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"Hambuger Pensionskasse" im Arbeitsvertrag

t.w.
Legende
4.909 Beiträge

Hallo zusammen,

 

eine Bekannte hat mir kürzlich ihren Arbeitsvertrag vorgelegt. Dieser beinhaltet (sinngemäß) folgenden Absatz:

"Hamburger Pensionskasse

Der Arbeitgeber zahlt monatlich x Euro in die Hamburger Pensionskasse."

 

  1. Ich nehme also an, es handelt sich hier um eine betriebliche Altersvorsorge. Liege ich da richtig?
  2. Werden dafür die vermögenswirksamen Leistungen eingesetzt?
  3. Kann die Angestellte trotzdem einen VL-Fondssparsplan (ebase/finvesto/...) abschließen? 

Da ich im Thema der bAV recht unerfahren bin und mich gut erinnern kann, welche Un- und Halbwahrheiten mir seinerzeit seitens meiner Personalabteilung und der damaligen Versicherung aufgetischt wurden, hoffe ich auf eure Erfahrungen und Expertise.

 

Vielen Dank für eure Hilfe 🙂

7 ANTWORTEN

TutsichGut
Mentor ★★★
2.298 Beiträge

@t.w.  schrieb:

Hallo zusammen,

 

eine Bekannte hat mir kürzlich ihren Arbeitsvertrag vorgelegt. Dieser beinhaltet (sinngemäß) folgenden Absatz:

"Hamburger Pensionskasse

Der Arbeitgeber zahlt monatlich x Euro in die Hamburger Pensionskasse."

 

  1. Ich nehme also an, es handelt sich hier um eine betriebliche Altersvorsorge. Liege ich da richtig?
  2. Werden dafür die vermögenswirksamen Leistungen eingesetzt?
  3. Kann die Angestellte trotzdem einen VL-Fondssparsplan (ebase/finvesto/...) abschließen? 

Da ich im Thema der bAV recht unerfahren bin und mich gut erinnern kann, welche Un- und Halbwahrheiten mir seinerzeit seitens meiner Personalabteilung und der damaligen Versicherung aufgetischt wurden, hoffe ich auf eure Erfahrungen und Expertise.

 

Vielen Dank für eure Hilfe 🙂

Toni


Hallo Toni

 

1. mit großer Wahrscheinlichkeit, ist eine feine Sache, da auch bei einem Wechsel der Anspruch bestehen bleibt.

2. nein, es wird höherer Betrag sein

3. höchstwahrscheinlich ja, aber es wird sich wg. der Dauer und der Haltezeit nicht lohnen (es sei denn die Zinsen steigen unverschämt schnell)

 

Das sind so die Erfahrungen von mir, wie es genau aussieht, weiß die Bekannte(oder kann es erfragen) und ihr Arbeitgeber Smiley (zwinkernd).

Die Modalitäten sind in Rahmenverträgen abgelegt, du bekommst bei Abschluß eine Menge Papier.

Es mag aber auch ein Mindestvolumen genannt sein, so dass du bei einer Verweildauer von einem Jahr evtl. leer ausgehst.

Und die Firmen können, müssen aber nicht in die bAv einzahlen.

Dafür müssen sie aber Brutto oder Nettoentgeltumwandlung zulassen, dass geht aber auf deine Kappe. 

LG TutsichGut
DiskLeimEimer:Ich bin nicht dafür verantwortlich für Das, was mein Bauch von sich gibt.

huhuhu
Legende
7.240 Beiträge

Guten Morgen Toni,

 

hier meine Erfahrung;

1. ja

2. nein

3. ja

 

wie ich schon in einem anderen Beitrag erwähnt hatte, gibt es in Deutschland

tatsächlich noch AG die für Ihre Mitarbeiter, wie es TsG schon erwähnte 

diese feine Sache ausführen.

Manche AG zahlen zb. ab einer fünf Jährigen Wartezeit in eine Versicherung ein.

 

Der Vorteil hier ist, das die Ansprüche hier für den AN nicht verfallen können,

auch nicht bei einer Insolvenz.

Noch ein Vorteil für den AN besteht darin, dass  bei solch einer Versicherung keine Umwandlung stattfindet, hier bezahlt der AG den Betrag alleine.

Du hast also nur Vorteile, und nach ...sagen wir mal 30 Jahre Betriebszugehörigkeit

hat sich je nach Einzahlung ein kleiner "warmer Regen" angesammelt.

