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ETF Sparplan Ausschüttend vs Thesaurierend

raan55
Autor ★
10 Beiträge

Hallo,

 

grundsätzlich eine Verständnisfrage zwischen ausschüttenden und thesaurierenden ETFs hinsichtlich Steuern.

Sofern ich meinen Sparerfreibetrag nicht aufbrauche, verschwende ich ja die Möglichkeit auf steuerfreien Gewinn. Wenn ich jetzt in einen ausschüttenden ETF anlege, werden mir die Dividenden steuerfrei zugerechnet, und bei Verkauf in 30 Jahren versteuere ich weniger, da ein Teil der Dividenden schon ausgezahlt wurde.

 

Ein thesauriender ETF bietet die Möglichkeit, heute auch eine Vorabpauschale zu versteuern, die später angerechnet wird. Bei einem thesaurienden ETF habe ich aber den Vorteil der kostenfreien Wiederanlage, höherem Zinseszinseffekt und oftmals geringerer TER.

 

Gibt es da pauschal ein besser oder schlechter?

Grundsätzlich könnte ich mir auch vorstellen, erstmal lange Zeit in einen thesaurienden zu stecken, und bei Gewinn irgendwann zu verkaufen und in einen auschüttenden zu wechseln, sofern die Dividende irgendwan mal gewünscht ist.

 

Viele Grüße

 

29 ANTWORTEN

Matthias_com
Autor ★★
37 Beiträge

Keine pauschale Antwort möglich. Steuerliche Aspekte sind individuell und daher sehr unterschielich.

 

Leider lässt sich ein nicht ausgeschöpfter Freibetrag für Kapitaleinkünfte nicht in das Folgejahr übertragen, daher kann es steuerlich sinnvoll sein auf ausschüttende ETF's zu setzen, solange Dein Freibetrag noch nicht voll ausgeschöpft wurde.

 

Bei der Wahl des ETF's sollten steuerliche Gründe nicht das Hauptkriterium sein.

paba
Mentor
884 Beiträge

Hallo @raan55,

 

solange du deinen Steuerfreibetrag noch nicht verbraucht hast, ist es aus steuerlicher Sicht eindeutig besser in ausschüttende Fonds zu investieren, denn jeder Cent des Sparerpauschbetrags, der am Jahresende nicht verbraucht ist, ist verschenktes Geld. Du kannst ja deinen Ausschüttungen jederzeit selber wieder anlegen z.B. indem du einmalig nach der Ausschüttung deine Sparrate in deinem ETF entsprechend erhöhst. Die wiederangelegten Anteile gelten dann schon als versteuert (obwohl du ja gar keine Steuern gezahlt hast); es muss dafür also beim Verkauf nur die Steuer auf Gewinne ab dem Wiederanlagezeitpunkt gezahlt werden.

 

Erst wenn du deinen Sparerpauschbetrag (801/1602€) vollständig verbraucht hast, ist es aus steuerlicher Sicht geringfügig günstiger, in thesaurierende Fonds zu investieren, weil du dadurch – trotz der Steuer auf die Vorabpauschale – einen gewissen Steuerstundungseffekt erzielen kannst: Die noch nicht gezahlte Steuer trägt dadurch zur weiteren Kursperformance bei und somit zu einem höheren Absolutertrag beim Verkauf. Dieser Effekt macht sich aber auch erst nach einer langen Laufzeit bemerkbar und ob bis dahin nicht die Steuergesetzgebung erneut geändert wurde ist fraglich. Nach nur einem Jahr gibts keinen Unterschied.

 

Gruß paba

Joerg78
Mentor ★★★
2.713 Beiträge

Hallo @raan55,

 

wie schon @Matthias_com geschrieben hat, sollten steuerliche Aspekte - außer sie sind dir sehr wichtig - eine eher untergeordnete Rolle spielen. Wichtiger sollte deine persönliche Einstellung sein: Möchtest du lieber Kursgewinne sehen (=> Thesaurierer wöhlen) oder spornen dich wachsende Ausschüttungen (=> Ausschütter) an - auch wenn diese dann (gegen Gebühren) wieder angelegt werden sollten? Ich habe mich beispielsweise konsequent für Letzteres entschieden, auch wenn mich das ein paar Euros im Jahr kostet - aber es motiviert mich ungemein, weiter zu sparen.

