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"Butter bei die Fische" Apple Pay in Oktober auch bei der comdirect?

45 ANTWORTEN

kkrdvc
Autor ★★
33 Beiträge

@SMT_Philipp  schrieb:


Hallo @Zargoras,

 

stimmt, wir schreiben jetzt:

"Später in diesem Jahr wird comdirect Apple Pay auf den Markt bringen, das mobiles Bezahlen für Kunden in Deutschland sowohl schnell und bequem als auch einfach, sicher und vertraulich macht."

Ende der Durchsage. 🙂

 

Viele Grüße

Philipp


Heißt das dann auch, dass die Girocard auch unterstützt sein wird? Oder nur die Visa? Die Info habt ihr bestimmt irgendwo 😉

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @kkrdvc,

 

ich zitiere einmal den Kollegen @SMT_Philipp: "Ende der Durchsage.😉

 

Weitere Nachfragen sind also zwecklos.

 

Viele Grüße, Mario

Grubbyfk
Autor ★★
11 Beiträge

Grubbyfk
Autor ★★
11 Beiträge

Hallo,

 

Girocard wird bisher durch Apple Pay nicht unterstützt.

kkrdvc
Autor ★★
33 Beiträge

VPay wird aber unterstützt. Es geht darum, dass man auch eine Debit- und nicht nur eine Kreditkarte mit Apple Pay nutzen kann.

 

Visa Debit einzuführen wäre auch eine Möglichkeit 😉

StefanR72
Experte
95 Beiträge

Die Apple Pay ähm meine  X Pay Nutzungsbedingungen sind wieder da 🙂

 

comdirect Nutzungsbedingungen für X Pay
Stand: Oktober 2018

  • Leistungsgegenstand
    Ergänzend zu den Bestimmungen des Kreditkartenvertrages kann der Karteninhaber seine Kreditkarten (comdirect Visa-Karte) für Zahlungen mit der X App sowie das X-Pay-Verfahren anmelden. Er kann damit über seine mobilen Endgeräte und App-Anwendungen Kartenzahlungen bei Vertragsunternehmen veranlassen, die am X-Pay-Verfahren teilnehmen. Diese Vertragsunternehmen können eine Obergrenze für Beträge festsetzen, die mittels X Pay bezahlt werden können.

 

  • Zulässige Endgeräte
    Um das X-Pay-Verfahren nutzen zu können, benötigt der Karteninhaber die „X App“. Die App ist auf dem Endgerät vorinstalliert oder über den X App-Store zu beziehen. Das vom Karteninhaber zu verwendende mobile Endgerät, z. B. Y oder Z, muss über eine NFC-Schnittstelle (Near Field Communication) verfügen. Zusätzlich kann der Karteninhaber X Pay auf einem PC aktivieren, welcher mit dem gleichen Account betrieben wird. Welche Geräte für X Pay verwendet werden können, kann der Karteninhaber auf den X-Pay-Supportseiten einsehen.

 

  • Datenverarbeitung bei einer X Pay Zahlung
    Die folgenden Daten werden zum Zweck der Abwicklung der Zahlung über X Pay und der Anzeige der letzten 10 Transaktionen in der X App verarbeitet. Es handelt sich um folgende Daten:Datenpunkt Zweck der Erhebung
    AdressdatenPrüfung der Identität des Kunden
    Transaktionsdaten (Betragshöhe sowie Ort und Zeit der Transaktion, Transaktionsart, Angaben zum Händler; Autorisierungsdaten; Rabattdaten; verwendetes Endgerät)Durchführung und Autorisierung der Kartenzahlung und Anzeige der Transaktion in der Transaktionsliste

    Sobald die 11. Transaktion autorisiert wurde, wird die 1. Transaktion gelöscht.

  • Autorisierung von Kartenzahlungen
    Die Autorisierung einer Kartenzahlung mittels X Pay erfolgt dadurch, dass der Karteninhaber die Transaktion durch Entsperren des mobilen Endgerätes mit den gerätespezifischen Entsperrmechanismen des Karteninhabers und durch das Halten des mobilen Endgerätes an das NFC-fähige Kartenterminal freigibt. Zulässige Entsperrmechanismen sind die Eingabe einer PIN, eines Passwortes, eines Streichmusters oder der Einsatz eines biometrischen Merkmales, die dem Karteninhaber zugeordnet sind. Als biometrisches Merkmal kann der Karteninhaber entweder seinen Fingerabdruck über den Fingerabdruckscanner oder einen Iris- oder Gesichtsscann über die Kamerafunktion verwenden. Nach der Autorisierung kann der Karteninhaber die Kartenzahlung nicht mehr widerrufen.
    Für Kleinbeträge gelten dieselben Regelungen wie für das kontaktlose Bezahlen mit der Kreditkarte (siehe Nr. 3 Abs. 1 Bedingungen für die Kreditkarte (Visa-Karte)).

