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Gestundete Steuerbemessungsgrundlage (InvStG-Reform)

Biffer
Autor ★★★
80 Beiträge

Hallo zusammen,

heute habe ich für den ersten meiner ETFs die Steuermitteilung zur fiktiven Veräußerung am 31.12.2017 erhalten. Die dort ausgewiesene gestundete Steuerbemessungsgrundlage wird ja erst dann bei einem späteren tatsächlichen Verkauf berücksichtigt.

Wie sieht es da bei einem Teil-Verkauf von Fondsanteilen aus: Wird die gestundete Steuerbemessungsgrundlage dann auch nur anteilig berücksichtigt oder komplett?

Grüße, biffer

3 ANTWORTEN

nmh
Legende
9.959 Beiträge

@Biffer:

 

Interessant! Auf welche Weise hast Du die Mitteilung erhalten? In die Postbox? Und welche Fondsgesellschaft war es, die so schnell die Daten geliefert hat?

 

Danke!

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Biffer schrieb:

...
Wie sieht es da bei einem Teil-Verkauf von Fondsanteilen aus: Wird die gestundete Steuerbemessungsgrundlage dann auch nur anteilig berücksichtigt oder komplett?

Grüße, biffer


Hallo @Biffer,

 

die Steuerbemessungsgrundlage wird in so einem Fall nur anteilig berücksichtigt.

 

Gruß aus Quickborn

Erik

Biffer
Autor ★★★
80 Beiträge

nmh schrieb:

Interessant! Auf welche Weise hast Du die Mitteilung erhalten? In die Postbox? Und welche Fondsgesellschaft war es, die so schnell die Daten geliefert hat?

 


Genau, die Steuermitteilung wurde mir in die Postbox gestellt. Es handelt sich dabei um einen ETF von db X-trackers.

 

@SMT_Erik: Vielen Dank!