 

Viele Grüße,

Jörg

 

turtoise
Autor
6 Beiträge

So ganz verstehe ich das nicht mit den Steuervorteilen von ausschüttenden ETFs. Ich bekomme die Ausschüttungen steuerfrei solange ich unterhalb des Freibetrages bin, ok. Aber wenn ich diese nun wieder anlege, wieso gelten diese dann bereits als versteuert, bzw. wer weiß denn, ob ich nun aus meinen Ersparnissen oder von den Dividenden neue Anteile kaufe? Muss ich das aktiv angeben?

Crazyalex
Legende
7.593 Beiträge

@turtoise 

Das - von Dir auch erwähnte - Stichwort lautet "Freibetrag".

Ich bin jetzt mal etwas fies (obwohl ich dir helfen will!!!!) und mache es mir einfach (und dir damit etwas schwieriger - aber damit kommst du effektiv weiter!) und sage dir: Mit "Freibetrag" ist alles gesagt.

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

GetBetter
Legende
7.233 Beiträge

@turtoise  schrieb:

So ganz verstehe ich das nicht mit den Steuervorteilen von ausschüttenden ETFs. Ich bekomme die Ausschüttungen steuerfrei solange ich unterhalb des Freibetrages bin, ok. Aber wenn ich diese nun wieder anlege, wieso gelten diese dann bereits als versteuert, bzw. wer weiß denn, ob ich nun aus meinen Ersparnissen oder von den Dividenden neue Anteile kaufe? Muss ich das aktiv angeben?


Wenn Du Ausschüttungen erhälst werden diese grundsätzlich versteuert. Aufgrund des bestehenden Freibetrages kann es aber sein, dass in dem Zug keine Steuern abgezogen werden, Du erhälst also den Ausschüttungsbetrag zu 100% aufs Verrechnungskonto.

Merke: Die Versteuerung ist Teil des Auszahlungsvorgangs – was bei Dir am Konto ankommt ist versteuert.

 

Ab dem Moment ist es Dein Geld und niemand fragt mehr was die Quelle war. Ob Du also die einen 100 € anlegst oder die anderen 100 € ist egal. Folglich muss nichts angegeben werden.

TeePee
Mentor ★
1.031 Beiträge

@GetBetter  schrieb:
Ab dem Moment ist es Dein Geld und niemand fragt mehr was die Quelle war. Ob Du also die einen 100 € anlegst oder die anderen 100 € ist egal. Folglich muss nichts angegeben werden.

Ich glaube, die Frage war anders gemeint. @turtoise hat das offensichtlich so verstanden, als wäre (und bliebe) der wiederangelegte Anteil künftig steuerfrei und fragte sich dann natürlich, wie das denn dann später mal auseinanderdividiert werden könnte. Also so, als gäbe es quasi einen "bereits versteuerten" und einen "noch zu versteuernden" Anteil im ETF.

 

Das ist natürlich falsch, es werden nach wie vor die kompletten Kursgewinne versteuert - was im ersten Moment aber ja paradox klingt. Wieso soll es günstiger sein, Steuern zu zahlen (bzw. mit dem Freibetrag zu verrechnen) und selber wieder anzulegen, wenn ich nachher auf die Gewinne dann noch mal Steuern zahlen muss. Eine berechtigte Frage, wenn man davon ausgeht, dass die Kursverläufe zwischen ausschüttendem und thesaurierendem ETF identisch sind. Sind sie aber nicht. Und da liegt - so vermute ich - auch der Denkfehler.

GetBetter
Legende
7.233 Beiträge

@TeePee 

Ja, so könnte es auch gemeint gewesen sein.

 

@turtoise 

Also Merksatz die zweite:

Gewinne und Ausschüttungen werden in jedem Fall versteuert, auch solche, die aus bereits versteuerten Geldern erzielt wurden.

Und es bleibt dabei, dass bei der (Wieder-)Anlage nicht angegeben werden muss woher der Betrag stammt.

mirimoc
Autor
1 Beiträge

@TeePee: Genau so war auch mein Gedankengang. Jedoch wird mir nicht ganz ersichtlich, welchen Einfluss der Kursverlauf auf die Steuerabgabe hat. Wärst du so freundlich und könntest deine Aussage etwas ausweiten?

 

Vielen Dank im Voraus!