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Fehler in der Steuersimulation

nmh
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9.960 Beiträge

Liebes Team, liebe Leser,

 

ein kleiner Bug in der Steuersimulation, der bei falscher Anwendung Kunden viel Geld kosten wird:

 

Nach Auffassung der Finanzverwaltung dürfen bei der Verlustverrechnung auf Bankebene (Verlustverrechnungstöpfe) nur solche Veräußerungen berücksichtigt
werden, deren Veräußerungserlös die Transaktionskosten übersteigt. Daher wird eine Steuerbemessungsgrundlage von EUR 0,00 ausgewiesen, falls beispielsweise der Kurswert nur 5 Euro beträgt und die Spesen 10 Euro. Ist mir selbst kürzlich beim Verkauf einer meiner Pleite-Anleihen passiert (siehe den Beitrag hier). Zum Glück ist mein Finanzamt bei solchen Fragen sehr kulant. Man kennt sich inzwischen. Beziehungsweise: Mein Finanzamt weiß, dass es billiger ist, meinen Anträgen stattzugeben als mit mir zu streiten.

 

Leider gilt diese Einschränkung aber nicht in der Steuersimulation im persönlichen Bereich. Ich habe dort eine Anleihe, die (leider) nur noch einen Wert von gut einem Euro hat. Der Verlust wird in der Steuersimulation für die Berechnung der Steuererstattung voll berücksichtigt. Würde ich das Papier aber tatsächlich verkaufen, gäbe es steuerlich keinen Verlust und ich hätte keine Steuergutschrift - siehe oben.

 

Bitte um Weitergabe an die zuständige Stelle. "Super Anregung, echt Wahnsinn, danke, aber einen Zeitpunkt für die Umsetzung können wir heute noch nicht nennen". Dennoch wäre eine kurze Rückmeldung nett.

 

Für alle Leser bei dieser Gelegenheit nochmal ein Hinweis auf den Beitrag hier zur richtigen Anwendung der Steuersimulation (häufig gestellte Frage auch in dieser Community).

 

Viele Grüße aus einem wieder sonnigen München

 

nmh

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.
9 ANTWORTEN

krokodil1
Experte ★★
462 Beiträge

Hallo nmh,

 

was hältst Du von folgendem Vorschlag:

 

Du lässt die Pleite-Papiere auf mein Depot übertragen. Dürfte eigentlich nichts kosten. Dann wird Dir der Verlust angerechnet.

 

Du kannst mir dann gerne einen Teil der Steuererstattung überweisen, damit ich Deinen Schrott verwalte.

 

Der Vorschlag ist ernst gemeint! - Auch für andere "Opfer"!

 

Gruß

kroko

dg2210
Legende
6.202 Beiträge

krokodil1 schrieb:

Hallo nmh,

 

was hältst Du von folgendem Vorschlag:

 

Du lässt die Pleite-Papiere auf mein Depot übertragen. Dürfte eigentlich nichts kosten. Dann wird Dir der Verlust angerechnet.

 


Eine interessante Idee. Sobald die Papiere in deinem Depot liegen kannst du sie auch von der comdirect wertlos ausbuchen lassen.

Ist dieses Vorgehen schon von höherer Stelle abgesegnet?

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Der Vorschlag von @krokodil1  klingt tatsächlich so, als ob er funktionieren könnte. Einen Übertrag mit Gläubigerwechsel habe ich allerdings bisher noch nie ausprobiert. Da müsste ich vorher mal mit der Steuerabteilung bei comdirect sprechen. Schönen Gruss an B.Z. in die PK 13/15 an dieser Stelle.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

krokodil1
Experte ★★
462 Beiträge

Hallo Ihr Steuerfüchse und die, die es werden wollen:

 

Ich habe so etwas schon mal mit meinem Kindern ausprobiert: Es funktioniert! Mit Ehepartner funktioniert es m.E. nicht!

 

Klickt auf folgenden Link und schaut auf "sonstigen Übertrag"

 

https://kunde.comdirect.de/pbl/member/formcenter/download/f_due_ob.pdf?redirected=53419&ePdfInstance...

