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Frage zur Abgeltungssteuer

krokodil1
Experte ★★
462 Beiträge

Hallo, Ihr Lieben,

 

ein Bekannter eines gefräßigen Untieres hat ein Problem. Ich werde es mit "gefälschten" Zahlen erörtern:

 

Da ist jemand ledig und bekommt 17.300 € Zinsen p.a. bei einer Bank, sonst (der Einfahheit halber) keinerlei Einkünfte oder steuerrelevante Ausgaben. Die Bank zieht ihm also (unter Berücksichtigung des Sparerfreibetrags) 4.125 € Abgeltungssteuer ab (zzgl. Soli und KiSt).

 

Wenn diese Person nun eine Steuererklärung macht, beträgt das steuerpflichtige Einkommen 16.500 € und sie muss 1.649 € Steuern lt. Grundtabelle bezahlen. Unter Verrechnung der Abgeltungssteuer, gibt es also ordentlich was zurück.

 

Nun hat die Person aber noch 100.000 € Zinseinnahmen bei der Sparkasse. Auch die Sparkasse zieht (ohne Freistellungsauftrag) 25 % Abgeltungssteuer ab.

 

Wenn die Person nun eine Steuererklärung macht, MUSS sie die Zinsen der Sparkasse mit angeben (und hat dann praktisch keinen Steuervorteil mehr) oder kann sie einfach sagen: Die Bankzinsen versteuere ich "nach Tarif", die Sparkassen-Zinsen versteuere ich "pauschal"?

 

Gibt es auch die Möglichkeit zu sagen, dass nur soviel Zinsen "nach Tarif" besteuert werden, dass eben max. 25 % erhoben werden, der Rest pauschal (dass also die Sparkassen-Zinsen nur anteilig "nach Tarif" besteuert werden).

 

Schönen Abend noch

kroko

 

8 ANTWORTEN

aalkasten
Autor ★★
20 Beiträge

Ein toller Gedankengang, hochgeschätztes Kroko, die  Kapitaleinkünfte für die Besteuerung derartig aufzuspalten: Der größere Teil mit 25 % (+Soli und ggf. KSt), der kleinere Teil mit einem persönlichen Steuersatz unterhalb  25 %. Da wird das FA garantiert nicht mitspielen. An der 25 %-Abgeltungssteuer für die Gesamtsumme wird man nicht vorbeikommen. Und wenn dann R2G ab Herbst 2017 regieren sollte, könnten es vielleicht sogar einmal 50 % werden.

nmh
Legende
9.959 Beiträge

Liebes @krokodil1,

 

was Du vorschlägst ist leichtfertige Steuerverkürzung und ordnungswidrig, oder gar Steuerhinterziehung und eine Straftat.

 

Nach Par. 20 EstG gehören alle Einkünfte aus Bankguthaben zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Dein Vorschlag verletzt ganz konkret den Par. 32d Absatz 6 Satz 3 EstG: "Der Antrag kann für den jeweiligen Veranlagungszeitraum nur einheitlich für sämtliche Kapitalerträge gestellt werden".

 

Und durch die Möglichkeit zur sog. "Kontenabfrage" ist es nicht unwahrscheinlich, dass das Finanzamt alle Deine Konten kennt und entsprechende Fragen stellt.

 

Wir werden Dich dann aber täglich im Knast besuchen - versprochen, Ehrensache!

 

Viel Erfolg beim Steuernsparen,

schönes Wochenende und viele Grüsse aus einem regnerischen München

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

kölle58
Mentor ★★★
2.021 Beiträge

Lieber nmh,

so ist das richtig, wo kommen wie denn hin, wenn jedes Haustier macht was es will.

Und dann noch ein "Bekannter"

Nachtigall ick hör ....  Smiley (überrascht)

 

Sofort hinter Gitter, mit dem lieben kroko

Ich schicke auch ein Paket mit Kölschen Leckerbissen,

Blootwosch, Kölsch un e lecker Mädsche Smiley (zwinkernd)

so und nun muss ich ein paar Steuern verdienen.

Schönes Wochenende an alle

Grüße

kölle

kölle58
Mentor ★★★
2.021 Beiträge

Aber mal was ganz anderes.

Nachdem ich mich entschlossen habe, wegen dem bescheidenen Wetter,

nun doch keine Steuern zu verdienen,

habe ich mal in mein "Leichen Depot" geschaut.

2012 habe ich mir von einem befreundetem Unternehmen ein paar Papiere ins Depot gelegt ( 662810---0,13 )

Auf Jahre dem Untergang geweiht, leider

Und was sehen mein entzündeten Äuglein heute.... Aktuell ca. 0,57

Fazit; manchmal lohnt es auch ...wenn man helfen will. Smiley (fröhlich)

Und das war nicht als Steuersparmodell gedacht  Smiley (zwinkernd)

Grüße

kölle

 

Pramax
Mentor ★★★
3.460 Beiträge

Werter @krokodil1

 

Das Problem Deines Bekannten hätte ich gerne - zumindest was die Höhe

der Beträge angeht, die Du erwähnst. Smiley (zwinkernd)

Und ich hätte auch kein Problem damit.

 

Gruß, Pramax

__________________

Wenn schon Unsinn, dann muss es ein Kaiserschmarrn sein.

Goliath74
Mentor ★
1.200 Beiträge

Da die Kapitalerträge anhand der Steuer-ID an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt werden kann es sowieso nicht klappen.

krokodil1
Experte ★★
462 Beiträge

Danke nmh für die Antwort. Dein Zitat:

 

was Du vorschlägst ist leichtfertige Steuerverkürzung und ordnungswidrig, oder gar Steuerhinterziehung und eine Straftat.

 

Ist es bei Euch in Bayern auch so, dass allein schon das Stellen einer Frage strafbar ist? Wenn ich in NRW frage: "Darf mein Kumpel seine Erbtante umbringen, um schneller an sein Erbe zu kommen?"  Dann ist dies - nicht der Mord an einer Erbtante -, sondern die Fragestellung alleine schon strafbar.

 

Dann könnte ja ein nmh auf die Idee kommen, seine Erbt... naja, lassen wir das.

 

Gruß

kroko

 

 

nmh
Legende
9.959 Beiträge

Servus!

 

Vielen Dank für Dein Feedback. Es freut mich, daß mein bescheidener Beitrag hilfreich für Dich ist.

 

Freilich ist das Stellen einer Frage in Bayern grundsätzlich nicht strafbar (Ausnahme: bei ganz bestimmten Fragen, aber das führt jetzt zu weit).

 

Ich habe ja auch nicht geschrieben: "Die Tatsache, daß Du fragst, ist strafbar ...", sondern ich habe geschrieben "was Du vorschlägst ist ... eine Straftat".

 

Ich bin kein Strafrechts- und nur begrenzt ein Steuerrechts-Experte. Laßt uns, alle miteinander, unsere Steuern bezahlen. Nur soviel, wie vorgeschrieben ist, nicht mehr. Der Staat verschwendet viel davon, aber das allermeiste wird doch sinnvoll ausgegeben.  😉

 

Viele Grüße aus einem sonnigen München nach NRW

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.