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Verlustvortrag einsehen?!

eastwood
Autor ★★★
64 Beiträge

Guten Tag,

 

ich habe heute meine Steuererklärung wieder bekommen.

Leider steht nirgendwo eindeutig dass ich einen Verlustvortrag von xy € habe.

 

Kann ich das irgendwo einsehen?

11 ANTWORTEN

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Hallo @eastwood,

 

von wem hast Du Deine Steuererklärung bekommen? Vom Steuerberater? Oder vom Finanzamt? Dann meinst Du wahrscheinlich den Steuerbescheid.

 

Auf Deine Frage: Das Finanzamt setzt den Verlustvortrag, den Du meldest, fest. Darüber bekommst Du einen "Feststellungsbescheid", separat zum normalen Steuerbescheid.


Oder meinst Du die Steuerbescheinigung von comdirect? In diesem Fall mußt Du bei der Bank nachfragen, da wir hier im Forum Deine persönlichen Daten nicht kennen (dürfen).

 

Du kannst bei comdirect im Internet im "persönlichen Bereich" -> Verwaltung -> Steuerübersicht Deine steuerlichen Daten, auch Verlustvorträge, einsehen.

 

Falls mein Beitrag für Dich hilfreich ist, freue ich mich über einen entsprechenden Klick von Dir.

 

Viele Grüße aus einem regnerischen München

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

eastwood
Autor ★★★
64 Beiträge

ups, ein Bescheid ist es.

 

Dort steht dann drauf:

 

zu versteuern nach dem Grundtarif:   -12345 €

 

kann ich davon ausgehen dass dies etwa der Verlustvortrag sein wird?

Oder steht im "Feststellungsbescheid" dann noch etwas ganz anderes.

 

Es handelt sich übrigends um "Verluste" aus der Studienzeit. Jetzt hab ich hier und bei Google gelesen dass es auch einen Verlustvortrag bei Aktien gibt. Ist dies alles in einem Topf? Oder wird es hier erst richtig kompliziert 😄

 

gruß eastwood

nmh
Legende
9.960 Beiträge

@eastwood: Offenbar hast Du keine Verluste gemacht, sondern Gewinne. Andernfalls müßtest Du keine Steuern bezahlen.

 

Verluste aus Aktien und sonstigen Wertpapiergeschäften werden in zwei unterschiedlichen "Töpfen" verbucht. Wenn Du in einem Jahr etwa Aktienverluste gemacht hast und die per Verlustbescheinigung (bei der Bank erhältlich) an das Finanzamt meldest, dann erläßt das Finanzamt einen "Feststellungsbescheid". Das ist ein separates Stück Papier, das Du gleichzeitig mit dem Einkommensteuerbescheid erhälst. Falls Du keine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragt hast, werden die Verluste bei der Bank weitergeführt und automatisch mit künftigen Gewinnen verrechnet.

 

Regel: Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, und sonstige Verluste (Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne aus Anleihen oder Zertifikaten) dürfen sowohl mit sonstigen Gewinnen als auch mit Aktiengewinnen verrechnet werden, siehe Par. 20 Absatz 6 Satz 4 EStG.

 

Falls meine Antworten hilfreich für Dich sind, freue ich mich über einen entsprechenden Klick von Dir!

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

krokodil1
Experte ★★
462 Beiträge

Hallo @eastwood,

 

welchen Verlustvortrag meinst Du denn, soll Dir ausgewiesen werden?

 

Meinst Du Aktienverluste, "sonstige" Wertpapierverluste, Verluste aus Gewerbebetrieb/selbständiger Tätigkeit oder aus einem Angestelltenverhältnis?

 

Bitte etwas genauer!

 

Die Aussage von nmh "Offenbar hast Du keine Verluste gemacht, sondern Gewinne. Andernfalls müßtest Du keine Steuern bezahlen."  ist nicht allgemeingültig. Wenn Du mit "Aktien" Verluste gemacht hast, aber 100.000 € Gewinne mit Optionsscheinen, und 100.000 € Gehalt erhalten hast, so musst Du Steuern bezahlen - trotz Verluste.

 

Gruß

kroko

 

 

eastwood
Autor ★★★
64 Beiträge

also, ich studiere zur Zeit noch, also zahle ich gerade keine Steuern.

 

Mein Verlust ist durchs Studium entstanden (mit den Aktien war nur die Frage, ob Fortbildungskosten in den Topf von Aktienverlusten kommen).

 

Also, ich habe meine Kosten vom Studium angegeben. Maximal Betrag ist hier 6000€ davon wurden ein paar Hundert Euro abgezogen, da ich noch einen Lohnzahlung erhalten habe.

 

ich weiß nur nicht wie man "zu versteuern nach dem Grundtarif:   -12345 €"

wertet? Ob dies jetzt mein Verlustvortrag ist?!

 

gruß eastwood

krokodil1
Experte ★★
462 Beiträge

Schau mal da, dort ist Dein Fall hinreichend erklärt:

 

http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-13950.xhtml?currentModule=home

 

Gruß

kroko

eastwood
Autor ★★★
64 Beiträge

ok danke=)

 

ich weiß jetzt nur nicht ob ich es vielleicht falsch gemacht habe.

 

" Das ist dann eine Feststellungserklärung, keine Einkommensteuererklärung."

 

Ist damit gemeint, dass man einen Feststellungserklärung machen muss wenn man schon eine Einkommenssteuererklärung gemacht hat und nachträglich die Verluste angeben möchte? Ich habe nämlich eine Einkommenssteuererklärung gemacht!

 

"Ein Verlustvortrag ist nur möglich, wenn er vom Finanzamt in einem Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zum Schluss des Kalenderjahres (31.12.) gesondert festgestellt wird (§ 10d Abs. 4 Satz 1 EStG). Das ist der sog. Verlustfeststellungsbescheid,"

 

woher bekomme ich diesen? Bzw wird der einige Wochen später erst verschickt?

nmh
Legende
9.960 Beiträge

Hallo @eastwood,

 

nachdem Du leider keine ausreichenden Details gepostet hast (und auch keine "Danke"-Klicks für unsere ausführlichen Erläuterungen vergibst) empfehle ich Dir, Dich zu Klärung mit Deinem Finanzamt in Verbindung zu setzen. Die kennen Deinen Fall genauer als wir.

 

Viele Grüsse aus einem stürmischen München

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

eastwood
Autor ★★★
64 Beiträge

ich habe mich doch bedankt, ich weiß ja nicht das klicks-sammeln so wichtig für das selbstbewusst seineiniger menschen sein kann.

 

ich weiß auch gar nicht welche details noch fehlen?

aber danke, ich suche mir dann wohl wo anders hilfe.

 

(ich klicke jetzt überall nochmal danke, damit deine woche noch glücklich verläuft? ist das ok?)