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Abbuchung der Vorabpauschale

sparfuxx
Autor
2 Beiträge

Hallo zusammen,

 

angenommen, es sind thesaurierende Fonds (ETF) im Depot vorhanden, und es wurde der comdirect Bank kein Freistellungsauftrag erteilt (oder dieser wurde bereits ausgeschöpft).

Wie wird dann in Zukunft die Vorabpauschale von der Bank eingezogen (vermutlich zum ersten mal zum Jahreswechsel 2018/2019)?

 

Sofern es das Verrechnungskonto ist, dann muss ich ja sicherstellen, dass genügend Guthaben darauf vorhanden ist. Wie soll ich aber vorher den genauen Betrag kennen?

Wird es alternativ auch die Möglichkeit geben, die Vorabpauschale vom Referenzkonto (Girokonto) abbuchen zu lassen?

31 ANTWORTEN

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

@Social-Media-Team: Gerade kam mir noch eine Idee: Könnte man nicht die Steuersimulation aufbohren und dort auch die nach aktuellem Stand anfallende Vorabpauschale unterbringen? So kann jeder schauen, wann er möchte -- und es ist einem, wie schon bei der Steuersimulation selber, klar, dass das nur eine sehr unverbindliche Aussage ist.

eckhardschnell
Experte ★★★
663 Beiträge

Hallo @Necoro,
ich unterstütze hiermit Deine gute Idee

Grüße

Eckhard

eckhardschnell
Experte ★★★
663 Beiträge

Hallo @Necoro,

was mich interessieren würde sind die Fristen bis wann gebucht sein muss. Diese Fristen sind sicherlich bereits jetzt der Bank bekannt.
Falls die Frist nicht der 2.1.19 ist sondern evtl. Ende Januar 2019, dann gäbe es ja auch rechtlich einen Puffer um 

a) zuerst die Kunden zu informieren und

b) dann erst zu buchen.

Weiß einer wie die Fristen sind und wie sich das dann valutarisch darstellt.
Buchungstag 25.1.2019 Valuta 2.1.2019..., das wäre dann auch nicht besser für uns.
Grüße

Eckhard

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

Hallo @eckhardschnell,

wir haben jetzt August. Es würde mich wundern, wenn das endgültige Verfahren vor November feststeht (Behörden-IT ist langsam). Vielleicht hat aber das SMT ja bereits einige Details für uns 🙂

 

Gruß

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

@Necoro  schrieb:

Hallo @eckhardschnell,

wir haben jetzt August. Es würde mich wundern, wenn das endgültige Verfahren vor November feststeht (Behörden-IT ist langsam). Vielleicht hat aber das SMT ja bereits einige Details für uns 🙂

 

Gruß


Hallo @Necoro,

 

wir klären das gerne und melden uns wieder bei dir.

 

Gruß

Erik

eckhardschnell
Experte ★★★
663 Beiträge

Hallo @SMT_Erik,

es ist in der Tat so das die Steuer am ersten Werktag 2019 fliessen wird, also der 2.1.19 ist der Valutatag.

Das heist für einige einen Geldpuffer aufs Verrechnungskonto zu legen.


Das Ihr nicht in der Lage seit uns bei der Bemessung des Puffers irgenwie zu unterstützen finde ich nach wie vor nicht gut. Ihr habt doch alle notwendigen Daten, warum müssen euere Kunden dann selber mit Excel oder Taschenrechner dabei gehen um den Geldpuffer zu ermitteln.

Wahrscheinlich wird es so laufen, das die Berechnung in den ersten Wochen passiert nur das Valutadatum wird dann der 2.1.19 sein.

Grüße Eckhard

Glücksdrache
Legende
3.624 Beiträge

@NordlichtSH  schrieb:

Alternativ könnte man statt thesaurierender ausschüttende Fonds und ETF kaufen.

 

Dann stellt sich das Problem mit der Vorabpauschale nicht.


Danke für Deinen Beitrag @NordlichtSH!

 

Neben den abrechnungstechnischen Details sollten wir alle aber im Hinterkopf behalten, dass die Regierung meiner unmaßgeblichen Meinung nach wortbrüchig geworden ist. Frustrierte Smiley

 

Wurde den Bürgerinnen und Bürgern doch 2009 die Abgeltungsteuer/Quellensteuer als die ultimative Lösung aller Besteuerungsprobleme verkauft.

 

Bemessungsgrundlage hoch, Steuersatz runter war die Werbeaussage. Dafür wurden ja auch Halbeinkünftigeverfahren und Steuerfreigrenzen erheblich reduziert.

 

Nunmehr werden aber die wenigen, verbleibenden Vorteile (Steuerstundung) sukzessive eingesammelt.

 

Und nicht vergessen: Bis 2009 waren die Kursgewinne von Aktien & Co. für die Altersvorsorge bei Überschreiten der Spekulationsfrist absolut steuerfrei.

 

Sorry für vielleicht ein bisschen zu viel Politik in diesem Themenbereich. Aber es muss deutlich gesagt werden, dass der Verursacher nicht der Bankensektor oder Direktbroker, sondern unsere Angestellten (=Politiker) sind.

 

Dorthin ist der Unmut zu kanalisieren.

 

"Solide Staatsfinanzen" sind natürlich dann kein Wunder oder keine persönliche Leistung, wenn immer heimlich und leise an der Steuerschraube gedreht wird.

