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Gewinn ETF Wertpapiersparplan - Freibetrag

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Ich bespare sei Mitte letzten Jahres einen Wertpapiersparplan mit drei thesaurierenden ETFs. Habe 2017 entsprechend einen Freistellungsauftrag bei der comdirect eingereicht und hatte angenommen, dass dann Ende des Jahres abgerechnet und abgezogen wird entsprechend dem Freistellungsauftrag und was über diesem ist, an das Finanzamt weitergeleitet wird. Aber auf dem Finanzreport per 31.12.2017 mit Jahresdepotabstimmung 2017 ist der eingereichte Freibetrag als nicht in Anspruch genommen ausgewiesen. Kommt da noch was? Oder ist es ganz anders als wie ich es mir als blutiger Wertpapiersparer Anfänger vorstelle? 

5 ANTWORTEN

Zargoras
Mentor ★★
1.528 Beiträge

@ehemaliger Nutzer

 

Grundsätzlich sind es ja ohne Verkauf nur fiktive Gewinne (ganz blöd gesagt, weist du ja nicht, ob dir jemand deine Papiere wirklich abkaufen würde), erst wenn du Gewinne realisierst, also durch verkäufe, wird der Freibetrag in Anspruch genommen.

 

Das ist jetzt die ganz einfache Version, die zum 31.12.2017 eine Besonderheit hat, und zwar, das Fonds und ETF's einmalig fiktiv verkauft und zum gleichen Kurs wieder angeschafft werden... Dies ist darin Begründet, das mit diesem Schritt der Bestandsschutz von vor 2009 angeschafften Papieren dieser Gattungen aufgehoben wurde (Allerdings fehlt der comdirect die Anschaffungsdaten von den Gesellschaften noch).

 

Zudem wird zukünftig die möglich Steuerstundung durch thesaurierende Papiere eingeschränkt, indem es zu Teilversteuerungen im Fonds kommt, diese würden dann Zukünftig von deinem Freibetrag abgezogen.

 

Aber wenn du z.B. 100 Euro Kursgewinn in einem Jahr hast, wird dein Freibetrag nicht um 100 Euro in Anspruch genommen.

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge
Für 2017 kommt es darauf an, wie die ETFs ihren Index abbilden. Wenn sie tatsächlich die entsprechenden Aktien halten (physische Nachbildung), haben sie trotz Thesaurierung sogenannte ausschüttungsgleiche Erträge, die besteuert werden. Da bei dir keine Steuern berechnet wurden (bzw. kein Freistellungsvolumen verbraucht), handelt es dich bei deinen ETFs wohl um die andere Kategorie, die mit Swaps arbeitet (synthetische Nachbildung). Hier fallen bisher keine zu besteuernden Erträge an. Erst bei einem Verkauf wird die Differenz von Verkaufs- zu Kaufwert besteuert.

Ab 2018 wird das anders, dann fallen bei allen ETFs jährlich Steuern an (auf echte Erträge oder sogenannte Vorabpauschalen). Beim späteren Verkauf werden diese ggf. angerechnet, so daß du nicht doppelt Steuern bezahlst. Für 2018 wirst du deinen Freistellungsauftrag also in jedem Fall gebrauchen können.

(Der fiktive Verkauf und Wiederkauf am Jahreswechsel hat für ab 2009 gekaufte Fonds keinerlei praktische Bedeutung.)

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Dann ist es aber auch zukünftig, auch mit dem neuen Investmentsteuerreformgesetz ab 2018, immer noch günstiger thesaurierende ETFs zu besparen?

Zargoras
Mentor ★★
1.528 Beiträge

@ehemaliger Nutzer

 

tendenziell stimmt das, da es immer noch eine steuerstundung ermöglicht. Aber ich würde es erst als günstiger bezeichnen, wenn dein Freibetrag ausgenutzt wird.

 

@chi

 

Hat gerade auch auswirkungen auf Fonds die man vor 3 Wochen gekauft hat, bei meinem Verkauf wurden diese jetzt Pauschal besteuert... (Natürlich eine Ausnahme)

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge
Ich muß noch eine Korrektur anbringen zu dem, was ich oben geschrieben habe: Falls deine ETFs weiterhin thesaurieren, wirst du den Freistellungsauftrag auch 2018 noch nicht benötigen. Die Vorabpauschale wird nämlich erst nach Ende des jeweiligen Jahres, in diesem Fall am 2. Januar 2019, versteuert werden und somit das Freistellungsvolumen von 2019 nutzen.

Allerdings werden manche Fonds, die bisher thesaurierend waren, demnächst auf ausschüttend umgestellt (insbesondere die von Comstage). Falls du solche hast, werden deren Ausschüttungen natürlich schon 2018 versteuert werden.