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Französische Quellensteuer 2018

Challenger
Experte ★
189 Beiträge

Einen wunderschönen guten Morgen,

 

die französischen Aktien sind zu recht sehr beliebt. Allerdings haben deutsche Anleger schwierige Problemen, die Quellensteuer aus Frankreich zurückzuholen.

 

Vor kurzer Zeit hat mir meine französische Verwaltung angeschrieben:

 

«This year, as a result of the new Finance Act that came into effect this year, the standard tax withholding on dividends is changing: it will now be 12,8% (instead of 30% before).

Thus, because you live in Germany, you no longer necessary to provide us a residence certificate.»

 

Ich hoffe, dass wir auch in der Zukunft viel Spaß mit den französischen Aktien haben werden.

 

Viele Grüße,

83 ANTWORTEN

EU_1
Experte ★★
403 Beiträge

@chi  schrieb:

Gibt’s hier schon irgendwelche neuen Erkenntnisse, ob oder wann die „überzahlte“ Quellensteuer wieder gutgeschrieben wird?


Die Erstattung muss man, wie bisher, per Formular beim franz. Fiskus beantragen. Rückwirkend geht anscheinend nichts bei unseren kundenfreundlichen Banken.

EU-1

eckhardschnell
Experte ★★★
663 Beiträge

Hallo zusammen,
es kann ja sein das es wirklich schwierig ist für eine Bank das rückwirkend durchzuführen aber genau deshalb hat man ja eine Bank und das wäre ein echter Mehrwert.

 

Wenn man sowas jedoch selber machen muss, dann kann ich gut verstehen, das eine Bank irgend wann nur noch ein Backend darstellt, die Dienstleistungen darauf erbringen dann andere.


Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Schnell

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Brigitte Watermann hat das Wesentliche aus dem Börse-Online-Artikel jetzt auch auf dem Finanzjournalisten-Blog veröffentlicht: Französische Quellensteuern – Steuersatz runter, Frustpotenzial rauf

HenryWZ
Autor ★
7 Beiträge

Herzlichen Dank für den Link, denn ich hatte leider versäumt mir die Börse Online vom 23.8 zu besorgen.

 

Da das ganze Thema aber nun nach den Recherchen sehr "düster" für uns Anleger aussieht, habe ich die ganze Thematik jetzt an meine Bundestagsabgeordneten weitergeleitet, der von Beruf selber Steuerberater ist und in den entsprechenden Ausschüssen sitzt. Er hat mir geantwortet, diese Problematik in seiner Fraktion vorzubringen.

 

Vielleicht macht der eine oder andere Betroffene dies auch bei seinem Abgeordneten, denn mir scheint hier ist tatsächlich die Politik gefragt.

Hector1986

Hallo zusammen, das sieht wirklich nicht gut aus. Dachte auch, dass es zu einer Erleichterung führen würde. 

 

Jedoch liegt mir noch folgendes im Magen. 

Als Halter von Unternehmensaktien, wo alles über die Firma abgewickelt wird, auch die Einreichung der jährlichen Erstattung der Quellensteuer, hätte ich gerne das Thema, Steuernummer geklärt. 

In der Anleitung des Unternehmens zum Ausfüllen der Anlagen, wurde immer auf die persönliche Steuernummer bei Eintragung durch das FA verwiesen. In der neuen Anleitung für 2017 steht, es muss die Steueridenifikationsnummer eingetragen werden. 

Was ist oder war bisher richtig ?

 

Habe bisher immer meine Steuernummer angegeben.

 

Wäre euch sehr über eine kurzfristige Antwort dankbar.

LG 

Hector 

CK7985
Autor ★★★
76 Beiträge

Aktuelles Statement der Comdirect

Ich muss noch die Frage des Entgelts klären - findet jemand etwas dazu im Preis-Leistungs-Verzeichnis?

Sehr geehrter Herr X,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zur französischen Quellensteuer.

Die Handhabung der Belastung erfolgt so wie Sie es geschrieben haben. Bei französischen Quellensteuer werden wie bisher 30 % berechnet. Anschließend können Sie 17,2 % Quellensteuer beim französischen Fiskus zurück fordern. Wenn Sie die Rückforderung nicht selbstständig vornehmen möchten, können wir dies gerne für Sie automatisch vornehmen.

Für zukünftige Erträge haben Sie die Möglichkeit einer Erstattung oder Vorabbefreiung des rückforderbaren Teils der Quellensteuer. Sofern dieses im Hinblick auf die anfallenden Entgelte wirtschaftlich sinnvoll erscheint, werden wir eine Erstattung bzw. Vorabbefreiung gerne für Sie veranlassen. Nutzen Sie hierfür einfach das Formular unter folgendem Link: 

www.comdirect.de/Formulare/Doppelbesteuerung 

Senden Sie das Schreiben bitte ausgefüllt und mit Ihrer Originalunterschrift per Fax oder Post. 

