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EMC Übernahme durch Dell - steuerliche Betrachtung

Klarasep
Autor ★
4 Beiträge

Hatte EMC Aktien in meinem Depot und habe gerade gesehen, dass comdirect mir für die komplette Barabfindung Kapitalertragsteuer und Soli abgezogen hat ohne Berücksichtigung des Einstandskurses. Die Barabfindung wurde komplett als Kursgewinn gebucht. Kann das stimmen? Meines Erachtens ist das so nicht richtig. Wie seht Ihr das? Danke 

63 ANTWORTEN

krokodil1
Experte ★★
462 Beiträge

Hallo Klarasep,

 

Du bekommst nach meinen Informationen pro Aktie 24,05 USD in cash zzgl. ein Papier, das den anteiligen Wert der VMware widerspiegeln soll.

 

Ich gehe davon aus, dass der Kaufpreis Deiner EMC-Aktien auf das neue Papier gerechnet wird. (Hast Du die neuen Aktien auch schon im Depot?)

 

http://www.t-online.de/wirtschaft/unternehmen/id_75754840/dell-kauft-emc-groesste-uebernahme-der-tec...

 

Gruß

kroko

Klarasep
Autor ★
4 Beiträge

Hallo Kroko, 

 

danke für die Antwort. Aber genau das ist mein Problem. Bei der Ermittlung der Kapitalertragsteuer wurde der Kaufpreis der EMC-Aktien nicht berücksichtigt, sondern die Barabfindung komplett versteuert. Ich bin nur nicht sicher, ob ich einen Denkfehler habe oder ob die Depotbuchhaltung einen Fehler gemacht hat. Und ja, die neuen Aktien habe ich schon im Depot, allerdings noch mit Bruchstücken. Die werden vermutlich noch ausgebucht (nehme ich an). 

krokodil1
Experte ★★
462 Beiträge

Hallo Klarasep,

 

Du hattest also für 1 EMC-Aktie 25 USD (abzgl. Steuer) bekommen.

Dazu bekamst Du noch 1,1 Anteile der XY-Gesellschaft (ich weiß den Betrag und die genaue Bezeichnung nicht!).

 

Schaue doch bitte mal in der Steuersimulation (oben, bei Depotbestand) nach, wieviel Du für die Anteile der XY-Gesellschaft "bezahlt" hast. Das müsste der Aufwand für die EMC-Aktien sein. Mit dem Verkauf dieser Anteile wirst Du wahrscheinlich keine/kaum Abgeltungssteuer bezahlen müssen (kommt auf Erlös und "Aufwand" an).

 

Gruß

kroko

 

 

 

 

MiCol
Autor
2 Beiträge

Hallo Klarasep,

 

ich hatte EMC Aktien bei einer anderen Bank ebenfalls im Bestand und diese ist ebenso vorgegangen und hat auf die Barabfindung Kapitalertragssteuer berechnet. Mir sind die Anteile ausgebucht worden und dafür Dell Aktien eingebucht worden. Für mich stellt dies eine Anteilsrückgabe und damit ggfs. ein Gewinn aus Aktiengeschäften und nicht eine Dividende dar. Es ist mir unbegreiflich, wie hier mit diesem Vorgang umgegangen wird.

Gruß

MiCol 

Klarasep
Autor ★
4 Beiträge

Hallo Kroko, 

stimmt, da ist der alte Kaufkurs der EMC-Aktien drin. Aber nicht pro Aktie, sondern als Gesamtbetrag. Da das aber ursprünglich rd. 10 mal mehr Aktien waren, ist dieser Betrag natürlich viel höher. Wird dieser "Verlust" mit der jetzt gezahlten Abgeltungssteuer verrechnet? Und müsste ich die neuen Dell-Aktien dann dieses Jahr noch verkaufen?   