 

Liebe Grüße

 

Glücksdrache

NordlichtSH
Mentor ★★
1.820 Beiträge

Ja, und als 1993 die Kapitalertragsteuer eingeführt wurde, wurde das den Sparern erst mit einem großzügigen Sparerfreibetrag von 6.000 DM schmackhaft gemacht, und später wurde der immer weiter gekürzt.

 

 http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/sparerfreibetrag.html

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo liebe Community,

hier ein paar Worte zur Information und eine Klarstellung rund um die Vorabpauschale.

Auch wenn die Daten zur erstmaligen Berechnung der Vorabpauschale sich auf 2018 beziehen, so gilt doch die Vorabpauschale bzw. die Kapitalertragssteuer auf die Vorabpauschale für 2019. Es wird also der für 2019 gültige Freistellungsauftrag herangezogen. In diesem speziellen Fall ist es aber aufgrund der regulatorischen Anforderungen nicht möglich, einen Freistellungsauftrag nachträglich, also nach Berechnung der Vorabpauschale, zu stellen. Selbstverständlich könnt Ihr aber Vormerkungen für 2019 auch schon jetzt online über die Steuerübersicht stellen.

Wird ein Freistellungsauftrag berücksichtigt, dann wird die Vorabpauschale gegengerechnet. Wird die Kapitalertragssteuer vom steuerlichen Verrechnungskonto abgeführt, dann wird nur die Steuer auf die Vorabpauschale abgeführt. Das steuerliche Verrechnungskonto kann das Verrechnungskonto oder das Girokonto sein. Das steuerliche Verrechnungskonto ist das Konto auf dem Ihr jetzt z. B. Erträge gutgeschrieben bekommt. Wichtig: Eine Belastung erfolgt nur in Guthaben oder max. in einen vorhandenen Kredit. Eine Belastung über einen Kredit hinaus, ist ausgeschlossen. Ist also eine Steuerbelastung auf dem steuerlichen Verrechnungskonto nicht möglich, sind wir verpflichtet im Jahr 2020 darüber die Finanzbehörden zu informieren. In dem Fall kommt das Finanzamt auf Euch zu.

In jedem Fall erhaltet Ihr aber in Eure Postbox immer einen Beleg, wenn die Vorabpauschale berechnet wurde. Auch wenn Euer Freistellungsauftrag ausreichend war.

Wann genau die Buchung erfolgt, können wir aktuell nicht mit letzter Sicherheit sagen. Wir gehen aber davon aus, dass der Großteil der Buchungen zwischen der 2. Und 4. Kalenderwoche erfolgt. Der genaue Zeitpunkt hängt aber davon ab wann die Daten uns zur Verfügung gestellt werden. Wir können den Termin daher nicht exakt voraussagen. Das kann dazu führen, dass die Vorabpauschale bei unterschiedlichen Fonds in Eurem Depot zu unterschiedlichen Zeitpunkten geliefert und von uns berechnet/berücksichtigt wird.

Leider ist eine Voraussage, ob und in welche Höhe ein Kunde von der Vorabpauschale betroffen ist, ebenfalls nicht trivial. Einige notwendige Daten werden tatsächlich erst quasi zeitgleich vorliegen, wenn die Buchung vorgenommen wird. Weiterhin hat @eckhardschnell ja bereits auf die „Rahmenbedingungen“  hingewiesen, die in Sachen „Prognose“ oder gar „Empfehlung“ gelten. Hier prüfen wir gerade intensiv, welche Möglichkeiten es dort geben kann. Fakt ist, dass wir als Bank keine steuerlichen Beratungsleistungen anbieten dürfen.

Ein ganz intensiv in der Prüfung befindlicher Punkt ist, ob wir zumindest alle potenziell betroffenen Kunden informieren können, dass sie bzw. die von Ihnen gehaltenen Fonds ggf. von der Vorabpauschale betroffen sein könnten. Dies wird so rechtzeitig erfolgen, dass alle potenziell Betroffenen noch ausreichend Zeit haben, um entsprechend zu reagieren. Wir können uns vorstellen, dass Anfang Dezember 2018 dafür geeignet wäre. Ob dies auch eine Option für die folgenden Jahre sein kann, hängt dann von unterschiedlichen Faktoren ab.

Im ersten Schritt planen wir, im Oktober eine Informationsseite zur Verfügung stellen, auf der wir alle wichtigen Fragen rund um die Vorabpauschale erläutern.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

dg2210
Legende
6.204 Beiträge

@Glücksdrache  schrieb:

 

Wurde den Bürgerinnen und Bürgern doch 2009 die Abgeltungsteuer/Quellensteuer als die ultimative Lösung aller Besteuerungsprobleme verkauft.

 

Bemessungsgrundlage hoch, Steuersatz runter war die Werbeaussage. Dafür wurden ja auch Halbeinkünftigeverfahren und Steuerfreigrenzen erheblich reduziert.

 

Nunmehr werden aber die wenigen, verbleibenden Vorteile (Steuerstundung) sukzessive eingesammelt.

 


Klar, das  kann man so sehen. Andererseits sind die in den letzten Jahren vporgenommenen Änderungen das Musterbeispiel einer Dummensteuer. Die zahlt (im Wesentlichen) nur, wer dumm genug war, die vorherige Bundesregierung ins amt zu bringen. Wer seine Stimme bei vorletzten Wahl nicht der Bundesregierung geschenkt hat, wie z.B. Tim Cook, Howard Schulz oder Jeff Bezos, freut sich immer noch über mikroskopisch kleine Steuern in D.