?

b) Die Bank von @baha  hat den Verkauf steuerlich nicht richtig abgerechnet.

c) Beides.

 

Du solltest nicht grundsätzlich Hebelzertifikate verteufeln. Die können schon sehr praktisch sein, vor allem, wenn Du den Hebel nicht zu hoch wählst und Verluste strikt per Stopkurs begrenzt.

 

Ich nutze Hebelzertifikate schon seit vielen Jahren, unter anderem um bei US-Aktien die lästige vierteljährliche Dividendenzahlung (macht mir viel Arbeit) zu vermeiden. Die Dividende wird ins Zertifikat re-investiert (je nach Emittent zu 100%). Ausserdem erspare ich mir die Erstattung von Quellensteuer; das übernimmt der Emittent des Zertifikates. Diese Zertifikate haben dann einen Hebel zwischen 1,0 und 1,5.

 

Und wer auf fallende Kurse setzen möchte, tut sich ebenfalls mit Hebelzertifikaten am leichtesten.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

swolpoll
Experte ★★★
727 Beiträge

@nmh: Ui, das ist mal wieder eine interessante Idee von Dir...Aber:

 

- Ich persönlich mag gerne möglichst oft Dividenden verbuchen Smiley (fröhlich)

- Das macht ja so nur bei Endlos-Zertifikaten Sinn und die kosten eine jährliche Gebühr

- Quellensteuer USA wird bei comdirect eh automatisch angerechnet und andere Depots habe ich nicht

- Zum Investieren will ich aus psychologischen Gründen die Aktie und nicht ein Derivat davon...

 

Gruß,

swolpoll