am 25.04.2017 17:45
Hallo @all, Der Verlust aus einem Wertpapierverkauf wurde steuerlich nicht anerkannt, weil die Gebühren höher als der Verkaufserlöse sind. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und/oder einen Ratschlag, ob man bei der Erstellung des Einkommensteuererklärung den Verlust mit Aussicht auf Erfolg geltend machen kann? Danke!!!!!!!!!!!
am 25.04.2017 18:23
Hallo,
Du hast diese Frage doch schon hier gestellt?!
Es ist eine gute Idee, nicht mehrfach zu posten, sondern vielleicht einfach die Antworten in dem anderen Thread zu lesen.
Verbindliche Grüße aus einem verregneten München
nmh
am 26.04.2017 08:55
Der Verkaufserlös war geringer als die Gebühren? Und der Verlust? In welcher Höhe bewegen wir uns denn?