 

Gruß

kroko

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@krokodil1:

 

Ja, im Prinzip spricht nichts dagegen. Da die Anleihe eh nur noch 81 Cent wert ist, gehe ich kein grosses Risiko ein, wenn ich sie Dir verkaufe. Danach würdest Du mir die Anleihe ohnehin wieder zurückübertragen, weil ich sie zum Beobachten gerne behalten möchte.

 

Frage: welchen Kaufpreis würde denn comdirect bei einem Übertrag unterstellen?

 

Irgendwie widerstrebt mir aber das Geschäft nach dem Motto "keine Geldgeschäfte mit Community-Freunden". Trotzdem eine sehr charmante Idee.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

krokodil1
Experte ★★
462 Beiträge

Hallo nmh,

 

Irgendwie widerstrebt mir aber das Geschäft nach dem Motto "keine Geldgeschäfte mit Community-Freunden".

 

Du musst das Geschäft ja nicht mit mir machen, Du kannst auch andere Leute damit beglücken. Die Leute sollten allerdings auch ein Konto bei der gleichen Bank haben, sonst könnten bei im Ausland verwahrten WP Clearstream-Gebühren erhoben werden.

 

Nach meinen Informationen wird der niedrigste Börsenkurs am Übertragungstag als Verkaufs- bzw. Kaufkurs angesetzt. (Ohne Gewähr!).

 

Gruß aus dem Krokodilsbecken

kroko

nmh
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9.960 Beiträge

Hallo @krokodil1,

 

ja, und das obwohl weil wir uns ja sogar persönlich kennen! Ich werde aber einen meiner Arbeitskollegen mit der Schrottanleihe beglücken.

 

Ich habe jetzt erst mal die Steuerabteilung bei comdirect auf die Detailfragen angesetzt.

 

Jedenfalls nochmals vielen Dank für den wirklich guten Tip von Dir

 

viele Grüße aus München

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Die Steuerabteilung bei comdirect (und das Lepo-Team - schönen Gruss (klick!) an alle in der PK 13/15) sind wirklich spitze. Ich habe extrem schnell eine fachkundige Auskunft von comdirect erhalten, die ich hier gerne für alle poste:

 

Die Anzeige der Steuersimulation ist in Bezug auf den anzurechnenden Verlust nicht korrekt. Da die Verkaufskosten nicht in der Steuersimulation enthalten sind, weist diese einen Verlust aus, der zu einer Steuererstattung führt. Dies ist nach geltendem Recht jedoch nicht so.

Bei einem börslichen Verkauf der RENA LANGE 13/17, WKN A1ZAEM, wird es aufgrund der anfallenden Entgelte zu einem negativen Verkaufserlös kommen. In diesem Fall kann der realisierte Verlust nicht steuerlich berücksichtigt werden.

Im Zuge eines entgeltlichen Übertrags des Wertpapiers wird dieses steuerlich als Verkauf gewertet. Es werden dabei jedoch keine Verkaufskosten berechnet, sodass auch kein negativer Verkaufserlös entsteht. Der realisierte Verlust kann in diesem Fall steuerlich berücksichtigt werden.

Als Verkaufskurs der fiktiven Veräußerung wird der niedrigste Börsenkurs des dem Depotübertrag vorangegangenen Geschäftstages angesetzt. Dieser gilt dann ebenso als Kaufkurs für den Empfänger des Wertpapiers.

 

Zitat Ende.

 

Vorsicht Falle: Es gibt einen kleinen Haken. Bitte hier lesen!

 

@SMTcomdirect:  Bitte meine Grüsse weiterleiten! Die Kollegen sind wirklich super.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Pramax
Mentor ★★★
3.467 Beiträge

Allen Mittelstandbondsgestraften und allen noch nicht

hereingefallenen sei ein Historischer 1000-US-Dollar-Bond der US-amerikanischen

Eisenbahngesellschaft West Shore Railroad Company aus meiner Sammlung empfohlen, der im Jahre 2361 n.Chr. hätte fällig werden sollen (Konjunktiv Futur II?).

 

So sieht der Junk-Bond aus: west-shore-railroad-company-bond

 

Das Teil macht echt was her. Wird immer wieder bei Ebay für weniges Geld

angeboten. Man sollte nur Exemplare kaufen, bei denen beim Entwerten die schöne Vignette unten nicht durchlocht wurde.

 

Gruß, Pramax

 

 

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Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.