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so geht's: Quellensteuer aus Österreich zurückfordern

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Küss die Haaaand, schöne Frau, verehrte Leserin (jaaaaa, die Leser dürfen sich auch angesprochen fühlen),

wir hatten ja hier in der Community schon einige Tips & Tricks zur Rückforderung ausländischer Quellensteuer. Fehlt noch das Lieblingsland von uns allen: Die Alpenrepublik Österreich. Tu felix Austria! (gemeint ist Herr Baumgartner, 2012 wars...)

Bekannte und beliebte Aktien kommen aus Österreich. Kräne von Palfinger (deutsche WKN: 919964), Catering u.a. in der Allianz-Arena von Do&Co (915210), Logistik und großzügige Dividenden von der Ösi-Post (A0JML5), Fasern von Lenzing (852927), Ziegel von Wienerberger (852894), Benzin von OMV (874341), Feuerwehrautos von Rosenbauer (892502), Kartonagen-Verpackungen von Mayr-Melnhof (890447), Maschinen von Andritz (632305), feuerfestes Baumaterial von RHI (874182), Versicherungen und großzügige Dividenden von uniqa (928900), Dividenden von Buwog (A1XDYU) ... all das sind attraktive Aktien.

Aber der Österreicher, wie er so ist (oh ja, @Pramax!), zwackt von den teilweise sehr hohen Dividenden erst mal 25 Prozent Quellensteuer ab. Die "hebt er ein". Davon werden wie üblich in Deutschland nur 15 Prozentpunkte angerechnet. Die restlichen 10 Prozent holen wir uns in Österreich zurück: genauer gesagt, im Burgenland.

Und das geht sogar relativ einfach.

Ihr benötigt zunächst ein Formular, das man unter seiner Bezeichnung "ZS-RD1-PDF" im Internet findet, beispielsweise hier.

 

Pro Kalenderjahr füllt Ihr ein solches Formular aus. Tragt das betreffende Kalenderjahr ein. Ansässigkeitsstaat ist Deutschland (Feld 1), dann im Feld 2 Eure persönlichen Daten mit der deutschen Steuernummer (und Bezeichnung des deutschen Finanzamts), Euer Name, Geburtsdatum, Anschrift, zur Sicherheit Eure E-Mail-Adresse. Allfälliger Vertreter: "keiner" (sprich: "käna").

Die eigentlichen Dividenden führt Ihr auf dem "Beiblatt A" auf (Formularnummer ZS-RD1A-PDF), das es hier zum Download gibt. Pro Kalenderjahr ein eigenes "Beiblatt A". Die beiden österreichischen Formulare sind automatisch rechnende PDF-Vordrucke, die Summen werden also automatisch ermittelt.

Da sind zunächst einmal sechs Fragen im Feld "A" wie folgt zu beantworten:
1. Wohnung in Österreich (nein, sprich: "nähn")
2. Betriebsstätte (nein)
3. berechtigt und eigene Rechnung (ja, sprich: "oh ja!")
4. Verkauf, Verleihung (nein)
5. Optionen (nein)
6. Gewinnausschüttung (ja)

Das Feld "B" für juristische Personen bitte durchstreichen.

Auf der Rückseite des Beiblatts berechnet Ihr den Rückzahlungsanspruch. Hier ein fiktives Beispiel:


Bezeichnung: Palfinger AG, Anzahl Aktien: 1860, Erwerb am 01.01.2009, Dividendenausschüttung am 30.03.2011, Zufluss am 5.04.2011, Ex-Tag 01.04.2011, Bruttobetrag EUR 409,20, Rückzahlungsanspruch 10 Prozent, Rückzahlungsbetrag 40,92 EUR. Diese Daten findet Ihr auf der Dividendenabrechnung Eurer Bank, die Ihr ohnehin als Fotokopie mitschicken solltet (siehe unten).

Summiert die Bruttobeträge und die Rückzahlungsbeträge auf und tragt die Summen in die unterste Zeile ein. Der Rückzahlungsanspruch in der letzten Zeile rechts unten muß also genau 10 Prozent von der Summe der Bruttobeträge sein.

