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ETF Verschmelzung

Stranger
Autor ★
7 Beiträge

Hallo,

als neues Mitglied möchte ich zunächst ein paar Infos zum Verständnis meines Beitrages geben. Ich bin noch kein Kunde bei der Comdirect. Auf diese community bin ich zufällig bei der Suche nach einer Problemlösung für einen Konflikt mit meiner Hausbank gestoßen. Da Ihre Diskussionen hier sehr interessant sind und teilweise ähnliche Probleme behandeln, habe ich mich spontan entschlossen auch einmal etwas zu schreiben, in der Hoffnung, dass ich neue Anregungen erhalte oder auch geben kann. 

 

Es geht um folgendes Problem:

 

Am 18. Jan. 2019 wurden die ETFs „LYXOR NASDAQ-100 UCITS ETF“ ( ISIN FR0007063177)  und  „MULTI UNITS LUXEMBOURG - LYXOR NASDAQ-100 UCITS ETF“ (ISIN: LU1829221024) im Verhältnis 1:1 verschmolzen.

Am 23.01.2019 erhielt ich von meiner Bank schriftlich die Nachricht, dass der Umtausch steuerneutral erfolgt sei. Einen Tag später kam die gegenteilige Information, dass die Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag zu meinen Lasten abgeführt worden seien.

Am 23. oder 24.01.2019 erfolgte der neue Eintrag in meiner Depotliste. Dabei wurde jedoch nicht der Börsenkurs der alten ETF vom 18.01.2019 übernommen, sondern ein inzwischen um 2% gesunkener / geringerer aktueller Kurs (vom 23.01.2019) der neuen ETF. Das bedeutete ein Verlust von mehreren Hundert EURO.

 

Wer könnte einmal die richtige Verfahrensweise bei der Verschmelzung darstellen ? Ich möchte doch nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen und sofort zur BaFin laufen.

 

Freundliche Grüße

G.S.

6 ANTWORTEN

buffettino
Experte ★★
418 Beiträge

Erst einmal war von Lyxor klar angekündigt, dass dieser Tausch steuerrelevant sein wird. Das bedeutet, dass auf die aufgelaufenen Gewinne zum Zeitpunkt des Tausches Kapitalertragsteuern bezahlt werden müssen.

 

Jetzt kommt aber das eigentliche Problem zum Tragen, nämlich die Feststellung des neuen Einstandskurses.

Suchen Sie einmal nach der sogenannten Überkreuzbewertung. Das ist ein Verfahren zur Feststellung der Kurse bei Umtausch von Wertschriften. Nach meinem (eingeschränkten) Verständnis führt diese Überkreuzbewertung dazu, dass die Differenz der Umtauschkurse (zwischen Verkaufskurs und neuem Einbuchungskurs) doppelt besteuert werden muss, nämlich beim jetztigen Umtausch und bei einem allfälligen späteren Verkauf (da ja niedrigerer Einstandskurs).

 

Hätte man den ETF vor Umtausch verkauft und danach wieder gekauft, hätte man statt dieses Steuerrisikos ein im Prinzip gleichgelagertes Kursrisiko tragen müssen.

Stranger
Autor ★
7 Beiträge

Hallo  Buffettino,

herzlichen Dank für die rasche Reaktion bzw. Antwort.

 

Überkreuzbewertung und Doppelbesteuerung sind bisher für mich böhmische Dörfer. Also wieder etwas gelernt.

Die künftig entstehende Doppelbesteuerung war mir noch gar nicht aufgefallen. Sie erscheint mir zunächst wegen des geringen Betrages noch nicht als ein großes Problem. Sie ist aber eine prinzipielle Thematik.

 

Am Finanzamt kommt man wohl im Leben nie vorbei.  J  Das müssen wir zähneknirschend akzeptieren.

 

Mir erscheint in erster Linie die Arbeitsweise meiner Bank unkorrekt.

 

Die ETF-Verschmelzung fand geplant am 17. und 18.01.19 statt. Das Verfahren wurde von Lyxor am 11.12.2018 im Internet veröffentlicht. Dem entsprechend  wurde der bisherige Fonds kurz vor dem 17.01.19 an der Börse ausgesetzt und der aufnehmende Fonds in Luxemburg am 18.01.19 eingerichtet. Zu diesem Zeitpunkt war ein Umtausch im  Verhältnis 1:1 bei identischem Kurswert beider Fonds angesagt.

