Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

ETF's kaufen - Fragen zur Besteuerung und Steuererklärung

22 ANTWORTEN

Billaluna
Autor ★★
41 Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich lese gerade quer durch die Beiträge, um Antworten auf meine 1000 Fragen zu finden, die während des Lesens zusätzlich wieder entstehen. Eine davon betrifft die Steuern bzw. den Freibetrag, drum klink ich mich hier mal ein.

 


@swolpoll  schrieb:
Und schonmal der Hinweis: Wenn Du deinen Freibetrag (801 EUR Kapitalerträge pro Jahr) noch nicht ausgeschöpft hast, solltest Du erstmal ausschüttende ETF nehmen. Denn Freibeträge, die du im jeweiligen Jahr nicht ausnutzt, sind unwiderruflich verloren.

 


Diese Aussage hab ich jetzt schon öfter gelesen, sowohl in Threads vor der Investmentsteuerreform als auch danach. Und genau das irritiert mich. In diversen Seiten, die diese Reform und Folgen/Auswirkungen erklären, wird geschrieben, dass es Anleger nun ihre ETF-Auswahl bzgl. T/A nicht mehr vom steuernbezogenen Aspekt abhängig machen müssen, sondern nach ihrem persönlichen Geschmack wählen können, weil beide nun gleich behandelt sind, also als steuereinfach bezeichnet sind. Demnach habe ich verstanden, dass der Freibetrag aus dem Freistellungsauftrag sowohl bei thesaurierenden als auch ausschüttenden angewendet wird.

 

Nehme ich nun die o. g. zitierte Aussage her, verstehe ich nicht, warum ausschüttende ETF den Freibetrag besser nutzen bzw. ich damit noch mehr Steuern spare. Kann das bitte jemand ausführen? Das wäre prima! Und schon jetzt Danke!

 

Sorry, dass ich da blöd nachfrage. Meinen Freibetrag habe ich bislang nur für die mittlerweile Mini-Erträge der versch. TG-Konten eingesetzt. Bei meinen aktiven Anlagen kommt der ja nicht zum Tragen. Mit der ETF-Anlage beginne ich erst, erwerbe mir dazu also gerade die Sicherheit in Form von Wissen.

ozon
Autor ★★
32 Beiträge

@Billaluna

 

ich hab's so langsam "geschnallt" und kann es mal versuchen zu erklären:

Siehe JustETF:

 

TF und Steuern: Das neue Investmentsteuergesetz ab 2018

 

Es ist zwar, in der Tat, richtig, dass auch die Vorabpauschale in den Freibetrag fallen kann, diese ist aber typischerweise viel niedriger als eine Ausschüttung, weil der Basisertrag nur auf einem niedrigen Basiszins beruht

 

Beispiel Thesaurierend (Quelle JustETF):

Jahresanfangswert 10.000€

Jahresendwert 11.000€

Basiszins 1,1%

Vorabpauschale: 10.000€ * 1,1% * 0,7 = 77€

 

Beispiel Ausschüttend (Quelle JustETF):

Jahresanfangswert 10.000€

Jahresendwert 10.700€

Ausschüttungen: 300€

Basiszins 1,1%

 

Fazit:

Durch einen ausschüttenden ETF hätte man 300€ des Freibetrags ausgenutzt, mit einem Thesaurierenden nur 77€.

 

 

Billaluna
Autor ★★
41 Beiträge

@ozon

Den Artikel hatte ich ebenfalls gelesen, ebenso den Artikel zur Investmentsteuerreformgesetz von Finanztip. Genau aus diesem Grunde verstand ich es ja nicht. Denn in beiden Artikeln ergeben die Berechnungen - gleich welche Form (T/A) man wählt - am Ende dieselbe bezahlte Steuer nach Verkauf. Der Ausschütter hat während der Haltedauer die höhere Steuerbelastung, weil wohl die ausgeschütteten Summen höher als die Vorabpauschale ist (Die im Falle eines nicht ausgeschöpften Freibetrags dann ja steuerfrei sind.)

 

Von diesem Thread nochmals angeregt habe ich mir die Artikel dann nochmals durchgelesen und mir fiel dann der entscheidende Aspekt auf: beide Artikel gehen in ihren Beispielen davon aus, dass die Anlage jenseits des Freibetrags erfolgt, also dieser bereits ausgeschöpft ist (also bereits höhere Anlagesumme). Ich meine deshalb nun folgendes verstanden zu haben: In diesem Fall spielt es dann wohl keine Rolle mehr. Umgekehrt bedeutet dies also tatsächlich zumindest bis zu einer bestimmten Summe: solange der Freibetrag noch nicht ausgeschöpft ist, dass ein leichter Steuervorteil von ausschüttenden gegenüber thesaurierenden Anlagen besteht, weil die Steuerlast während der Haltedauer durch das Nutzen des Freibetrags auf die Ausschüttungen niedriger ist. Beim Thesaurierer wird zwar währenddessen per Vorabpauschale die Steuer fällig, nach Verkauf erfolgt zunächst die Anrechnung der geleisteten Vorabpauschalen und die Begleichung der übrigen Steuerschuld. Hier kann (je nach Anlagesumme) der Ertrag so hoch sein, dass der Freibetrag überschritten wird und der Rest an Steuern höher ist als im Vergleich zum Ausschütter. Richtig?

 

Ich glaubte nun, es verstanden zu haben. Doch gleichzeitig irgendwie doch wieder nicht. Denn wenn ich mir die Berechnungsbeispiele anschaue, zeigt die Anlage mit Thesaurierern am Ende einen höheren Ertrag. Selbst nach Abzug einer ggf. höheren Steuersumme wäre das Endergebnis doch noch höher, als im Vergleich zum Ausschütter. Ich schließe daraus, dass die Entscheidung, welche Art des ETFs man hier nimmt davon abhängig ist, ob man eine Einmalanlage mit einer höheren Summe tätigt oder ob man via Sparplan in Raten das Vermögen erst aufbaut. Und natürlich, ob man regelmäßige Summen durch Ausschüttungen erhalten möchte/muss, was wiederum erst bei größeren Anlagesummen entsprechende Erträge bringt.

 

Irgendwie drehen sich meine Gedanken dazu im Kreis. *seufz*

 

Nachtrag einige Stunden später: Nun habe ich es verstanden! Smiley (überglücklich)

Ich bin vorhin über diesen Thread gestolpert, der nun genau die Fragen und Gedanken dank @@paba ´s Ausführungen daribeantwortet.  Danke ist dort geklickt. 🙂 Ich lass den Text von mir (meine Gedanken) oben uneditiert stehen.

Ich wünsche allen noch einen Sonntagabend!

 

 

 

Beste Grüße