Dann auf dem Beiblatt A unten das Datum und den Ort eintragen und unterschreiben.

Jetzt geht es zurück zum Hauptformular. Übertragt den Rückzahlungsanspruch  (also die 10%) in das Feld 3 in der obersten Zeile bei "Rückzahlung aufgrund von DBA" (= Doppelbesteuerungsabkommen), und auch in die unterste Zeile "Rückzahlungsbetrag".

Im Feld Nummer 5 tragt Ihr die Daten Eurer Bankverbindung ein, damit der Rückzahlungsbetrag überwiesen werden kann. Wichtig: tragt bitte IBAN und auch die BIC hier ein. Die BIC von comdirect lautet in Kurzform COBADEHD, das "HD" am Ende steht übrigens - kein Scherz! - für "Hamburg Direkt". Im Feld Nummer 6 bitte unterschreiben. Das Feld 7 lasst Ihr frei.

Jetzt fehlt noch die übliche Ansässigkeitsbestätigung der ausländischen Steuerverwaltung, also halt von Eurem deutschen Wohnsitzfinanzamt. Bitte schickt das Deckblatt und das Beiblatt A in zwei Kopien an Euer geliebtes persönliches Finanzamt, mit der freundlichen Bitte im Anschreiben, eine Wohnsitzbestätigung auszustellen. Beim Finanzamt München beispielsweise kann man die Formulare einfach in den Nachtbriefkasten werfen, nach etwa zwei Wochen kommt per Post die Bestätigung zurück. Die zweite Kopie behält Euer deutsches Finanzamt.

Und dann der letzte Schritt: Schickt alle Hauptformulare, alle Beiblätter A (je nach Abzahl der Jahre, für die Ihr den Antrag stellt), und - wichtig! - Fotokopien aller Dividendenabrechnungen an das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart, Neusiedlerstraße 46, AT-7001 Eisenstadt. Denkt dran: das Briefporto nach Österreich ist höher als innerhalb von Deutschland. Willkommen im geeinten Europa.

Da ich recht intensiv trade (suchtkrank!), habe ich noch eine von meinem Computer generierte Auflistung aller Geschäfte (Käufe und Verkäufe) in österreichischen Aktien beigelegt, also jeweils Datum, Stückzahl, Kauf/Verkauf, Kurs usw. Aber das ist vermutlich nicht unbedingt erforderlich. Ihr müßt nur jeweils im Beiblatt das Datum des Kaufs eintragen. Bei mir haben die meisten Aktien mehrere Kaufdaten, daher die Aufstellung.

Wichtig: Natürlich solltet Ihr vorher Fotokopien von allen Belegen anfertigen und aufbewahren.

Es dauerte bei mir ungefähr drei Monate, dann kam die Überweisung zuzüglich Zinsen. Und zwar nur die Überweisung! Es gibt im Gegensatz zu anderen Ländern keinerlei schriftliche Korrespondenz, keinen Bescheid. Das hätte ich eigentlich bei Österreich nicht gedacht, aber was soll's. Immerhin: einen "Erlagschein" benötigen wir nicht.

Der Vollständigkeit halber: Folgende Auskunft habe ich von der Österreichischen Finanzverwaltung im September 2015 per E-Mail erhalten: "Hinsichtlich der Rückerstattung von in Österreich zu Unrecht einbehaltenen Steuern sieht § 240 Absatz 3 Bundesabgabenordnung eine Frist von 5 Jahren vor. Der Antrag auf Rückerstattung kann danach bis zum Ablauf des fünften Kalenderjahres, das auf das Jahr der Einbehaltung der Steuer folgt, gestellt werden. Der Antrag bezieht sich auf ein bestimmtes Jahr und kann daher nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuer einbehalten wurde, gestellt werden."

Ich hoffe, Ihr könnt auf diese Weise bequem Eure zu viel bezahlten Steuern in der Alpenrepublik zurückfordern. Vom gesparten Geld geht sich mindestens ein Einspänner mit Schlagobers, ein Fiaker oder ein Almdudler aus (sprich: "os"). Bitte bei der Gelegenheit auch mal "schwedischer Kaffee" googeln!