Danke und Gruß

Klarasep

Skezzo1887
Autor ★★
20 Beiträge

Hallo zusammen,

ich glaube ich weiß woran es liegt, dass die Barzahlung versteuert wurde. Das ist tatsächlich im Einkommensteuergesetz § 20 Absatz 4a Satz 2 festgelegt. Hierin heißt es "Erhält der Steuerpflichtige in den Fällen des Satzes 1 zusätzlich zu den Anteilen eine Gegenleistung, gilt diese als Ertrag im Sinne des Absatzes 1 Nummer 1." Nachlesen ist das ganze hier:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html

Scheint wohl immer so zu sein, erklärt auch warum scheinbar alle Banken das so machen.

Aber wenn die EMC Aktien vor 2009 gekauft wurden, ist das natürlich für den Anleger Essig..

Viele Grüße

Skezzo

krokodil1
Experte ★★
462 Beiträge

Hallo Klarasep,

 

Du hast definitiv Aktien eingebucht bekommen? (Also keine Genuss-Scheine, Anleihen, irgendwelche Sonder-Wertpapiere!?):

 

Dann kannst Du den Verlust mit Gewinnen aus anderen Aktien-Verkäufen gegenrechnen lassen (macht die codi automatisch). Dies musst Du nicht dieses Jahr machen. Wenn Du mit dem Verkauf der neuen Aktien 4.000 € "Verlust" machen würdest, könntest Du andererseits mit anderen Aktien 4.000 € Gewinn machen (keine Dividende!) und bräuchtest keine Steuern bezahlen.

 

Verkaufst Du Die Papiere dieses Jahr, hast aber keine Aktien-Gewinne, so werden die - in meinem Beispiel 4.000 € - als Verlustvortrag auf die nächsten Jahre übertragen. Wenn Du dann im Jahr 2017 500 € Gewinn mit Aktien machst, brauchst Du keine Abgeltungssteuer bezahlen. (Der Verlustvortrag beträgt dann nur noch 3.500 €.)

 

Hast Du dieses Jahr bereits "riesige Gewinne" mit Aktien gemacht und Abgeltungssteuer bezahlt? Dann würde dieser Verkauf "mit Verlust" zu einer entsprechenden Erstattung der Abgeltungssteuer (auf Aktiengeschäfte) führen. Du bekämest dann Steuern (von der codi) erstattet.

 

Wenn Du Deine Gewinne bei einer anderen Bank machst, empfiehlt es sich ggf. Steuerbescheinigungen anzufordern und dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung dies ausgleichen zu lassen.

 

Gruß

kroko

trangilo

Hallo,

 

ich klinge mich hier auch mal ein.

Ich hab das gleiche Problem wie mein Vorredner. Dazu kommt noch, dass meine EMC-Aktien VOR 2009 angeschafft worden sind. Das ganz auch noch mit einem Einstandspreis von ca. 34,40 €. Also bin ich noch im Verlust. Und dann muss ich auch noch dafür Abgeltungssteuer zahlen?? Das kann doch nicht sein, oder??

 

Gruß

trangilo

SMT_PhilippB
ehemaliger Mitarbeiter
87 Beiträge

Hallo zusammen,

 

im Rahmen der Restrukturierung des Unternehmens wurden die Aktien von EMC, WKN 872526, im Verhältnis 1:0,11146 in Aktien der DELL Technologies, WKN A2AQTP, getauscht.

 

Diese Maßnahme ist eine steuerneutrale Fusion, so dass die ursprünglichen Anschaffungsdaten auf die neuen Stücke übergegangen sind.

 

Zusätzlich wurde eine Barkomponente in Höhe von 24,05 USD gezahlt. Diese Zahlung ist nach § 20 Absatz 4a EStG als laufender Ertrag steuerpflichtig zu behandeln. Bei der steuerlichen Betrachtung der Barkomponente ist es unerheblich, ob es sich um Neu- oder Altbestand in der EMC, WKN 872526, handelt.  

 

Viele Grüße, Philipp B.