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Freibetrag bei Ehepaaren

Bert1989
Experte ★
176 Beiträge

Hallo Community,

 

aktuell geben ich kurz vor Jahresende meinen freien "Freibetrag" also 801 € - schon erteilter Freibetrag an die Comdirekt weiter und diese schreiben mir dann Teile  der bereits einbehaltene Steuern wieder aus.

 

Im Oktober werden wir (Freundin und meine Wenigkeit) heiraten.

Sie nützt ihren Freibetrag aktuell nicht oder nur wenig, lediglich Bausparer und so zeugs.

 

Kann ich dann einfach Ihren freien Betrag bei mir einsetzen? 

Oder braucht es da einen schriftlichen Zuspruch von Ihr?

 

Was würde passieren wenn man sich verrechnet und man z.b. einen € zuviel einträgt.

 

Also ich hab noch 601€ frei Sie 705€ und in die Maske von Comdirekt geb ich statt 1.306 € - 1.307€ ein?

 

Rein informativ hab keine krummen Dinger vor 😉

 

Grüße

Bert

10 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Letztlich zählt die Einkommensteuererklärung bzw. der Einkommensteuerbescheid.

 

zuviel und zuwenig abgeführte Steuern werden dann dort gegengerechnet.

 

Wenn ihr gemeinsam veranlagt werdet (hört sich so an), dann greift der gemeinsame Freibetrag von 1.602€. Bei getrennter Veranlagung wird jeder für sich besteuert.

Bert1989
Experte ★
176 Beiträge

Ok bei der Steuer bin ich noch ein Anfänger.

Comdirekt gib alle meine relevanten Daten an die Steuerbehörde weiter oder?

 

Also wenn wir theoretisch, aufgrund von verschiedenen Anlagenprodukten, mehr als 1.602€ angeben erhalte ich einfach durch meinen Steuerbescheid eine Nachzahlungsaufforderung?

 

Grüße

Bert

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Ja, Comdirect gibt die Daten an die Steuerbehörden weiter. Die Steuerbehörde unternimmt aber nichts automatisch. Soll heißen: Zuviel gezahlte Steuern werden nicht automatisch erstattet und zu wenig erstattete Steuern werden nicht automatisch angefordert.

 

Auslöser ist Deine Steuererklärung. Dort gibst Du (je Bank) Deine Kapitalerträge an und welche Freibeträge Du beansprucht hast. Das Finanzamt ermittelt dann bankübergreifend und die für Dich (bei gemeinsam: Euch) als Steuerpflichtigigen fällige Besteuerung. Das ist im Normalfall ziemlich einfach, wel Du dazu nur die Steuermitteilungen Deiner Banken eintippen musst.

 

In dem Fall dass die Einkünfte sicher unterhalb der 801 (1602) sind kannst Du Dir die Anlage KAP schenken. Weil das bei Dir dieses Jahr wegen der Eheschließung eh kein "normales" Jahr ist würde ich eine Anlage KAP einreichen.

paba

Hallo @Bert1989,

 

erst mal wünsch ich euch alles Gute für eure Ehe.

 

@ehemaliger Nutzer  hat recht, es zählt immer was ihr in der Anlage KAP eurer Einkommensteuererklärung angebt. Dort wird die zu viel oder zu wenig abgeführte Steuer gegengerechnet. Wenn ihr aber keine Anlage KAP abgeben wollt (dazu ist man ja nur verpflichtet, falls man aus irgend einem Grund zu wenig Kapitalertragssteuer abgeführt hat), dann müsst ihr darauf achten, dass ihr bei euren verschiedenen Geldinstituten einen Freistellungsauftrag von in Summe höchstens 1602,- € für das Gesamtjahr erteilt.

 

Wichtig: Die Erteilung des Freistellungsauftrag bei einen Bank gilt immer für das Gesamtjahr, also rückwirkend vom 1. Januar des Jahres in dem der neue Auftrag erteilt wurde. Also ihr erteilt eure neuen Freistellungsaufträge nicht für die noch nicht verbrauchten 1306 € sonder für die gesamten 1602 € (dies ist die Summe, die ihr gemeinsam auf beliebig viele Banken verteilen könnt). Deine Frau muss also noch im selben Jahr ihren Freistellungsauftrag um den Betrag reduzieren, den du von ihr nutzen willst. Das geht aber erst ab dem Zeitpunkt, ab dem ihr verheiratet seid.

 

Wenn ihr über die 1602 € hinausgeht und das in der Steuererklärung nicht korrigierst, seit ihr – rein rechtlich gesehen – Steuerhinterzieher (ich kann mir aber nicht vorstellen, dass bei nur wenigen EUR gleich die Handschelle klicken).  

 

Gruß paba

TeePee
Mentor ★
1.031 Beiträge

@paba  schrieb:

Deine Frau muss also noch im selben Jahr ihren Freistellungsauftrag um den Betrag reduzieren, den du von ihr nutzen willst.