Viele Grüße aus einem hochsommerlichen München
baba und servus

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.
19 ANTWORTEN

Pramax
Mentor ★★★
3.468 Beiträge

Hallo, lieber @nmh

 

Vielen Dank für die Mühe, die Du Dir zu diesem Thema gemacht hast.

 

Ich muss zu meiner Schande gestehen, dass ich keine einzige österreichische

Aktie in meinem Depot habe. Meine österreichischen Dividenden beziehe ich  hauptsächlich als Naturaldividenden  in Gestalt von Staud-Marmeladen aus Wien oder von hochprozentigen Marillenbränden aus der Wachau.

 

Darauf einen "Überstürzten Neumann" (bitte googeln)!

 

Gruß und Baba, Pramax

 

 

 

 

__________________

Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.

nmh
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9.960 Beiträge

....mmmmhhh.... mit Schlagobers!

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Frnk
Experte ★★
380 Beiträge

Der Schlagobers auf dem Mokka ist wie die Dividende auf der Aktie.

dg2210
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6.204 Beiträge

Nach etwas über 7 Monaten Wartezeit habe ich heute meine zuviel bezahlten Quellensteuern vom "Finanzamt DVR 0009385 Bruck Eisenstadt Oberwart"

zurückbekommen; Verwendungszweck: "Rueckzahlung oesterr. Abzugsteuer"

 

Danke @nmh für den Tipp! Ich würde dir gerne eine Provision zahlen, lasse es aber sein, weil du diese mit deiner EDV gar nicht verbuchen kannst. Smiley (traurig)Smiley (traurig)Smiley (traurig)
 

nmh
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9.960 Beiträge

@dg2210:


Das freut mich aber. Provision bitte auf mein Konto 100100 bei allen Banken und Sparkassen (außer comdirect).

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

dg2210
Legende
6.204 Beiträge

nmh schrieb:

@dg2210:


Das freut mich aber. Provision bitte auf mein Konto 100100 bei allen Banken und Sparkassen (außer comdirect).

 

nmh

 


Gerne! Wie ist denn die BIC von "allen Banken und Sparkassen (außer comdirect)" ?

 

Eine Überweisung an o.a. Konto in München (BLZ 700 000 00) wurde gerade vom System abgelehnt. Smiley (traurig)

 

nmh
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9.960 Beiträge

Der BIC lautet NMH. Doch, das kommt an!

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

swolpoll
Experte ★★★
727 Beiträge

@nmh: Besten Dank für diese Anleitung! Ich möchte nun gerne Quellensteuer für Lenzing für die Jahre 2018 und 2019 zurückfordern und habe folgende Fragen:

 

- Mittlerweile kann man 12,5% zurückfordern, oder? Weil die Quellensteuer 27,5% beträgt, nicht mehr 25%;

- Soll das FA die Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Formular der Österreicher unter 5. austellen (also zwei Mal abstempeln, weil ich ja für jedes Jahr ein Formular ausfülle) ODER soll das FA die Ansässigkeitsbescheinigung gemäß deutschem Formular ausfüllen? Oder ist das egal?

 

Besten Dank für die Unterstützung!

 

Gruß,

swolpoll

 

 

nmh
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9.960 Beiträge

@swolpoll:

 

Danke für die Frage.  Offenbar sind meine Informationen veraltet, inzwischen scheint es in Österreich wohl ein online-Verfahren zu geben. Habe ich aber leider noch nicht ausprobiert.

 

Ich habe die alten Formulare im Moment nicht hier, aber soweit ich mich erinnere, war immer recht eindeutig, an welcher Stelle das deutsche Finanzamt seinen Stempel setzen soll.

 

Den nächsten Antrag für Österreich werde ich wohl erst zum Jahresende stellen.

 

Hat hier irgendjemand schon Erfahrungen mit dem neuen elektronischen Verfahren?

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.