Ein Verkauf und anschließender neuer Kauf der Fondanteile ist meines Erachtens bei einem solchen Fondwechsel nicht vorgesehen. Die Anteile des bisherigen Fonds werden lediglich aus dem Depotverzeichnis gestrichen und gegen Anteile des neu aufgelegten Fond mit anderer ISIN eingetragen.

 

Meine Bank hat meine Fondanteile termingerecht einkassiert, sich aber  mit der Depoteintragung des neuen Einstandwertes bzw. Einstandskurses fünf Tage Zeit gelassen. Erst am 23.01.19 wurde die gleiche Anzahl Fondanteile zum inzwischen gesunkenen Kurswert neu gekauft. Mit der Folge eines Verlustes von mehreren hundert Euro.

 

 

Das ist natürlich ein risikoloses Geschäftsmodell für die Bank. Sie verschleppt lediglich den Umtausch und wartet die Kursentwicklung des aufnehmenden Fonds ab. Wenn der Kurs fällt wird der Kunde mit seiner bisherigen Anzahl ETF-Anteilen zum schlechteren Kurs abgespeist. Steigt der Kurs wider Erwarten, so wird als Einstandskurs lediglich der alte Kurs des aufgenommenen Fonds eingetragen. Wäre der Umtausch korrekt am 18.01.19 vollzogen worden, so ginge ein anschließender Kursverfall natürlich zu Lasten des Kunden.

 

Mich interessiert nun, ob dieses Verfahren ein Versehen (Einzelfall) ist, welches nur mir widerfahren ist ? Wie erfolgte der ETF-Umtausch bei anderen Banken ?  Ist es eventuell gängige Praxis, dass ein ETF-Umtausch so zur Gewinnmaximierung von den Depot führenden Banken genutzt wird ? Gibt es keinen verbindlichen Zeitrahmen für die Abwicklung des ETF-Umtausches?

 

Eine entsprechende Anfrage habe ich meiner Bank am 25.01.2019 zunächst telefonisch vorgetragen. Die Reaktion der Kundenbetreuer (vermutlich in einem Callcenter) war natürlich unbefriedigend. Man will die Beschwerde weiterleiten.

 

Letzte Frage: Ist meine kritische Diskussion an dieser Stelle überhaupt richtig platziert und für die Community von Interesse?

 

(wollte hier noch die Veröffentlichung von Lyxor als pdf-Datei anhängen. Ich habe aber keine Ahnung wie man das macht.) Frustrierte Smiley

buffettino
Experte ★★
418 Beiträge

So wie ich das verstehe, ist eben ein 1:1 Umtausch von Wertpapieren nicht so einfach möglich. Ich glaube nämlich, dass in diesem Fall die beiden Wertpapiere ja zu keinem Zeitpunkt gleichzeitig existierten. Es muss also für das neue Wertpapier ein Kurs an einer Börse gestellt werden, während das alte gar nicht mehr gehandelt wird.

Man bucht also das alte Wertpapier aus, nachdem es das letzte Mal an einer Börse gehandelt wurde und bucht das neue ein, sobald es das erste Mal an einer Börse gehandelt wird. Bei diesem Tausch bleiben der Kauf und Verkauf im Prinzip fiktiv. Steuertechnisch ist dies jedoch durchaus real, eben anhand dieser Überkreuzbewertung.

 

Wann und zu welchen Kursen (von welchen Tagen) diese Buchungen stattfinden ist wiederum ein schwieriges Thema. Denn bei der Consorsbank (siehe den Beitrag in deren community, hier darf man das, glaube ich, ja sagen...) schien dabei tatsächlich etwas schief gegangen zu sein und es wurden Buchungen wieder storniert und korrigiert.

Stranger
Autor ★
7 Beiträge

 

Eine große Bitte an alle Leser von ETF - Problemen

 

Der letzte Beitrag enthielt den Hinweis, dass eine gleiche Thematik auch in der ConsorsBank Community sehr intensiv diskutiert wird. Dafür herzlichen Dank.

Die Diskussion beweist die Bedeutung und die sonderbaren Verfahrensweisen der Banken.

 

Etliche Texte in den Foren vermitteln den Eindruck von Informationsdefiziten der Bankkunden hinsichtlich der korrekten Verfahren bei der ETF-Verschmelzung. Einige Beiträge enthalten die Aussagen wie: „Ich glaube…..“ oder „Ich meine ….“ etc. Das ist wenig hilfreich, wenn man Streitpartner für ein Vorgehen gegen eine fragwürdige Praxis einer Bank sucht.

Ich wäre deshalb für Beiträge mit konkreten Erfahrungen und Fakten sehr dankbar. Darum möchte ich alle Leser bitten.

