Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

ETW kaufen, bar bezahlen oder . . .

inliner
Legende
4.665 Beiträge

Werte Communitymitglieder,

 

durch Erbschaft stellt sich mir folgende Frage:

 

Ich werde eine ETW anschaffen, zunächst (5-10 Jahre) nicht eigengenutz.

 

Nach diesem Zeitraum werde ich sie dann vermutlich selbst nutzen.

 

Meine Fragestellung lautet:

 

Macht es Sinn, den Kaufpreis für die ETW komplett bar zu bezahlen oder gibt es noch andere Varianten???

24 ANTWORTEN

Kial
Experte
83 Beiträge

Keinen Kredit zu benötigen finde ich am besten. Andererseits lassen sich die Zinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von der Steuer abziehen.

dg2210
Legende
6.195 Beiträge

@inliner  schrieb:

 

Macht es Sinn, den Kaufpreis für die ETW komplett bar zu bezahlen oder gibt es noch andere Varianten???


Das ist ein typischer Fall von: "Das kann dir nur dein Steuerberater sagen."

artdeco
Experte
122 Beiträge

a. 100 % Eigenkapitaleinsatz

Was kostet die ETW incl. aller Anschaffungsnebenkosten (Makler, Notar, Grundbuch usw.)?

Welche Nettokaltmiete nach Kosten erzielst du (abzgl. Verwalter, Rücklagen, nicht umlagefähige Kosten usw.)?

Welche Nettomietrendite erziel?

Welche Rendite erzielst du dann vor Steuern?

Welche nach Steuern (Afa usw.)?

b. Mix aus Eigenkapital und Fremdkapital (soviel FK, damit keine Steuern auf die Mieteinnahmen zu zahlen sind)

Wenn Darlehenszins kleiner als Nettomietrendite dann Einsatz von Darlehen vorteilhaft

Nettomietrendite auf das eingesetzte EK?

c. kannst du/willst du auf Sicht von 5-10 Jahren diese Rendite mit einem Portfolio schlagen?

 

weiterer Gesichtspunkt: Diversifikation und mögliche Verfügbarkeit der Erbschaft

inliner
Legende
4.665 Beiträge

@dg2210  schrieb:


Das ist ein typischer Fall von: "Das kann dir nur dein Steuerberater sagen."


Den werde ich auch noch fragen.

Vielleicht hat aber noch jemand andere Alternativen.

Salli
Experte ★
198 Beiträge

Hallo Inliner,

es ist halt so:

 

Die Schuldzinsen kannst Du als Werbungskosten bei der ET-Wohnung absetzen.

 

Wenn Du zum Beispiel 200.000€ zu 1,8% Zinsen finanzierst

kannst Du die gezahlten 3.600€ absetzen

Zusätzlich absetzen kannst Du die Abschreibung für die vermietete Wohnung.

Das sind pro Jahr 2%.

Zusätzlich alle nicht auf den Mieter umlegbaren Nebenkosten.

Ich sag mal alles zusammen = 8.000 Euronen pro Jahr.

Wenn Dein Mieter jetzt pro Monat Kaltmiete 700€ zahlt, sind das 8.400€ per anno

Du musst somit nur die Differrenz von 400€ (8.400 minus 8.000) versteuern und hast die 200.000€ zur anderweitigen Kapitalanlage zur Verfügung.

 

Jetzt kommt es darauf an, wie die Rendite Deiner Kapitalanlage ausfällt.

Wenn Du das Geld aufs Sparbuch legst macht das Modell keinen Sinn. Du solltest eine höhere Rendite erzielen als der Darlehenszins hoch ist. (hier die 3.600€)

Merke aber: Die Schuldzinsen setzt Du mit Deinem persönlichen Steuersatz ab (u.U. bis 42%) Für die Erträge Deiner Kapitalanlage zahlst Du aber nur die Pauschalsteuer

-also Vorteil für Dich, falls Du einen hohen Steuersatz hast.

 

Eine Tilgung würde ich nicht vereinbaren. Mache ein Tilgungsaussetzungsdarlehen!

 

Die Laufzeit und Zinsfestschreibung für Dein Darlehen sollte so gewählt werden bis Du ungefähr selbst einziehst.

Ab dem Jahr der Eigennutzung macht dieses Modell keinen Sinn mehr, da Du die Schuldzinsen dann nicht mehr absetzen kannst. Dann kündigst Du Deine Kapitalanlage und zahlst das Darlehen auf einen Schlag zurück.

Der eventuelle Gewinn ist Dir...Herz

 

Für die Darlehenslaufzeit erhält die Kredit gebende Bank als Sicherheit eine Grundschuldeintragung. Zusätzlich kannst Du Deine Kapitalanlage der 200.000 Euronen der Bank abtreten. Das hat den Vorteil, dass Du den Kredit zu günstigeren Konditionen erhälst.

 

Steuerberater sehen meist nur die Steuerbetrachtung. Mach Du Dir eigene Gedanken.

Ich habe das Modell für mich schon mehrfach praktiziert.

