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Französische und belgische Börsenumsatzsteuer

EU_1
Experte ★★
403 Beiträge

Diese BUSt wir bei Käufen/Verkäufen an den Börsen in Paris bzw. Brüssel (Euronext) abgerechnet. Das ist mir klar.

Kaufe ich aber französische oder belgische Aktien an einer deutschen Börse, zB Frankfurt, Stuttgart, Tradegate, wie sieht es dann aus?

Werden tatsächlich ausländische Steuern auf Handelsoperationen in Deutschland erhoben? - Gibt es dazu eine Anweisung des BMF oder gar schon ein deutsches Gesetz?

EU-1
12 ANTWORTEN

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo EU_1,

 

das kläre ich mal mit meinen sachverständigen Kollegen und melde mich dann wieder bei dir.

 

Gruß,

Erik

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Sehr gute Frage, die habe ich mir auch schon oft gestellt. Gilt auch für italienische Aktien!

 

Was ist die Rechtsgrundlage für eine französische/italienischer Steuer, wenn ich (Deutscher) von einem anderen Deutschen an einem deutschen Handelsplatz (Frankfurt) ein Wertpapier (z.B. französische Aktie) kaufe?

 

Bisher konnte weder comdirect noch die Fachpresse (z.B Börse online) diese juristische Frage beantworten.

 

Eine Antwort wäre wirklich sehr interessant - rein aus Neugierde, auch wenn man die Steuer natürlich nicht vermeiden kann!

 

P.S. Dass es eine solche Steuer auch für belgische Wertpapiere gibt, war mir neu. Habe ich aber kaum.

 

Verregnete Grüsse aus München

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

nmh
Legende
9.960 Beiträge

P.S. Um Deine Frage zu beantworten: Ja, die französische und italienische Börsenumsatzsteuer fällt auch in Frankfurt, Stuttgart usw. sowie im LiveTrading bei FR/IT-Wertpapieren an. Gilt für FR/IT-Aktien und für (deutsche) Derivate auf FR/IT-Aktien.

 

Für Belgien weiss ich es nicht.

 

Herzliche Grüsse aus einem verregneten München

nmh

 

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Folgende Informationen habe ich von einer anderen Bank zu dem Thema erhalten:

 

F R A N K R E I C H:

 

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
mit diesem Schreiben informieren wir Sie darüber, dass der französische (!!!) Finanzgesetzgeber die Einführung der Finanztransaktionssteuer mit Wirkung zum 1. August 2012 beschlossen hat.
Die französische Finanztransaktionssteuer in Höhe von 0,2% wird für jeden Kauf eines französischen Wertpapiers berechnet, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
Herausgabe von einem Unternehmen mit Hauptsitz in Frankreich Mindestmarktkapitalisierung von 1 Milliarde Euro (maßgeblich ist der 1. Dezember des Vorjahres, für 2012: 1. Januar) Handel an einem geregelten Markt Kauf generiert eine Eigentumsübertragung (zwischen Kauf und Verkauf liegt mindestens 1 Tag)
Die Steuer wird ab dem 1. August 2012 bei jeder Kauforder französischer Wertpapiere auf Ihrer Wertpapierabrechnung ausgewiesen und von Cortal Consors automatisch abgeführt.

 

I T A L I E N:

 

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
mit diesem Schreiben informieren wir Sie darüber, dass der italienische (!!!) Staat die Einführung der Finanztransaktionssteuer mit Wirkung zum 1. März 2013 beschlossen hat.
Die italienische Finanztransaktionssteuer beträgt für jeden Kauf je nach Handelsplatz zwischen 0,12% (geregelter Markt und MTFs von EU-Ländern plus Norwegen) und 0,22% (außerbörslich), wenn dieser folgende Voraussetzungen erfüllt:
> Das Wertpapier wurde von einem Unternehmen mit Hauptsitz in Italien herausgegeben.
> Mindestmarktkapitalisierung der Wertpapiere eines Unternehmens in Höhe von 500 Millionen Euro
(eine aktualisierte Liste wird einmal jährlich bis zum 20. Dezember vom Finanzministerium veröffentlicht)
> Ab dem 1. Juli 2013 wird die Besteuerung auch auf Derivate ausgeweitet.
Die Steuer wird ab dem 1. März 2013 bei jeder Kauforder für italienische Wertpapiere auf Ihrer Wertpapierabrechnung ausgewiesen und von Cortal Consors automatisch abgeführt.

 

 

(Zitat Ende)

 

Beide Steuern werden auch an deutschen Börsenplätzen belastet. Frage nochmal an das SMT: Was ist die Rechtsgrundlage dafür, wenn der Handel in DE stattfindet? Das wäre wirklich super, wenn man das aufklären könnte.