...aber nur, wenn sie ihn dann auch tatsächlich in Anspruch nimmt, oder? Die Höhe des Freistellungsauftrages selber wird doch nicht gemeldet, sondern nur der in Anspruch genommene Betrag (wenn ich das richtig verstanden habe). Insofern darf man zwar eigentlich nicht mehr als 801 € bzw. 1602 € freistellen lassen, es fällt aber schlicht und einfach nicht weiter auf, wenn die Freistellung für Konten gilt, auf denen gar keine (oder sich unterhalb der insgesamt in Anspruch genommenen bewegenden) Erträge erwirtschaftet werden.

 

Oder?

 

Gruß

TP

paba
Mentor
889 Beiträge

@TeePee  schrieb:

@paba  schrieb:

Deine Frau muss also noch im selben Jahr ihren Freistellungsauftrag um den Betrag reduzieren, den du von ihr nutzen willst.


...aber nur, wenn sie ihn dann auch tatsächlich in Anspruch nimmt, oder? Die Höhe des Freistellungsauftrages selber wird doch nicht gemeldet, sondern nur der in Anspruch genommene Betrag (wenn ich das richtig verstanden habe). Insofern darf man zwar eigentlich nicht mehr als 801 € bzw. 1602 € freistellen lassen, es fällt aber schlicht und einfach nicht weiter auf, wenn die Freistellung für Konten gilt, auf denen gar keine (oder sich unterhalb der insgesamt in Anspruch genommenen bewegenden) Erträge erwirtschaftet werden.

 

Oder?

 

Gruß

TP


… richtig, seit 1999 wird dem Bundeszentralamt für Steuern nicht mehr der gestellte, sondern der tatsächlich in Anspruch genommene Freistellungsauftrag gemeldet (§45d EStG) und man wird natürlich erst dann zum Steuerhinterzieher, wenn man mehr als 801/1602€ in Anspruch genommen hat. Das kann man aber nur, wenn man vorher mehr als 801/1602€ beantragt hat. Deshalb würde ich tunlichst darauf achten auch nicht mehr zu beantragen.

Smurf
Experte ★
153 Beiträge

@Bert1989  schrieb:

Was würde passieren wenn man sich verrechnet und man z.b. einen € zuviel einträgt.

 

Also ich hab noch 601€ frei Sie 705€ und in die Maske von Comdirekt geb ich statt 1.306 € - 1.307€ ein?

 

Rein informativ hab keine krummen Dinger vor 😉

 

Grüße

Bert


Würde das Finanzamt die Gesamthöhe Deiner Freistellungsaufträge prüfen (was sie können und dürfen) und feststellen, dass diese zu hoch ist, kann das Finanzamt in dem Moment ja nicht wissen, ob es ein Versehen war oder Du sie bedröppeln wolltest. Wie hoch die Wahrscheinlichkeit dafür ist sei mal dahin gestellt. Wenn´s dumm läuft, darfst Du ihnen dann nachweisen, dass in den letzten Jahren alles roger war. Und zwar mit allen negativen Begleiterscheinungen (Rennerei, Bankgebühren für Nachbestellung von Kontoauszügen, etc.)

Ob sie bei einem Euro drüber aus Prinzip prüfen oder von einem Versehen ausgehen, weiß ich nicht.

Bestraft würdest Du nicht werden. Wenn Deine Zinseinkünfte UNTER Deinen Freibeträgen liegen hast Du auch keine Steuerhinterziehung begangen, denn Du hättest ja auch keine Steuern bezahlt, wenn die FSA korrekt gewesen wären.

Goliath74
Mentor ★
1.200 Beiträge

@Smurf

Die Höhe Deiner Erträge wird eh jedes Jahr automatisch von allen Banken an das Finanzamt gemeldet. Sollte man den Freibetrag übersteigen brauchst Du nichts mehr nachweisen. Das Finanzamt hat eh schon die Info ob die zu viel Einkünfte hattest.

Smurf
Experte ★
153 Beiträge

@Goliath74  schrieb:

@Smurf

Die Höhe Deiner Erträge wird eh jedes Jahr automatisch von allen Banken an das Finanzamt gemeldet. Sollte man den Freibetrag übersteigen brauchst Du nichts mehr nachweisen. Das Finanzamt hat eh schon die Info ob die zu viel Einkünfte hattest.


Goliath hat natürlich Recht...

Trotzdem wird es in der Praxis eher nicht lange funktionieren, zu hohe Freibeträge anzugeben.

Nach dieser Logik könnte man ja dann jeglichen Steuerabzug zunächst vermeiden um seine Erträge anschließend erst mit der Steuererklärung zu versteuern...

Aber wer auf Zinnober mit dem Finanzamt steht, darf das gerne mal probieren.

Ich würd's lassen...