 

Je nachdem was der AG für einen Vertrag abgeschlossen hat,

erhält der AN dann eine Monatliche Rente, oder aber auch eine Einmalzahlung.

 

Fragen zu dieser Art Versicherung, kann Dir aber auch der ;

 

PSV aG

Bahnstraße 6

50996 Köln-Rodenkirchen

 

beantworten.

 

Ich hoffe es hilft Dir ein wenig, und wie gesagt,

das sind Erfahrungen die ich mit solchen Dingen gemacht habe.

 

Grüße

hhh

 

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen.

 

Die Beiträge zur Pensionskasse sind ziemlich sicher arbeitgeberfinanziert und der Anspruch ist halt hier arbeitsvertraglich geregelt. In meinem Fall ist mein Anspruch auf diese Leistung tarifvertraglich geregelt. Ob es (wider Erwarten) doch arbeitnehmerfinanziert (zB VL) ist kann Deine Bekannte erkennen, wenn sie sich Gehaltsabrechnung anschaut.

baha
Mentor ★★★
2.656 Beiträge

Durch diese Klausel hat der Arbeitnehmer ausschließlich Vorteile. Die Einzahlungen kann man sozusagen als Gehaltsbonus ansehen (lediglich dessen Verwendung ist eben vorgegeben).

 

Ich war auch mal bei so einem AG (und bin es jetzt wieder), und eines Tages im Rentenalter werde ich da etwas Geld bekommen. Nicht besonders viel, aber dafür war ich einfach nicht zu lange bei der Firma - allerdings lange genug, dass die Ansprüche unverfallbar sind.

 

In meinen Fällen war/ist es aber so, dass es nicht im Arbeitsvertrag geregelt war, sondern dass es ein betriebliches Versorgungswerk gab bzw. durch Tarifvertrag geregelt wurde. Eine Regelung im Vertrag ist da natürlich insofern anders, dass sie nicht mehr "einfach so" geändert werden kann - positiv wie negativ.

 

Das einzige "Problem", das ich persönlich mit solchen AG-finanzierten Altersvorsorgen habe, ist, dass man durch Wechsel der Arbeitsstelle über die Jahre am Ende des Arbeitslebens evtl. einen ganzen Strauß solcher Verträge hat. Schaden tut das natürlich nicht, aber man muss den Überblick behalten.

Kial
Experte
83 Beiträge

Bei manchen Kassen kann der Arbeitnehmer allein weiter einzahlen.

 

Einen gesonderten vwL-Sparvertrag wird man als Selbstzahler abschließen können. Ob der AG nochmals etwas zusteuert glaube ich nicht.

In der Metallindustrie wurden im Tarifvertrag die vwL in altersvwL umgestellt.

t.w.
Legende
4.909 Beiträge

Wow, so viele fundierte und hilfreiche Antworten, ich danke euch! 

 

Es geht hier um einen Arbeitsplatz in der Süßwarenindustrie, es kann sich auch um eine tarifvertraglich bedingte Klausel handeln, da bin ich nicht sicher. Sehr gut zu wissen ist jedenfalls, dass es eine vorteilhafte Sache für den AN ist. 

 

Ich kann gern auch berichten, ob weitere vermögenswirksame Leistungen bezuschusst werden oder nicht, falls das hier jemanden interessiert. Nur wann ich diese Information bekomme, kann ich nicht beeinflussen, da eben nicht ich selbst der betroffene AN bin.

 

Noch einmal herzlichen Dank an euch alle. Ich bin froh, Teil dieser tollen Community sein zu dürfen 👍🏻

Salli
Experte ★
198 Beiträge

Hallo t.w.

rund 50 aller Arbeitnehhmer arbeiten in Betrieben welche tarifgebunden sind.

Das scheint auch bei Deiner Bekannten der Fall.

Ob dort die VL mit in die BAV einfließt oder nicht, regelt der Tarifvertrag.

Da es in Deutschland meines Wissens mehr als 2.000 verschiedene Tarifverträge gibt, (da viele Branchen, Unterbranchen) kann besser der Arbeitgeber fundierte Auskunft geben, wie das im Betrieb mit der VL geregelt ist.

Wie akh schon schrieb, fießt z.B. in der Metall -und Elektroindustrie die VL mit in

die BAV (betriebliche Altersvorsorge).

 

Viele Grüße

Salli