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Aktiengeschäfte und Steuern

Comparator
Autor ★★★
53 Beiträge

Hallo!

 

Seit Anfang des Jahres handle ich mit Aktien. Durch Käufe und Verkäufe konnte ich auch immer mal wieder kleine Gewinne erzielen. In Sachen Kapitalertrag hatte ich bisher nur den Zinsgewinn aus Tagesgeldkonten und Ähnlichem.

 

In Sachen Aktien habe ich (noch) keine Ahnung, wie es mit den Steuern läuft. Sind für die Steuererklärung nur die tatsächlichen Gewinne aus Kauf/Verkauf relevant? Oder wird auch der aktuelle Stand im Depot berücksichtigt? Was ist, wenn mein Depot im Minus ist? Läuft alles automatisch, wenn ich bei der Comdirect einen Freistellungsauftrag hinterlegt habe?

 

Im Depot gibt es die Möglichkeit, eine "Steuersimulation" laufen zu lassen. Leider kann ich mit dem Ergebnis wenig anfangen :-/... 

 

Danke im Voraus und Gruß,

Comparator

8 ANTWORTEN

paba
Mentor
884 Beiträge

Hallo @Comparator,

 

bei Aktien sind die meist jährlichen (häufig auch vierteljährlichen) Dividendenzahlen sowie die Kursgewinne steuerpflichtig. Die Dividendenzahlungen werden unmittelbar bei Auszahlung versteuert, die Kursgewinne (oder -verluste) erst beim Verkauf. Beide Steuerzahlungen (oder Rückerstattungen bei Kursverlust durch Verkauf) werden automatisch von der Bank abgewickelt (Abgeltungssteuer). Sollte im Falle von Kursverlusten durch Verkauf kein positiver Gewinn mehr im betreffenden Steuerjahr vorhanden sein, wandern die Kursverluste automatisch in den Verlusttopf für Aktien. Es gibt auch einen Verlusttopf für Sonstiges. Wenn die Verlusttöpfe nicht im gleichen Jahr ausgeglichen werden können, werden sie automatisch ins nächste Jahr vorgetragen.

 

Wichtig ist, dass Verluste aus Aktienveräußerungen nur mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen ausgeglichen werden können. Verluste bei sonstigen Wertpapiergeschäften können aber sowohl mit  Gewinnen aus Aktienveräußerungen als auch mit Gewinnen bei sonstigen Wertpapiergeschäften ausgeglichen werden (die Dividendenzahlungen sind dabei natürlich "sonstige" Gewinne).

 

Das heißt, wenn du nur deutsche Aktien handelst, bräuchtest du eigentlich gar keine Steuererklärung dafür, denn die Bank erledigt alles für dich. Wenn du aber auch ausländische Aktien handelst, gibt es da leider noch die lästige ausländische Quellesteuer auf die Dividenden. Der deutsche Staat erkennt 15% der ausländischen Quellesteuer an. Diese kannst du dir über die Anlage KAP in deiner Steuererklärung zurückholen. Leider haben aber viele Staaten eine deutlich höhere Quellesteuer als 15%. Dafür gibt es dann das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit vielen Ländern: Den über 15% hinausgehenden Anteil der Quellesteuer kannst du dir häufig vom betreffenden Staat selber zurückholen. Auf Antrag macht das auch comdirect für dich. Dazu musst du dieses Formular ausfüllen und im Original mit eigenhändiger Unterschrift an comdirect zurücksenden.

 

Gruß paba

Locutus
Experte
126 Beiträge

Hallo @Comparator,

 

grundsätzlich kümmert sich die comdirect um alles nötige: Beachtung des Freistellungsauftrags, Verrechnung von Gewinnen und Verlusten, Abführen der Kapitalertragssteuer. D.h. Angaben in der Steuererklärung sind überhaupt nur nötig, wenn du z.B. deinen Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufgeteilt hast und ihn daher nicht optimal genutzt hast, oder wenn dein persönlicher Steuersatz unter den 25% Kapitalertragssteuer liegt und du daher Geld zurückbekommen könntest.

 

Auch gilt: Gewinne und Verluste werden erst dann steuerlich relevant, wenn sie realisiert wurden. D.h. der Stand deines Depots ist irrelevant.

 

Wie immer gibt es Ausnahmen:

  1. Für ausländische thesaurierende Fonds musst du unter Umständen für 2017 noch die "ausschüttungsgleichen Erträge" in der Steuererklärung angeben.
  2. Ab 2018 fällt für Fonds eine Vorabpauschale an, in die auch der aktuelle Kurs mit eingeht. Aber auch darum kümmert sich die comdirect für dich.

 

Edit: Da war @paba wohl schneller Smiley (fröhlich)

Comparator
Autor ★★★
53 Beiträge

Danke für die Antworten!