Beachten Sie: Das Formular ist für jedes Depot einzeln einzureichen und ist nicht rückwirkend gültig. 

---------- Ursprüngliche Nachricht ----------

> QUELLENSTEUER Frankreich
>
> Hallo,
> ich habe eine Frage zur in Frankreich erhobenen Quellensteuer:
>
> Wie ist hier der aktuelle Stand für deutsche Aktionäre, insbesondere Kunden der Comdirect ?
>
> "Hintergrund
> Trotz der Steuersenkung gilt weiter: Liegen französische Aktien im Depot eines Privat­anlegers bei einer inländischen Bank, zieht diese meist wie bisher den Quellen­steu­ersatz von xx Prozent ein. Der Grund: Der Steu­ersatz von xx,x Prozent gilt nur für Nicht-Franzosen. Wert­papier­lager­stellen wie Clear­stream wissen aber nicht, in welchem Land der Anleger steuer­pflichtig ist. Daher ziehen sie weiter xx Prozent ab. Davon werden seit x. Juli xxxx jedoch nur noch xx,x und nicht mehr xx Prozent auf die deutsche Abgeltung­steuer von xx Prozent ange­rechnet.
>
> Folgen
> Künftig müssen Anleger also statt bisher xx die über­steigenden xx,x Prozent in Frank­reich zurück­holen. Das Haupt­problem: Das Erstattungs­verfahren ist kompliziert und außerdem zum Teil für Anleger so teuer, dass es sich nur bei großen Wert­papier­positionen über­haupt rechnet (Special Quellensteuer auf ausländische Aktien, Finanztest x/xxxx). Abhilfe von diesem Dilemma kann derzeit nur ein Antrag auf Voraber­mäßigung schaffen. Dabei wird den französischen Behörden vor der Dividenden­auszahlung bescheinigt, dass ein in Deutsch­land ansässiger Investor die Dividende erhält und die Aktien im Inland verwahrt werden. Doch diesen Weg bieten sehr viele deutsche Depot­banken gar nicht an. Das Verfahren ist ihnen zu aufwendig.
>
> Mehr Arbeit
> Ein weiteres Problem: Da der auf die deutsche Abgeltung­steuer anrechen­bare Quellen­steu­ersatz erst zum x. Juli von xx auf xx,x Prozent gesenkt wurde, haben die Banken den Anlegern in der ersten Jahres­hälfte zu viel Quellen­steuer ange­rechnet. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, die Abrechnung nach­träglich zu korrigieren. Privat­anleger müssen den im ersten Halb­jahr zu viel ange­rechneten Anteil der französischer Quellen­steuer daher nun über ihre Steuererklärung".

Challenger
Experte ★
189 Beiträge

Guten Morgen,

 

bei Clearstream habe ich die folgenden Informationen gefunden:

 

Reference Number C18022

"France: Definitive procedure for 12.8% withholding tax rate for non-resident individuals for securities held in CBF"

 

The French Tax Authorities (FTA) confirmed on 30 April 2018, their agreement to the application of the 12.8% withholding tax rate through a simplified procedure.

Effective immediately Clearstream Banking1’s temporary procedure, announced in A18051, becomes definitive.


Relief at source and quick refund

For beneficial owners (BOs) wishing to obtain relief at source or quick refund the procedure described in the announcement A18051 remains applicable, with the exception of the validity of the proof of residency. Please refer to the below important note for further details.
Standard refund

For beneficial owners wishing to obtain standard refund on dividends paid as of 1 January 2018, the procedure is the following:

Documentation requirements

  •     A Letter of Request to Clearstream Banking for Reclaim of French Withholding Tax;
  •     A Proof of tax residency (form 5000 or Certificate of Residence(COR);
  •     A Form 5001 Calculation and Repayment of Withholding Tax on Dividends (must be printed on both sides but complete the details of page two only);
  •     A Power of Attorney, if applicable.

 

Reference Number C18051
"France: Reminder: Annual renewal of Form 5000 and Form RPPM for relief at source on French dividend income"

 

Customers of Clearstream Banking1 are reminded that if you use the simplified procedure to claim relief at source from tax withheld on dividends, you must renew Form 5000 certifying the residence status of the beneficial owner for 2019 according to the existing procedure for non-resident beneficial owners whose country of residence has a Double Taxation Treaty (DTT) with France.