 

An EU_1: Hope that helps. Wenn ja, bitte als "hilfreicher Beitrag" markieren.   😉

 

Gruss und Dank

nmh

 

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

EU_1
Experte ★★
403 Beiträge

"Die französische Finanztransaktionssteuer in Höhe von 0,2% wird für jeden Kauf eines französischen Wertpapiers berechnet, das folgende Voraussetzungen erfüllt:
Herausgabe von einem Unternehmen mit Hauptsitz in Frankreich Mindestmarktkapitalisierung von 1 Milliarde Euro (maßgeblich ist der 1. Dezember des Vorjahres, für 2012: 1. Januar) Handel an einem geregelten Markt Kauf generiert eine Eigentumsübertragung (zwischen Kauf und Verkauf liegt mindestens 1 Tag)"

 

Sowas kann der franz. Staat doch nur für sein Hoheitsgebiet beschliessen, oder ist er schon Gesetzgeber auch für Deutschland?

Wer Spekulant ist, Kauf und Verkauf am selben Tag, muss keine Steuer bezahlen? Das wollte man doch verhindern.

Wo sind da die deutschen Bankenverbände und -Lobbyisten, um diesen Blödsinn aufzuklären und abzuschaffen. Druck auf BMF machen, damit dieses klar sagt, wir sind nicht die Steuerbüttel der Nachbarländer.

EU-1

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

EU_1 schrieb:

Diese BUSt wir bei Käufen/Verkäufen an den Börsen in Paris bzw. Brüssel (Euronext) abgerechnet. Das ist mir klar.

Kaufe ich aber französische oder belgische Aktien an einer deutschen Börse, zB Frankfurt, Stuttgart, Tradegate, wie sieht es dann aus?

Werden tatsächlich ausländische Steuern auf Handelsoperationen in Deutschland erhoben? - Gibt es dazu eine Anweisung des BMF oder gar schon ein deutsches Gesetz?


Hallo EU_1,

 

die Besteuerung beim Kauf von Wertpapieren französischer, belgischer oder italienischer Unternehmen fußt auf der Grundlage von Gesetzen eben dieser Ländern, die über deren Grenzen hinaus Gültigkeit haben. Seinen Ursprung fanden diese Regelungen in einem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission vom 14.02.2013.

 

So bezieht sich die zu erhebende Steuer z.B. bei französischen Titeln auf das französische Gesetz zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer (Loi n° 2012-354 du 14 mars 2012 de finances rectificative pour 2012, veröffentlicht im Journal Officiel de la République Francaise am 15. März 2012, und dem dazu ergangenen Änderungsgesetz) und bei italienischen Werten auf das Stabilitätsgesetz 2013 ("Legge di stabilità 2013" No 228, Artikel 1 §491-500 vom 24. Dezember 2012, veröffentlicht am 29. Dezember 2012) ergänzt um die entsprechende Verordnung vom 1. Februar 2013.


Die Beitreibung der Steuer in Deutschland erfolgt auf Basis des EU-Beitreibungsgesetzes (EUBeitrG) im Wege der Amtshilfe.

 

Gruß aus Quickborn,

Erik

 

 

 

 

 

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Vielen Dank, Eric, für die ausführliche und interessante Antwort. Das Zauberwort ist also EUBeitrG. Man kann wohl nichts dagegen machen, trotzdem finde ich persönlich es skandalös ärgerlich, daß Banken im Ausland (z.B. in DE) verpflichtet sind, französische und italienische Steuern auf ausländische (z.B. in DE) Geschäfte einzuziehen.

 

Schönes Wochenende an alle

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

EU_1
Experte ★★
403 Beiträge

Interessant, diese Antwort. Die französische Regierung kann also ein Gesetz erlassen, das in Deutschland Gültigkeit hat. Ein deutsches Gesetz zur Anerkennung/Übernahme ist nicht mehr notwendig?  Ist unsere Soveränität schon so eingeschränkt?

 

Sie schreiben: "Seinen Ursprung fanden diese Regelungen in einem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission vom 14.02.2013."

 

Sofern diese EU-Richtlinie immer noch Vorschlag ist, ist sie auch nicht anwendbar.

Und sollte dieser Vorschlag inzwischen eine Richtlinie geworden sein, welches ist dann das deutsche Anwendungsgesetz und wann wurde dies erlassen?

Können das die Haushjuristen der Mutter Commerzbank mal klären?

Das wäre ein echter Kundendienst für uns Verbraucher von Finanzdienstleistungen.

 

EU-1

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

EU_1 schrieb:

 

...

 

Sie schreiben: "Seinen Ursprung fanden diese Regelungen in einem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission vom 14.02.2013."

 

Sofern diese EU-Richtlinie immer noch Vorschlag ist, ist sie auch nicht anwendbar.

Und sollte dieser Vorschlag inzwischen eine Richtlinie geworden sein, welches ist dann das deutsche Anwendungsgesetz und wann wurde dies erlassen?

Können das die Haushjuristen der Mutter Commerzbank mal klären?

Das wäre ein echter Kundendienst für uns Verbraucher von Finanzdienstleistungen.

 


Hallo EU_1,

 

ob die Hausjuristen der Commerzbank das beantworten können, kann ich nicht einschätzen. Ich frage aber gerne in unserem Hause nach und melde mich dann wieder.

 

Gruß aus Quickborn,

Erik