am 22.08.2016 16:31
Unser Fachbereich hat mir zu diesem Thema folgende Antwort gegeben.
Banken und Verbände hatten seinerzeit z.B. bei Einführung der französischen Finanztransaktionssteuer (FFT) die juristische Fragestellung der Zulässigkeit der Anwendung außerhalb der nationalen Grenzen an das Bundesministerium für Finanzen adressiert. Es erfolgte eine Weiterleitung an das Auswärtige Amt und letztlich an die Bundesregierung. Diese hat bereits 2013 die Aufnahme der Klärung mit Frankreich mit dem Hintergrund einer verstärkten Zusammenarbeit zur Einführung einer EU FTT (die die Franz. und Ital. ablösen und ebenfalls außerhalb der nationalen und EU Grenzen greifen soll) abgelehnt.
Mangels Klärung folgen wir als Bank die Empfehlung unseres Mutterhauses Commerzbank die FTT bis auf weiteres zu berechnen und nach Frankreich und Italien abzuführen. Andere Wettbewerber, wie Consors und ING Diba gehen unseres Wissens analog vor.
Gruß aus Quickborn,
Erik
am 22.08.2016 17:30
Wer oder was ist denn ein "Consors"? Und was ist "ING Diba"? Kann man das essen?
Ratlose Grüße aus München
nmh
am 12.10.2016 08:59
Um diese Steuer kommt man als "normaler" Bankkunde in Deutschland wohl kaum herum.
Umweg:
Wohnsitz verlegen, französiche Aktien außerhalb Europas handeln (da wird es dann schon dünn im Handelsvolumen und teurer in den Transaktionskosten -> "negative" Ersparnis)
Alternative:
Keine Aktien französischer Großunternehmen mehr handeln. z.B. Praxair statt Air Liquide
Das Zurückholen der französischen Quellensteuer ist auch etwas für seelisch schmerzbefreite...
Off Topic: Bei ING-Diba fällt mir der Mann an der Wursttheke in der Werbung ein.