For beneficial owners to benefit from this relief at source for the calendar year 2019, a renewed Form 5000 (Dividends - simplified procedure) must be filed as soon as possible, but no later than 09:00 CET 10 business days before the first dividend payment date to which it applies. The Form 5000 must be dated before the first relevant dividend payment in 2019.

 

Viele Grüße,

 

Schade
Autor ★★★
38 Beiträge

@CK7985  schrieb:

Aktuelles Statement der Comdirect

Ich muss noch die Frage des Entgelts klären - findet jemand etwas dazu im Preis-Leistungs-Verzeichnis?

Sehr geehrter Herr X,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zur französischen Quellensteuer.

Die Handhabung der Belastung erfolgt so wie Sie es geschrieben haben. Bei französischen Quellensteuer werden wie bisher 30 % berechnet. Anschließend können Sie 17,2 % Quellensteuer beim französischen Fiskus zurück fordern. Wenn Sie die Rückforderung nicht selbstständig vornehmen möchten, können wir dies gerne für Sie automatisch vornehmen.

Für zukünftige Erträge haben Sie die Möglichkeit einer Erstattung oder Vorabbefreiung des rückforderbaren Teils der Quellensteuer. Sofern dieses im Hinblick auf die anfallenden Entgelte wirtschaftlich sinnvoll erscheint, werden wir eine Erstattung bzw. Vorabbefreiung gerne für Sie veranlassen. Nutzen Sie hierfür einfach das Formular unter folgendem Link: 

www.comdirect.de/Formulare/Doppelbesteuerung 

Senden Sie das Schreiben bitte ausgefüllt und mit Ihrer Originalunterschrift per Fax oder Post. 

Beachten Sie: Das Formular ist für jedes Depot einzeln einzureichen und ist nicht rückwirkend gültig. 

---------- Ursprüngliche Nachricht ----------

> QUELLENSTEUER Frankreich
>
> Hallo,
> ich habe eine Frage zur in Frankreich erhobenen Quellensteuer:
>
> Wie ist hier der aktuelle Stand für deutsche Aktionäre, insbesondere Kunden der Comdirect ?
>
> "Hintergrund
> Trotz der Steuersenkung gilt weiter: Liegen französische Aktien im Depot eines Privat­anlegers bei einer inländischen Bank, zieht diese meist wie bisher den Quellen­steu­ersatz von xx Prozent ein. Der Grund: Der Steu­ersatz von xx,x Prozent gilt nur für Nicht-Franzosen. Wert­papier­lager­stellen wie Clear­stream wissen aber nicht, in welchem Land der Anleger steuer­pflichtig ist. Daher ziehen sie weiter xx Prozent ab. Davon werden seit x. Juli xxxx jedoch nur noch xx,x und nicht mehr xx Prozent auf die deutsche Abgeltung­steuer von xx Prozent ange­rechnet.
>
> Folgen
> Künftig müssen Anleger also statt bisher xx die über­steigenden xx,x Prozent in Frank­reich zurück­holen. Das Haupt­problem: Das Erstattungs­verfahren ist kompliziert und außerdem zum Teil für Anleger so teuer, dass es sich nur bei großen Wert­papier­positionen über­haupt rechnet (Special Quellensteuer auf ausländische Aktien, Finanztest x/xxxx). Abhilfe von diesem Dilemma kann derzeit nur ein Antrag auf Voraber­mäßigung schaffen. Dabei wird den französischen Behörden vor der Dividenden­auszahlung bescheinigt, dass ein in Deutsch­land ansässiger Investor die Dividende erhält und die Aktien im Inland verwahrt werden. Doch diesen Weg bieten sehr viele deutsche Depot­banken gar nicht an. Das Verfahren ist ihnen zu aufwendig.
>
> Mehr Arbeit
> Ein weiteres Problem: Da der auf die deutsche Abgeltung­steuer anrechen­bare Quellen­steu­ersatz erst zum x. Juli von xx auf xx,x Prozent gesenkt wurde, haben die Banken den Anlegern in der ersten Jahres­hälfte zu viel Quellen­steuer ange­rechnet. Sie sind aber nicht dazu verpflichtet, die Abrechnung nach­träglich zu korrigieren. Privat­anleger müssen den im ersten Halb­jahr zu viel ange­rechneten Anteil der französischer Quellen­steuer daher nun über ihre Steuererklärung".


