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Einladung zur HV obwohl kein Aktionär mehr?

baha
Mentor ★★★
2.656 Beiträge

Hallo zusammen,

 

habe heute die HV-Einladung der Lufthansa erhalten. Erstaunlicherweise, denn ich bin seit Anfang Februar nicht mehr Aktionär des Unternehmens.

 

Da sich meine Stimmzahl gegenüber meines früheren Aktienbestands zudem verdoppelt hat, schließe ich auf einen Fehler bei der Übertragung von der Consorsbank (dort habe ich die Aktien gekauft, später hierher übertragen und schließlich verkauft).

 

An wen wende ich mich jetzt? Oder soll ich einfach gar nichts machen (die Unterlagen enthalten keinen Hinweis für solche Fälle)? Oder mein "Stimmrecht" in betrügerischer Absicht nutzen (welche Folgen hätte das schlimmstenfalls)?

 

Danke und Gruß

baha

15 ANTWORTEN

Denkender
Autor
2 Beiträge

Willst du uns mit deiner Frage verarschen??

baha
Mentor ★★★
2.656 Beiträge

Das mit dem Beantworten von Fragen solltest du besser noch üben...

 

Aber um meinerseits deine nette Anfrage zu beantworten: nein. Hier ein anderer Betroffener. Leider wurde auch dort keine Lösung beschrieben: http://www.aktienboard.com/forum/f8/einladung-hv-obwohl-kein-aktionaer-mehr-t126309/

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Die Lufthansa läßt ihr Aktienregister offenbar von Adeus verwalten. Ich würde dort mal anrufen – sie nennen sogar Durchwahlen von einzelnen Mitarbeitern, eine Seltenheit heutzutage. 🙂

 

Theoretisch wäre es übrigens möglich, daß du trotz Verkauf noch Aktionär bist, falls die Lufthansa die Übertragung der vinkulierten Aktien verweigert hätte. Aber davon hätten wir vermutlich schon gehört.

maline
Experte ★
147 Beiträge

@baha

 

Wenn Du dein Stimmrecht vor Ort ausübst - bedeutet das Kaffee und Kuchen - das ist doch eine gerechte Strafe - denke das ist eine angemessene Antwort - die Dich wirklich weiterbringt - bin auch ein Denker!

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @Denkender,

 

es gibt keine dummen Fragen und verarschen will sicher niemand mit einer Frage. Bitte versuche in Zukunft im Sinne aller Community-Mitglieder freundlicher zu antworten. 😉

 

Viele Grüße, Mario

chairman_1
Experte ★★
335 Beiträge

@baha  schrieb:

Hallo zusammen,

 

habe heute die HV-Einladung der Lufthansa erhalten. Erstaunlicherweise, denn ich bin seit Anfang Februar nicht mehr Aktionär des Unternehmens.

 

Da sich meine Stimmzahl gegenüber meines früheren Aktienbestands zudem verdoppelt hat, schließe ich auf einen Fehler bei der Übertragung von der Consorsbank (dort habe ich die Aktien gekauft, später hierher übertragen und schließlich verkauft).

 

An wen wende ich mich jetzt? Oder soll ich einfach gar nichts machen (die Unterlagen enthalten keinen Hinweis für solche Fälle)? Oder mein "Stimmrecht" in betrügerischer Absicht nutzen (welche Folgen hätte das schlimmstenfalls)?

 

Danke und Gruß

baha


dito...habe auch verkauft und die Unterlagen erhalten...auf Kaffee und Kuchen habe ich verzichtet und die Unterlagen, ohne jemanden zu fragen, einfach vernichtet.

Hoffentlich habe ich mich nicht strafbar gemacht...ich werde vorsorglich gleich mal die Rechtsabteilung anrufen.

LG Chairman

dg2210
Legende
6.155 Beiträge

Meine Rechtsabteilung zitiert gerne §123 AktG:

 

Die Satzung kann bestimmen, wie die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen ist;(...)

Bei Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften reicht ein durch das depotführende Institut in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus. Der Nachweis hat sich bei börsennotierten Gesellschaften auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. (...)Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.

 

Kurz: Sofern in der Satzung nichts anderes bestimmt wird, zählst du für die Gesellschaft als Aktionär, wenn deine depotführende Bank dich zu einem solchen erklärt.

chairman_1
Experte ★★
335 Beiträge

@dg2210  schrieb:

Meine Rechtsabteilung zitiert gerne §123 AktG:

 

Die Satzung kann bestimmen, wie die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nachzuweisen ist;(...)

Bei Inhaberaktien börsennotierter Gesellschaften reicht ein durch das depotführende Institut in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes aus. Der Nachweis hat sich bei börsennotierten Gesellschaften auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. (...)Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis erbracht hat.

 

Kurz: Sofern in der Satzung nichts anderes bestimmt wird, zählst du für die Gesellschaft als Aktionär, wenn deine depotführende Bank dich zu einem solchen erklärt.


...der § ist sicher passend. Aber solange wir den tatsächlichen Satzungsinhalt nicht kennen, werden wir über Kaffeesatzleserei nicht hinauskommen.

...mein Verkauf ist mehr als 21 Tage her.

...wenn mich die depotführende Bank einfach so zu einem Aktionär erklären kann, wird es für sie sicher ein Leichtes sein, auch wieder meine  vielen LH-Aktien in das Depot zurückzuführen.

LG Chairman

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

@dg2210: Die Rechtsabteilung braucht eine Nachschulung zum Thema Namensaktien, fürchte ich. 🙂