am 29.06.2018 02:11
Anschlussfrage: Was passiert eigentlich mit den Aktienbruchteilen bei einem Reverse-Split? Also angenommen, es gibt einen Reverse-Split von 10:1, man hat aber 75 Aktien im Depot. Dann werden ja nur 7 neue Aktien eingebucht. Was passiert aber mit den Bruchstücken? Gehen die an die Bank? Oder wird das irgendwie über die Verwahrstelle schon abgerundet, so dass die AG den Schwund für sich behalten kann?
Viele Grüße
Weinlese
29.06.2018 13:16 - bearbeitet 29.06.2018 13:17
29.06.2018 13:16 - bearbeitet 29.06.2018 13:17
Vielen Dank für all die Antworten, jedoch ist meine Frage nicht definitiv mit „ja“ beantwortet worden. @nmh vermutet immerhin, dass meine Annahme richtig ist. Weiß jemand was Konkretes?
@Weinlese: zu dieser Frage habe ich gefunden, dass 7 Aktien eingebucht werden und 0,5 ausbezahlt, sprich verkauft werden.
am 30.06.2018 03:14
Woher hast du die Information? Ich hatte schon mal so einen Fall, da wurden die Bruchteile "verschluckt". Es ginge hier immerhin um die stolze Summe von 5 Cent, die da ggf. unterschlagen wurden.
Viele Grüße
Weinlese
am 30.06.2018 13:27
@TradAir: Ich empfehle Dir, mal bei der Kundenbetreuung von comdirect nachzufragen. Die geben die Frage an die Fachabteilung weiter und dann bekommst Du eine vernünftige Antwort. Schade, daß das @SMTcomdirect bisher nicht geantwortet hat.
@Weinlese: Bei Reverse Splits werden in aller Regel die Bruchteile in Bar abgegolten. Es gibt Ausnahmen, bei denen die Bruchteile wertlos verfallen, aber diese Ausnahmen gelten nur für ausländische Wertpapiere (z.B. Italien) und auch nur dann, wenn die Bruchteile nur wenige Cent wert sind.
nmh
02.07.2018 09:54 - bearbeitet 02.07.2018 09:55
02.07.2018 09:54 - bearbeitet 02.07.2018 09:55
Guten Morgen!
Bitte entschuldigt die späte Antwort, vor lauter Google Pay-Euphorie und den vielen Fragen zur AGB-Änderung ist uns dieser Beitrag wohl durch die Lappen gegangen.
@TradAir: Dein Beispiel mit dem Amazon-Bruchstück ist richtig. Im Falle eines 10:1-Splits würde aus den 0,4 Anteilen vier Aktien.
@Weinlese: Was mit den Überhängen passiert, entscheidet der Emittent. Oft findet ein Barausgleich statt, oder der Anleger bekommt die Chance, per Weisung aufzustocken (zum Beispiel über einen Bezugsrechtshandel).
Viele Grüße
Philipp
03.07.2018 13:08 - bearbeitet 03.07.2018 13:09
03.07.2018 13:08 - bearbeitet 03.07.2018 13:09
mir war so als hätte ich die Info via Suchfunktion auf der Sucha nach "meinem Thema" aufgeschnappt. Wurde inzwischen ja auch soweit bestätigt bzw. erläutert