Hallo CK7985 und alle bezieher französicher Dividenden,

ich versuche seit über zwei Jahren bei der comdirect die zuviel gezahlte Quellensteuer zurückzubekommen und war bisher trotz seit 2014 gültiger DBA-Vollmacht erfolglos. Ich kann hier leider nicht alle Details wiedergeben, dass würde den Rahmen sprengen. Ich habe darüber einen Ordner angelegt und könnte ernsthaft darüber ein Buch schreiben. Ich versuche verkürzt darauf einzugehen was ich aus unzähligen Emails und Telefonaten der comdirect entlocken konnte.

 

1) comdirect ist der Ansicht, dass im Falle von französischen Titeln immer erst ein Rückerstattungsverfahren durchlaufen werdenn muss bevor überhaupt ein Vorabbefreiungsverfahren möglich ist. Somit ist erst einmal eine hohe Hürde aufgebaut, da bei einem Rückerstattungsverfahren 71,40 € für die Lagerstelle für das Einreichen der Wohnsitzbescheinigung fällig sind plus 20 € + MwSt interne Gebühren und am Ende noch 25 € übrig bleiben müssen. Somit leitet comdirect erst ab einem Betrag von 115 € oder 120 € (je nach Mitarbeiteraussage) ein Rückerstattungsverfahren ein. Somit wurd in meinem konkreten Fall für 104,40 € erstättungsfähige Quellenssteuer auf die Dividendenzahlung meiner AXA-Aktien im Jahre 2017 kein Rückerstattungsverfahren eingeleitet.

2) Ist die Hürde Rückerstattungsverfahren übersprungen, wird es im Vorabreduzierungsverfahren günstiger. Hier fallen dann nur noch 10 € externe Gebühren an plus 5 € + MwSt interne Gebühren

 

Ich habe bereits in 2014 nachgefragt und angeregt, dass die externen Kosten für eine Quellensteurrückerstattung oder Vorabreduzierung transparent gemacht werden soll. Dies würde meines Erachtens auf beiden Seiten enorm viel Frustpotential abbauen.

Leider kommt man mit Argumenten wie "die Gebühren können sich ja auch ändern". Natürlich kann sich das ändern, dann muss man halt die Tabelle aktualisieren, oder dazuschreiben diese Tabelle hat den Stand vom soundsovielten und wir nehmen keine Verantwortung für zukünftige Äderungen.

Aber Pauschalantworten wie

"Sofern dieses im Hinblick auf die anfallenden Entgelte wirtschaftlich sinnvoll erscheint, werden wir eine Erstattung bzw. Vorabbefreiung gerne für Sie veranlassen."

helfen doch keinem Menschen weiter.

Mit anderen Worten: Im Preis-Leistungsverzeichnis steht nichts zu externen Gebühren bei einem Erstattungs- bzw. Vorabbefreiungsverfahren von Quellensteuer

Schade
Autor ★★★
38 Beiträge

Hallo Zahler französischer Quellensteuer,

 

es gibt inzwischen meines Wissen den weltweit ersten dokumentierten Beleg, dass einem die kompletten 30% Quellensteuer sofort bei der Dividendenausschüttung erspart bleiben, indem eine Vorabreduzierung von 17,2% erfolgt und die restlichen 12,8% mit der Kapitalertragssteuer verrechnet werden:

https://www.divantis.de/geschafft-franzoesische-dividende-ohne-quellensteuer-ausgezahlt/

 

Und das Ganze auch noch ohne das ein Rückerstattungsverfahren durchlaufen wurde oder externe Gebühren anfielen!

 

Schade
Autor ★★★
38 Beiträge

Hallo liebe Zahler von französischer Quellensteuer,

es gibt nun den weltweit zweiten dokumentierten Beleg, dass einem die kompletten 30% Quellensteuer sofort bei der Dividendenausschüttung erspart bleiben, indem eine Vorabreduzierung von 17,2% erfolgt und die restlichen 12,8% mit der Kapitalertragssteuer verrechnet werden. Anbei meine Veolia-Dividendengutschrift:

RIMG0002.JPG

Und das Ganze auch noch ohne das ein Rückerstattungsverfahren vorher durchlaufen wurde oder externe Gebühren anfielen! Weiter hat die Vorabbefreiung direkt am pay date stattgefunden!

Es fällt lediglich alle 3 Jahre eine Gebühr von 11.90 € an und gilt für alle französischen Aktien in diesem Depot.

 

PS: Comdirect hat ja behauptet, dass bei mir nun für die AXA-Ausschüttung am 06.05.19 die Vorabreduzierung greifen sollte. Die 17,2% wurden aber in der Dividengutschrift wieder abgezogen und es steht lediglich darunter "Auf Antrag kann Quellensteuer in Höhe von maximal EUR 138,29 erstattet werden."