 

Die Quellsteuer fällt nur für Dividendenzahlungen an, nicht bei Gewinnen aus Ankauf/Verkauf (tätige ich über das Live-Trading) von ausländischen Aktien?

 

Wenn ich es korrekt verstehe, entstehen mir durch Erteilung der DBA-Vollmacht keine zusätzlichen Kosten/Gebühren? 

 

Danke und Gruß

paba
Mentor
884 Beiträge

Hallo @Comparator,

 

richtig, Quellsteuer entfällt nur auf Dividendenzahlungen ausländischer Aktien, nicht auf Veräußerungsgewinne. Für die Dienstleistungen im Zusammenhang mit der DBA-Vollmacht gibt es bei comdirect Gebühren (siehe Preis/Leistungsverzeichnis, Seite 9). Ich würde aber zur Sicherheit vorher noch mal anrufen (04106 - 708 25 00) und mich erkundigen, ob sich das für deinen Depotbestand überhaupt lohnt.

 

Gruß paba

reckoner
Autor ★★★
50 Beiträge

Hallo,

 

zum Thema Quellensteuern: Es ist leider nichts so einfach wie weiter oben geschrieben, man muss jedes Land gesondert betrachten (Frankreich ist beispielsweise indiskutabel). Gute Länder sind Großbritanien, Luxemburg, Niederlande, USA - um mal nur einige zu nennen).

Zudem spielt auch noch die Person eine Rolle (beispielsweise kann bei manchen Anlegern nicht auf 15% US-Quellensteuer reduziert werden).

 

Zu den Kosten: Eine Vorabbefreiung macht die Comdirect imho gratis, die Steuer zurückholen aber nicht (etwa Schweden). Und in manchen Fällen wird das überhaupt nicht angeboten (Irland).

 

Zur Anrechnung auf die Abgeltungssteuer: Das bringt natürlich erst etwas wenn man auch Steuern zahlt.  Wer also noch unter dem Sparer-Pauschbetrag bleibt (ganzjährig), der zahlt die ausl. Quellensteuer trotzdem.

 

Zum Schluß: Kursgewinne sind ausschließlich in Deutschland steuerpflichtig, Quellensteuer gibt es nur auf Ausschüttungen (Zinsen, Dividenden etc.).

 

Stefan

 

paba
Mentor
884 Beiträge

@reckoner hat völlig recht, das mit der ausländischen Quellensteuern ist nicht so trivial wie man denken könnte. Deshalb habe ich persönlich mein ausländisches Aktien-Engagement fast ausschließlich über ETFs abgedeckt (mir ist das mit der Quellensteuer einfach zu komplex und viel zu viel Arbeit). Zurzeit habe ich neben vielen deutschen Aktien nur eine einzige ausländische Aktie im Depot, eine norwegische. In Norwegen ist das mit der Quellensteuer scheinbar recht einfach (habe aber bisher selber auch keine Erfahrungen), siehe hier einen Beitrag von @nmh dazu.

aalkasten
Autor ★★
20 Beiträge

Eigentlich wurde alles zur Besteuerung der Aktien hier schon gesagt.

Mich hatte das Problem Quellensteuer einst lange beschäftigt und geärgert, so daß ich einige Länder wie Frankreich, Italien und Spanien bei Aktienkäufen meide.  DE, USA, CH, UK und NL reichen mir.  Das Rückholen der nicht anrechenbaren 20 % Schweizer Quellensteuer-Punkte (von 35 % insgesamt) übernimmt für mich die Comdirect für 20 € netto.

Zur Steuersimulation:  Es werden die Nettowerte der Wertpapiere angezeigt, also der Euro-Wert nach Abzug der 25 % Abgeltungssteuern. Ich gehe davon aus, dass der Verlusttopf aus dem Vorjahr, sofern vorhanden,  mit berücksichtigt wird, habe die angezeigten Werte aber selbst nie  nachgerechnet.

Nicht vergessen für Renter: Wenn der persönliche Steuersatz (genauer: Grenzsteuersatz) unterhalb 25 % liegt, dann unbedingt über die Steuererklärung zu viel bezahlte Abgeltungssteuer vom Finanzamt zurückholen

 

 

 

 

 

gebdiv8
Autor ★★
26 Beiträge

Das Thema Steuern wird meist überbewertet. Steuern zahlen ist ein Privileg! Denn nur Erträge werden besteuert. Du willst doch Gewinne erwirtschaften!?

Quellensteuer bei Dividenden läßt sich vermeiden/verringern über Derivate oder die Aktiengattug ADR. Beispiel Gazprom ADR WKN: 903276. Hier fallen nur 15% US-Quellensteuer an statt 35% wie bei der original russischen Aktie.