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ETF Sparplan und Investmentsteuergesetz

Moritz
Autor
2 Beiträge

Hallo Forum,


Ich habe vor, einen langfristigen ETF Sparplan mit monatlichen Einzahlungen zu verfolgen und in diesem Kontext ein paar Fragen bezüglich dem neuen Investmentsteuergesetzes:


Nehmen wir einmal an, dass ich 100 € pro Monat in einen thesaurierenden ETF einzahle. Weiter nehme ich nach 15 Jahren eine hypothetische Wertsteigerung von 9.000 € an, müsste bei Verkauf des ETFs mit berücksichtigtem Freibetrag also rund 2.200 € an Steuern zahlen. Durch die neue Vorabpauschale wird jedoch jährlich ein gewisser Teil des Wertzuwachses versteuert. Nehmen wir außerdem an, dass die berechnete Vorabpauschale den Freibetrag in keinem Jahr der Anlage übersteigt. Ich habe also bis zur Auszahlung keinerlei Steuern entrichtet. Werden die jährlich berechneten Vorabpauschalen nun aber trotzdem mit den 2.200 € Steuerlast aus der Wertsteigerung verrechnet?
Ist das obige alles so richtig oder habe ich irgendetwas vergessen?


Trotzdem wird aufgrund von gering angesetztem Basiszins und Kostenpauschale ein geringerer Wertzuwachs durch die Vorabpauschale angenommen, als in Wahrheit tatsächlich realisiert. Würde es alternativ also mehr Sinn ergeben einen Sparplan mit einem ausschüttenden ETF zu verfolgen, mit dem ich die Dividenden jedes Jahr realisiere, meinen jährlichen Freibetrag nutze und die Dividende einfach wieder in den Fonds investiere? Oder gibt es weitere Alternativen, um am Ende des Sparplans nicht mit einer so großen Steuerlast da zu stehen? (Aufgrund von Kursschwankungen fände ich es problematisch, das gesamte Volumen jeweils nur jährlich gestückelt und nicht auf einmal zu einem günstigen Zeitpunkt veräußern zu können)


Vielen Dank im Voraus
Moritz

3 ANTWORTEN

Zargoras
Mentor ★★
1.528 Beiträge
@Moritz

Die meisten würden den immer noch vorhandenen Steuerstundungseffekt bei thesaurierenden Papieren bevorzugen, ich hingegen würde erst versuchen deinen sparerpausch betrag aus zu reizen, und dann in thesaurierende um zu schwenken.

Die Steuerliche behandlung jetzt ist bekannt, was aber die Zukunft bringt ist ungewiss (viele Spekulieren ja derzeit über die Abschaffung der Abgeltungssteuer), also was man jetzt steuerfrei mit nehmen kann, würde kch versuchen aus zu reizen.

Moritz
Autor
2 Beiträge

Hey @Zargoras Danke für die Antwort.

Der Steuerstundungseffekt bringt mit ja nichts wenn ich den Freibetrag nicht einmal ausreize.

Leider kann ich mir die folgenden Fragen aber immer noch nicht erklären:

Werden die jährlich berechneten Vorabpauschalen denn jetzt in meinem Fall mit den 2.200 € Steuerlast aus der Wertsteigerung verrechnet?

Wird die jährlich thesurierte Dividende jetzt nicht auch jährlich direkt besteuert, womit es in dieser Hinsicht keinen Unterschied zwischen Thesaurierern und Ausschüttern gäbe?

Zargoras
Mentor ★★
1.528 Beiträge
Da ich weder Jurist noch Steuerexperte bin würde ich es so formulieren, das mittels der Vorabpauschale (Die berechnung und die höhe sind von der strukturierung des ETFs abhängig, also ob replizierend, nur inländische Wertpapiere etc.) es Steuerlich so behandelt wird, als hättesT di dies als Gewinn realisiert.

Oder anders Vormuliert, du wirst nicht Doppelt besteuert. Die berechnung ist etwas Komplex mit einigen wenn und aber. Hier im Forum findest du einige Diskusion darüber, andernfalls noch eine nette Erläuterung:

https://www.finanzwesir.com/blog/besteuerung-fonds-etf-2018