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Anwalt

HeikeRossi
Autor ★
23 Beiträge

Hallo an alle,

 

ich habe ein kleine Rechtsfrage, echt nichts großes, und ich habe mir nachgedacht einen Anwalt im Netz zu suchen. Ich habe auch eine Seite gefunden [Link entfernt, da Verstoß gegen Community-Regeln] so etwas anbietet aber ich bin mir nicht sicher ob ich so etwas machen soll. Sie bitten Erstberatungen an, haben eine Geld zurück Garantie, und so weite.. Hat jemand von euch Erfahrungen in diesen Gebiet?

Danke

9 ANTWORTEN

nmh
Legende
9.959 Beiträge

Hallo @HeikeRossi,

 

ich habe die Frage mit einer Vertrauensperson aus meiner allerengsten Umgebung besprochen. Meine Vertrauensperson ist selbst Rechtsanwältin und arbeitet bei einer Rechtschutzversicherung in München, wo sie genau solche Fragen wie Deine beantwortet. Also mehr oder weniger einfache Rechtsfragen, für Kunden (Mitglieder) der Versicherung kostenlos am Telefon, oder die Suche nach einem Anwalt. Diesen Service bieten alle Rechtschutzversicherungen an.


Also. Wie immer bei Juristen habe ich die Antwort bekommen: Das kommt drauf an. Hier: um welches Rechtsgebiet es geht, wieviel Unterlagen zu sichten sind, wie gut die Erfolgsaussichten sind usw.

 

Eine Geld-zurück-Garantie (unklar: unter welcher Bedingung gibt es Geld zurück??) ist höchst unseriös und standesrechtlich auf keinen Fall erlaubt. Finger weg von solchen Anwälten.

 

Eine kostenlose Erstberatung, z.B. telefonisch, bieten viele Anwälte an, auch wenn das standesrechtlich ebenfalls eigentlich nicht erlaubt ist. Spätestens, wenn der Anwalt nach außen hin tätig wird (Briefe schreiben) muß er das aber abrechnen. Wenn allerdings die Gegenseite bereits im Verzug ist, und die Erfolgsaussichten hoch, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß man die Anwaltsgebühren bei der Gegenseite holen kann.

 

Manche Anwälte bieten auch einen Service an, bei dem man online eine Frage stellen kann, die dann kostenlos oder zu sehr günstigen Gebühren beantwortet wird.

 

Also eine schwierige Frage. Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, dann muß Du wohl auf Gut Glück eine Kanzlei aus Deiner Nähe aussuchen.

 

Viel Erfolg dabei!

 

Viele Grüße aus einem hochsommerlichen München

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Schlaumax
Experte ★
164 Beiträge

Klasse, dass du auch in dieser Angelegenheit eine ausführliche und kompetente Antwort parat hast, @nmh! Diese Frage habe ich mir nämlich auch schon einmal gestellt. Zwar habe ich eine Rechtsschutzversicherung, aber (klopf, klopf...) ich brauchte sie bisher noch nicht.

 

Übrigens, da fällt mir noch einer ein...

 

Treffen sich zwei norddeutsche Anwälte.

"Moin², Herr Anwalt, wie geht's denn so?"

"Ich kann nicht klagen!"

 

Smiley (zwinkernd)

Schlaumax

Wissen ist Macht. Nichts wissen, macht auch nix.

nmh
Legende
9.959 Beiträge

@Schlaumax:  Ich habe keine RSchV. Die Anwältin im Haus erspart die RSchVersicherung.

 

Das korrekte Ende vom Witz lautet: "Schlecht. Ich kann nicht klagen". Möglicherweise habe ich aber auch Deine Anspielung "norddeutsche" nicht oder falsch verstanden. Sind die so maulfaul? Bitte verklage mich deswegen nicht, ich bin nicht versichert und kann Deinen Anwalt nicht bezahlen.

 

Herzlich aus München

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Schlaumax
Experte ★
164 Beiträge

Lieber @nmh, im Norden gehen wir mit Worten ja bekanntlich sehr sparsam um. Aber gut - und damit es auch einer juristischen Überprüfung standhält - "Schlecht. Ich kann nicht klagen."

 

Smiley (zwinkernd) & Herzlich grüßt der

Schlaumax

 

Wissen ist Macht. Nichts wissen, macht auch nix.

nmh
Legende
9.959 Beiträge

Moinmoin,

 

der Nickname "Schlaumax" klingt bay'risch, wegen dem "max". Ich hätte schwören können, daß Du eher aus dem Süden kommst. So kann man sich irren.

 

Servus,

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Frnk
Experte ★★
380 Beiträge

Bei der Frage, welches Witzende "korrekt" ist, muss man auch die Darbietungsform beachten. Wenn der Witz vor Publikum erzählt wird, dann kann er auch ohne "Schlecht" vorneweg auskommen. Der Erzähler muss halt nur entsprechend malad dreinblicken.

 

Dann, so würde ich behaupten, wird er sogar anspruchsvoller durchs rhetorische Stilmittel der Ellipse.

 

 

Pfiat euch,

Frnk

nmh
Legende
9.959 Beiträge

Stimmt - die Ellipse hatte ich nicht gesehen, oder zwar gesehen, aber nicht verstanden.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Dietus
Experte ★★★
760 Beiträge

Schlaumax schrieb:

Klasse, dass du auch in dieser Angelegenheit eine ausführliche und kompetente Antwort parat hast, @nmh!



Abs. 1, Satz 1 wollte ich auch gerade schreiben! Smiley (fröhlich)

Renimaus
Experte ★★
288 Beiträge

Hallo Heike,

alle größeren Städte haben Verbraucherzentralen ( eV.) Die haben für alle Rechtsgebiete Ihre Sachbearbeiter. Für die Erstberatung nehmen sie ca. € 10 bis € 22, falls Du erwerbstätig bist. Über Infothek, einmalige Nutzung € 1,50. Telefonische Beratung ist ebenfalls gegen Gebühren zu haben. ist dann aber teurer. Infos kannst Du Dir holen unter: www.vzhh.de (Hamburg).