Aber es funktioniert nur, wenn die alternative Kapitalanlage auch Erträge einfährt. Smiley (Zunge)

 

Viele Grüße

Salli

 

 

 

 

huhuhu
Legende
7.277 Beiträge

@Salli  schrieb:

Hallo Inliner,

es ist halt so:

 

Die Schuldzinsen kannst Du als Werbungskosten bei der ET-Wohnung absetzen.

 

Wenn Du zum Beispiel 200.000€ zu 1,8% Zinsen finanzierst

kannst Du die gezahlten 3.600€ absetzen

Zusätzlich absetzen kannst Du die Abschreibung für die vermietete Wohnung.

Das sind pro Jahr 2%.

Zusätzlich alle nicht auf den Mieter umlegbaren Nebenkosten.

Ich sag mal alles zusammen = 8.000 Euronen pro Jahr.

Wenn Dein Mieter jetzt pro Monat Kaltmiete 700€ zahlt, sind das 8.400€ per anno

Du musst somit nur die Differrenz von 400€ (8.400 minus 8.000) versteuern und hast die 200.000€ zur anderweitigen Kapitalanlage zur Verfügung.

 

Jetzt kommt es darauf an, wie die Rendite Deiner Kapitalanlage ausfällt.

Wenn Du das Geld aufs Sparbuch legst macht das Modell keinen Sinn. Du solltest eine höhere Rendite erzielen als der Darlehenszins hoch ist. (hier die 3.600€)

Merke aber: Die Schuldzinsen setzt Du mit Deinem persönlichen Steuersatz ab (u.U. bis 42%) Für die Erträge Deiner Kapitalanlage zahlst Du aber nur die Pauschalsteuer

-also Vorteil für Dich, falls Du einen hohen Steuersatz hast.

 

Eine Tilgung würde ich nicht vereinbaren. Mache ein Tilgungsaussetzungsdarlehen!

 

Die Laufzeit und Zinsfestschreibung für Dein Darlehen sollte so gewählt werden bis Du ungefähr selbst einziehst.

Ab dem Jahr der Eigennutzung macht dieses Modell keinen Sinn mehr, da Du die Schuldzinsen dann nicht mehr absetzen kannst. Dann kündigst Du Deine Kapitalanlage und zahlst das Darlehen auf einen Schlag zurück.

Der eventuelle Gewinn ist Dir...Herz

 

Für die Darlehenslaufzeit erhält die Kredit gebende Bank als Sicherheit eine Grundschuldeintragung. Zusätzlich kannst Du Deine Kapitalanlage der 200.000 Euronen der Bank abtreten. Das hat den Vorteil, dass Du den Kredit zu günstigeren Konditionen erhälst.

 

Steuerberater sehen meist nur die Steuerbetrachtung. Mach Du Dir eigene Gedanken.

Ich habe das Modell für mich schon mehrfach praktiziert.

Aber es funktioniert nur, wenn die alternative Kapitalanlage auch Erträge einfährt. Smiley (Zunge)

 

Viele Grüße

Salli

 

 

 

 


Guten Tag zusammen,

 

das kommt der Sache schon sehr nahe.

 

Ferner gibt es schon noch ein paar "Steuersparmodelle"

die ich hier, und auch ansonsten natürlich nicht nennen kann.

 

Ohne hier ellenlange Statements abgeben zu wollen,

empfehle ICH eine Rechtsanwalt Kanzlei im Bereich Steuer u. Immobilienerwerb zu konsultieren...die kennen i.d.R. alle "Macharten"  Smiley (fröhlich)

 

In Mönchengladbach ist ein solche ansässig...bitte selbst recherchieren.

 

Und mein lieber Inliner,

dass Du so überhaupt keine Kenntnisse über dieser Art Vorgänge haben möchtest,

---nehme ich Dir nicht ganz so ab  Smiley (zwinkernd)

 

hhh

 

inliner
Legende
4.665 Beiträge

@huhuhu  schrieb:

Und mein lieber Inliner,

dass Du so überhaupt keine Kenntnisse über dieser Art Vorgänge haben möchtest,

---nehme ich Dir nicht ganz so ab  Smiley (zwinkernd)

 

hhh

 


Das musst D mir aber abnehmen, weil ich mich ein Leben lang gegen Wohneigentum gewhert habe. Das machte mir mein Leben leichter und meine Umzüge einfacher. Die einzige AUsnahme war vor 4 Jahren das Chalet in NL.

 

Jetzt kommt diese Erbschaft und ich muss mich zwangsweise mit dem Thema beschäftigen.

huhuhu
Legende
7.277 Beiträge

Nun ja, ich könnte Dir gerne meine Daten übermitteln.

 

...ich nehme sowohl Barmittel als auch Häuser/Wohnungen in mein Portfolio auf,

...nur für den Fall das Du es nicht hin bekommst,

...Du hättest zwei Vorteile

...Keinen Stress, und Du würdest gutes damit tun  Smiley (fröhlich)

inliner
Legende
4.665 Beiträge

Dat werd nix,

ich habe schon längst mein Samaritterhäubchen ausgezogen.