am 04.07.2018 09:55
@Zargoras schrieb:Scheinbar gibt es ein Umdenken, zumindest berichtet das Handelsblatt darüber:
Aber komisch, das das Handelsblatt so spät dabei ist, es zu berichten, auch hier geht es wohl nur um medizinische Zwecke...
Ja. Das Handelsblatt ist spät dabei. Die Pressemitteilung von Clearstream dazu ist vom 29.06. Allerdings ist das relativ nichtssagend. Die erste Liste von betroffenen Wertpapieren vom 22.06 war schon nicht vollständig, eine aktualisierte Liste gibt es von diesem Unternehmen noch nicht. Das Kriterium "Hauptgeschäft aus medizinischem Cannabis" dürfte zudem etwas schwierig werden. Ich bin gespannt wie das bis zum 28.09 angewendet werden soll. Es ist durchaus zu erwarten, das ein Teil der kanadischen Firmen nach der vollständigen Legalisierung in Richtung des Freizeitmarktes expandieren werden/wollen. Stand heute ist deren Hauptgeschäft natürlich medizinisches Cannabis.
am 05.07.2018 10:10
Any news?
Hat man sich auf @SMTcomdirect Seite schlaugemacht?
Kann man seinen Kunden irgendetwas raten oder erzählen?
Würde da gerne von offizieller Seite zumindest eine Status-Nachricht bekommen.
Danke 😉
am 05.07.2018 21:02
Wer weiß wie viel Zeit Clearstream gebraucht hat, um so eine Liste/Mitteilung im Vorfeld zu verfassen. Ich traue den alles zwischen einem Vormittag bis Monate zu.
Hoffe nur, dass es ebenfalls zu einer Korrektur nach hinten bzgl. der Inkraftzetzung kommt.
am 09.07.2018 07:01
wer an den genauen Zusammenhängen der Clearstream-Verwahrproblematik interessiert ist, kann diese im Blogbeitrag https://www.centwert.de/was-tun-wenn-clearstream-keine-cannabisaktien-mehr-verwahrt/ nachlesen. Am 13.07. gibt es einen Folgebeitrag mit Informationen, wie die Banken/Broker ihre Kunden hier weiter unterstützen.
am 09.07.2018 11:19
Danke @centwert, das ist ein schön recherchierter Beitrag.
am 11.07.2018 14:04
Offenbar kommt es doch nicht so schlimm bei den Cannabis-Aktien. Mehr dazu steht hier.
nmh
am 13.07.2018 18:32
Wenn jemand wissen will, wie Banken und Broker bei der Clearstream-Problematik helfen, der kann sich hier informieren: https://www.centwert.de/lagerstellenwechsel-von-cannabisaktien-wie-helfen-die-banken/
Auch von comdirect gibt es hier ein umfangreiches Statement zu lesen.
am 13.07.2018 18:42
@centwert schrieb:Wenn jemand wissen will, wie Banken und Broker bei der Clearstream-Problematik helfen, der kann sich hier informieren: https://www.centwert.de/lagerstellenwechsel-von-cannabisaktien-wie-helfen-die-banken/
Auch von comdirect gibt es hier ein umfangreiches Statement zu lesen.
Das ist doch endlich mal nicht so ne Wischi-Waschi-Aussage. Vielen Dank dafür 🙂
am 13.07.2018 19:00
„Wir führen automatisch kurz vor der Einstellung der Verwahrdienstleitung durch Clearstream Banking S. A. einen Lagerstellen-Wechsel über alle Kundenbestände ins Ausland durch. Dies ist für unsere Kunden gebührenfrei. Sie müssen nicht selbst aktiv werden und werden von comdirect darüber genau informiert. Anschließend ist der Verkauf bzw. Handel der betroffenen Aktien z. B. an der ausländischen Heimatbörse über comdirect jederzeit möglich.“
„Wenn Kunden es wünschen können Sie uns auch jederzeit vor der automatischen Verlagerung selbst einen, Auftrag zur Umlagerung ihres Bestandes erteilen. Dieser Auftrag ist dann aber kostenpflichtig. Die Verlagerung selbst dauert in der Regel, sofern es keine Besonderheiten gibt, zwei bis drei Tage. In Einzelfällen kann es jedoch länger dauern. Ein Handel während dieser Zeit ist nicht möglich. Ein Lagerstellen-Wechsel muss bei der aktuell Depot-führenden Bank erfolgen. Direkt im Rahmen einer Depotneueröffnung mit Depotübertrag ist dies nicht möglich. Bei von Kunden selbst erteilten Aufträgen zur Umlagerung sollte uns der Auftrag rund vier Wochen vor dem von Clearstream genannten Termin vorliegen.“
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Heißt also:
Ich muss, wenn ich mit dem von der ComDirect automatisch ausgeführten Auftrag einverstanden bin, NICHTS tun und kann mich zurücklehnen?
Wir führen automatisch kurz vor der Einstellung der Verwahrdienstleitung durch Clearstream Banking S. A. einen Lagerstellen-Wechsel über alle Kundenbestände ins Ausland durch.
.......
.......
Anschließend ist der Verkauf bzw. Handel der betroffenen Aktien z. B. an der ausländischen Heimatbörse über comdirect jederzeit möglich.“
Heißt das, das die Aktien bereits einen "ausländischen Stempel" besitzen nach der Umlagerung und ich direkt, z.B. am CSE, meine Bestände verkaufen könnte?
1. Kauf an Heimatbörse möglich?
2. Lagerstellenwechsel möglich?
3 .Lagerstellenwechsel bei Depotübertrag möglich?
comdirect | 1. ja | 2. ja | 3. nein |
Wie ist das "Nein" zu deuten?
Bestätigung wäre nett 😉
am 16.07.2018 18:24
Das Nein bei Punkt 3 bedeutet das die Aktien nicht woanders gelagert werden nach einem übertrag von einer anderen Bank zu ComDirect. Sie bleiben bei Clearstream gelagert und sind nach dem Stichtag nicht mehr Handelbar. So hab ich das zumindest verstanden!