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ETFs Steuereinfach?

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Moin community,

 

ich habe vor kurzem begonnen, mich mit dem Thema ETFs zu beschäftigen und bin nun auf der Suche nach dem richtigen MSCI World ETF. Ich habe mich bereits für einen ausschüttenden entschieden. Zudem muss der ETF steuereinfach sein.

 

Ich bin dabei auf fogende ETFs gestoßen:

 

LU0340285161

 

FR0010315770

 

Kann mir bitte jemand bestätigen, dass die beiden ETFs steuereinfach sind.

 

Vielen Dank im Voraus!

 

Grüße

5 ANTWORTEN

paba
Mentor
889 Beiträge

Hallo @ehemaliger Nutzer,

 

ich halte es für falsch, einen Fonds nach steuerlichen Gesichtspunkten auszuwählen: Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen wird laufen geändert, so dass du wohl kaum eine Chance hast, dich immer bezüglich der Steuer zu optimieren. So wird z.B. ab 2018 die steuerliche Behandlung von Investmentfonds grundlegend geändert. Ab dann sind alle Fonds „steueridentisch“ (egal ob ETF oder gemanagter Fonds, ob thesaurierend oder ausschüttend, ob Swap basiert oder physisch replizierend). Nur bis Ende 2017 waren ausländische thesaurierende Fonds etwas komplizierter in der steuerlichen Handhabe. Dafür konnte man aber mit ausländischen thesaurierenden Swap-basierten ETFs sogar einen Steuerstundungseffekt wohlmöglich bis zur Rente erzielen. Damit ist aber ab 2018 Schluss.

 

Gruß paba

eckhardschnell
Experte ★★★
663 Beiträge

Hallo @ehemaliger Nutzer,

da war @paba schneller Mann (fröhlich)

Ein guter Artikel bzgl Fondsbesteuerung ab 2018 findest Du hier
ETF-Besteuerung ab 2018: Mehr als ein Teufel im Detail

 

Grüße
Eckhard

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

 

Wenn ich das also richtig verstanden habe, ist es ab 2018 eh egal, weil alle gleich zu

besteuern sind.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Noch eine Frage zur Versteuerung von Ausschüttenden ETF wie z.B. diesen

 

LU0340285161

 

Habe ich das richtig verstanden, dass die Ausschüttung die Bank automatisch beim Finanzamt für mich versteuert?

 

 

paba

Hallo @ehemaliger Nutzer,

 

ja, bei ausschüttenden Fonds (egal, ob inländisch oder ausländisch) und bei inländischen thesaurierenden Fonds hat die Bank schon immer die fällige Steuer an das Finanzamt abgeführt. Eine Ausnahme gab es nur bei ausländischen thesaurierenden Fonds, wenn diese Kapitalerträge im Sinne des deutsche Steuerrechts erwirtschaftet haben (also nicht Swap-basiert waren). Diese Kapitalerträge musste man (und muss man noch für 2017) in der Anlage KAP bei der jährlichen Steuererklärung angeben. Ab 2018 ist das sowieso alles egal. Dann musst du nur noch die Anlage KAP ausfüllen, wenn du z.B. eine Besserprüfung veranlassen willst oder wenn du einen Ausgleich mit Kapitalerträgen bei einer anderen Bank erzielen willst.

 

Gruß paba