 

Hier nun ein Auszug aus den „Informationen der Lyxor Asset Management Investmentgesellschaft, die für die Anteilinhaber der „Lyxor NASDAQ-100 UCITS ETF“ am 11.Dezember 2018 im Internet anlässlich der Verschmelzung mit der neuen ETF „MUL LN100 UE DD“ veröffentlicht wurden.

 

 Tab.jpg

 

Anhang 2 

Informationen über die Verschmelzung durch Aufnahme

 

 Im Einklang mit dem Zeitplan der Verschmelzung durch Aufnahme (siehe Anhang 1) erfolgt am 17. Januar 2019 die Verschmelzung durch Aufnahme des „aufgenommenen Fonds“, dessen Anteile Sie halten, mit dem „aufnehmenden Teilfonds“ (der „Tag der Verschmelzung“).

………

…….

Sämtliche Vermögenswerte des „aufgenommenen Fonds“ werden auf den „aufnehmenden Teilfonds“ übertragen. Der „aufgenommene Fonds“ wird am Tag der Verschmelzung durch Aufnahme von Rechts wegen aufgelöst.

 

Die Auflegung des „aufnehmenden Teilfonds“ erfolgt durch Einbringung sämtlicher Vermögenswerte des „aufgenommenen Fonds“ am Tag der Verschmelzung durch Aufnahme.

Im Gegenzug für die eingebrachten Vermögenswerte werden Anteile des aufnehmenden Teilfonds ausgegeben und den Anteilinhabern des aufgenommenen Fonds zugeteilt.

Für jede Anteilsklasse des „aufgenommenen Fonds“ wird am 17. Januar 2019 eine Anteilsklasse des „aufnehmenden Teilfonds“ mit dem gleichen Wert aufgelegt.

Die entsprechende Anteilsklasse des „aufnehmenden Teilfonds“ wird am 17. Januar 2019 mit einem ursprünglichen Nettoinventarwert aufgelegt, der dem Nettoinventarwert der jeweiligen Anteilsklasse des „aufgenommenen Fonds“ am gleichen Tag entspricht.

Es entstehen somit keine Anteilsbruchteile oder Restbeträge, da ein Anteil des „aufgenommenen Fonds“ im Rahmen der Verschmelzung durch Aufnahme in einen Anteil des „aufnehmenden Teilfonds“ mit dem gleichen Wert umgetauscht wird.

 

 

Die Frage ist nun, ob damit die Verfahrensweise der Banken fixiert wird, oder ob es sich lediglich um eine Empfehlung handelt.

 

D.h.:  Muß der Umtausch der ETF-Anteile am 17. und 18.01.2019 unter Berücksichtigung einer gleichen Zahl Anteile/Nominale und identischem Kurs und Wert der Anteile bei Abgabe und Einstand erfolgen ???? Ist eine Verschleppung des Umtausches (bis zum Kursverfall)  zu Lasten der Bankkunden zulässig  ???

Stranger
Autor ★
7 Beiträge

Das Thema hat sich erledigt.

Die Verfahrensweise und Bewertung der ETFs bei diesem Umtausch war - sicherlich unbeabsichtigt - fehlerhaft.  Die notwendige Einsicht auf der Sachbearbeiterebene konnte erst mit einem Schreiben an den Bankvorstand erzeugt werden.

Der Umtausch der ETFs erfolgte nun (nach rückwirkenden Berichtigungen) korrekt  i.V. 1:1  bezogen auf Kurswert, Verkaufs- und Einstandswert sowie Nominale. 

Die zunächt erklärte Steuerfreiheit des Umtausches wurde nicht eingeräumt. Die Abgaben (Steuer und Soli) wurden vom separaten Konto abgeführt. Inzwischen liegen mir verschiedene widersprüchliche Presseinformationen zu diesem Thema vor. Ich habe deshalb das BMF zu diesem konkreten Fall angeschrieben: 

d.h.  Länderübergreifender ETF-Umtausch innerhalb eines Unternehmens.

Die Antwort steht noch aus.

 

An dieser Stelle nochmals DANKE für die hilfreichen Informationen in diesem Forum.

 

Neptun2409
Autor ★★
35 Beiträge

Wie ist es eigentlich ausgegangen? Mich betrifft es auch, wie ich in einem anderen Thread geschrieben habe. Ich würde gerne wissen, ob ich die durch den Umtausch bereits gezahlte Steuer bei einem Verkauf des ETFs nochmal bezahlen muss. Leider finde ich nirgends eine klare Antwort auf diese Frage, bzw auch beim googeln finde  dieses Problem nirgendwo erwähnt.