am 22.01.2018 20:59
Hallo zusammen,
heute habe ich für den ersten meiner ETFs die Steuermitteilung zur fiktiven Veräußerung am 31.12.2017 erhalten. Die dort ausgewiesene gestundete Steuerbemessungsgrundlage wird ja erst dann bei einem späteren tatsächlichen Verkauf berücksichtigt.
Wie sieht es da bei einem Teil-Verkauf von Fondsanteilen aus: Wird die gestundete Steuerbemessungsgrundlage dann auch nur anteilig berücksichtigt oder komplett?
Grüße, biffer
am 23.01.2018 11:15
Interessant! Auf welche Weise hast Du die Mitteilung erhalten? In die Postbox? Und welche Fondsgesellschaft war es, die so schnell die Daten geliefert hat?
Danke!
nmh
am 23.01.2018 12:15
Biffer schrieb:
...
Wie sieht es da bei einem Teil-Verkauf von Fondsanteilen aus: Wird die gestundete Steuerbemessungsgrundlage dann auch nur anteilig berücksichtigt oder komplett?
Grüße, biffer
Hallo @Biffer,
die Steuerbemessungsgrundlage wird in so einem Fall nur anteilig berücksichtigt.
Gruß aus Quickborn
Erik
am 23.01.2018 20:48
nmh schrieb:Interessant! Auf welche Weise hast Du die Mitteilung erhalten? In die Postbox? Und welche Fondsgesellschaft war es, die so schnell die Daten geliefert hat?
Genau, die Steuermitteilung wurde mir in die Postbox gestellt. Es handelt sich dabei um einen ETF von db X-trackers.
@SMT_Erik: Vielen Dank!