am 12.05.2018 11:30
Einen wunderschönen guten Morgen,
die französischen Aktien sind zu recht sehr beliebt. Allerdings haben deutsche Anleger schwierige Problemen, die Quellensteuer aus Frankreich zurückzuholen.
Vor kurzer Zeit hat mir meine französische Verwaltung angeschrieben:
«This year, as a result of the new Finance Act that came into effect this year, the standard tax withholding on dividends is changing: it will now be 12,8% (instead of 30% before).
Thus, because you live in Germany, you no longer necessary to provide us a residence certificate.»
Ich hoffe, dass wir auch in der Zukunft viel Spaß mit den französischen Aktien haben werden.
Viele Grüße,
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 13.08.2018 15:50
Gibt’s hier schon irgendwelche neuen Erkenntnisse, ob oder wann die „überzahlte“ Quellensteuer wieder gutgeschrieben wird?
am 13.08.2018 22:32
Leider hat sich seit meinem damaligen Betrag und den Recherchen von @zwiebelstein in der Fachabteilung noch nichts konkret getan! Auch nach dem Q2 habe ich für meine bei Renault bzw. BNP abgeführten 30% Quellensteuern bis heute keine korrigierte Steuermittelung der ComDirect Bank erhalten
am 14.08.2018 07:46
Brigitte Watermann von der Börse online ist an der französischen Quellensteuer dran und wird in einer der nächsten Ausgaben eine Geschichte darüber machen. Offenbar gibt es inzwischen Neuigkeiten seitens WM; von dort beziehen die Banken die Daten über den Steuerabzug.
nmh
am 14.08.2018 12:33
am 14.08.2018 13:04
Der Artikel kommt wahrscheinlich in den nächsten Wochen in Börse online. Wenn er erscheint (und ich es nicht vergesse), werde ich Euch hier informieren.
nmh
am 15.08.2018 10:09
Bin auch erst jetzt auf das Thema (durch die aktuelle Ausgasbe von Focus Money) aufmerksam geworden:
Vive la France!
Frankreich verlangt seit 01.01.2018 nur noch eine Quellensteuer
in Höhe von 12,8 Prozent, anrechenbar sind laut DBA
ebenfalls 12,8 Prozent. Damit können Anleger mit französischen
Dividendenpapieren aufatmen. Das bisherige lästige
und oft erfolglose Prozedere mit den Behörden entfällt.
Anleger sollten ihre Abrechnung aber darauf hin prüfen, ob
die Änderung bei den Banken bereits angekommen ist.
Habe jetzt festgestellt, das weiterhin 30% eingehalten werden. Die Begründung lautet wie folgt:
Seit dem 01.01.2018 ist für Personen, die in einem Staat mit einem Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich ansässig sind, eine Reduzierung des Quellensteuersatz auf 12,80% möglich. Da den Lagerstellen mangels Offenlegung der Kundendaten (Datenschutzverordnung) jedoch nicht bekannt ist, wo ein Kunde seinen steuerlichen Wohnsitz hat, wird weiterhin der Standard-Quellensteuersatz von 30,00% berechnet. Es besteht für Sie die Möglichkeit somit 17,20% an Quellensteuer aus Frankreich zurückzufordern.
Beachten Sie bitte, dass für die Rückforderung eine Gebühr in Höhe von EUR 91,36 pro Dividende berechnet wird.
Das soll wohl ein Witz sein? Was habe ich mit der Lagerstelle zu tun? Ich bin Vertragskunde der Bank - und die hat alle Daten (incl. Steuer-ID-Nr.). Muss ich mir jetzt einen Steueranwalt suchen um die Erstattung einzuklagen?
Wer kann weiterhelfen? Bin für jede Info. dankbar!
Gruß
Hilaro
am 15.08.2018 10:47
@Hilaro schrieb:.
Muss ich mir jetzt einen Steueranwalt suchen um die Erstattung einzuklagen?
Kurze Antwort: Ja
am 15.08.2018 10:51
Oder einfach keine Panik schieben und erst mal den Artikel in der Börse online abwarten. Es gibt ja offenbar neue Entwicklungen, und die Antwort der Bank, die @Hilaro gepostet hat, zeigt doch eindeutig, dass die Banken auch noch nicht genau wissen, wie es weiter geht.
nmh
am 15.08.2018 17:16
Ein unüberwindliches Hindernis dürfte der Austausch mit den Lagerstellen kaum sein, denn bei Wertpapieren aus anderen Ländern geht es ja auch. Was ich mir vorstellen könnte: daß es zusätzliche Komplikationen bei der rückwirkenden Berücksichtigung für 2018 gibt, die nicht aufgetreten wären, wenn die Modalitäten von vornherein klar gewesen wären.
am 23.08.2018 09:04
Der angekündigte zweiseitige Artikel über die aktuelle Situation bei der französischen Quellensteuer steht in der Ausgabe der Zeitschrift "Börse online", die ab heute (23.08.2018) am Kiosk erhältlich ist. Dort ist auch beschrieben, wie man sich die zuviel bezahlte Quellensteuer in Frankreich zurückholen kann. Leider ein sehr aufwendiges und teures Verfahren.
nmh