 

  1. Sorgfaltspflichten
    Neben den allgemeinen Sorgfaltspflichten aus dem Kreditkartenvertrag (siehe u. a. Nr. 8 Bedingungen für die Kreditkarte (Visa-Karte)) hat der Karteninhaber insbesondere sicherzustellen, dass
    • der Kunde die Gerätesperre des Endgerätes eingeschaltet hat,
    • er nur Entsperrmechanismen zum Entsperren des mobilen Endgerätes nutzt, die dem Karteninhaber ausschließlich selbst zugeordnet sind,
    • er das Endgerät mit der X-Pay-Funktion sorgfältig aufbewahrt und kein Dritter Zugriff auf die X App Anwendung hat,
    • er insbesondere den Entsperrmechanismus des mobilen Endgerätes keinem Dritten bekannt gibt,
    • keine biometrischen Merkmale eines Dritten zum Entsperren des Endgerätes gespeichert sein dürfen,
    • er die für den Account und das X Pay Verfahren geltenden vertraglichen Regelungen und Sorgfaltspflichten einhält.
  2. Deaktivierung/Sperre und Aufhebung der Sperre
    Im Rahmen der Einstellungen zur X App kann der Karteninhaber seine Karte deaktivieren. Ferner kann er über die Anwendung "Suche" die Karten deaktivieren. Zur Aufhebung der Deaktivierung ist eine Neuanmeldung der Karte erforderlich.


  3. Löschung der Karten bei X Pay
    Die Kündigung des Kreditkartenvertrages führt zur Löschung der Bezahlfunktion mit der gekündigten Karte in X Pay. Darüber hinaus kann der Karteninhaber im Rahmen der Einstellungen der X App die Kartennummer selbst entfernen.

comdirect bank AG

 

kammann
Experte ★★
253 Beiträge

Das ist copy&paste der Bedingungen von comrecit für Google Pay, hier abrufbar:
https://www.comdirect.de/pbl/member/formcenter/DownloadPdfDocumentRH.do?&redirected=615317&ePdfInsta...

Interessant ist, dass bei ApplePay immer behauptet wird, es sei anonymer als Google Pay. Jetzt finden sich aber die gleichen Bedingungen, z.B. die Weitergabe von Adressdaten an Apple Pay in den Bedingungen.

Aus Kundensicht unschön sind auch die auferlegten Sorgfaltspflichten: Während die bei den physischen Karten auferlegten "besonderen" Sorgfaltspflichten schon heftig sind, so gelten bei Google/Apple Pay noch weitere Pflichten, z.B. das Sicherstellen, dass kein Dritter Zugriff Zugriff auf die Pay-App hat. Das ist ja leichter gesagt als getan, eine PIN einer Kreditkarte kann man geheimhalten, aber die Displaysperre eines Smartphones ist relativ leicht zu überwinden - da reicht schon etwas Mehl oder schräger Lichteinfall, um ein Entsperrmuster auf dem Bildschirm zu erkennen. Da Handys deutlich häufiger als Kreditkarten gestohlen werden darf man gespannt sein, wie Fälle unberechtigter Zahlung in der Praxis gehandhabt werden.

StefanR72
Experte
95 Beiträge

Das waren die Nutzungsbedingungen von Apple Pay wo mir beim einrichten am iPhone angezeigt wurden. 

m4nu3l
Experte
94 Beiträge

DrOpz5nXgAAP9w4.jpg

 

Es wird offizieller: https://twitter.com/comdirect/status/1059378532969865216 bzw https://www.apple.com/de/apple-pay/

 

Manche munkeln wohl, dass es morgen soweit sein soll

Frnk
Experte ★★
380 Beiträge

@kammann  schrieb:

Eigentlich ganz schön dreist, was Apple da den teilnehmenden Banken zumutet - die Aussage dass Apple Pay, "das mobile Bezahlen für Kunden in Deutschland sowohl schnell und bequem als auch einfach, sicher und vertraulich macht" provoziert ja die Frage, ob andere, bereits auf dem Markt befindlichen Mobile Payment-Lösungen weniger "einfach, schnell, sicher und vertraulich" wären.


Korrekt, und, je nach individueller Sichtweise, schwindelt hier Apple auch nicht.

 

Einfach: Apple Pay ist nicht nur NFC-Zahlen im Laden, sondern auch auf Webseiten und in Apps. Alle Zahlkarten eines Kunden sind zudem in einer zentralen Wallet-App auf dem Telefon organisiert. Man kann alle seine unterschiedlichen Kreditkarten so zentral auswählen und braucht nicht für jeden Anbieter eine andere App aufrufen. Google Pay kann das auch, aber Anbieter, die die NFC-Schnittstelle von Android direkt „am OS vorbei“ nutzen, nicht. (Die Apple Watch lasse ich hier jetzt mal unerwähnt.)

Schnell: siehe „einfacher“: Über ein zentrales Wallet ist die Auswahl der Karte schneller möglich als über unterschiedliche Apps. Das iPhone muss nicht entsperrt werden zum Zahlen, man autorisiert die Zahlung ohne öffnen der App über PIN, Touch ID / Face ID. Andere NFC-Apps können das zum Teil auch, systembedingt aber häufig nur bis zu einer bestimmten Betragsgrenze oder abhängig von individuellen Einstellungen.

Sicher: Weil Apple Pay das einzige NFC-Bezahlverfahren ist, das den Nutzer-Verifizierungsprozess auf dem Telefon selbst erledigt (ohne Verbindung zur Cloud), gilt es eine Idee sicherer als zum Beispiel Google Pay (das auch sicher ist, keine Sorge!). Das mag in der Praxis kaum relevant sein, Apple Pay ist aber dadurch sicherer „by design“. Man kann sich den Luxus erlauben, weil Apple die Funktion nur auf iPhones mit diesem speziellen Co-Prozessor freigegeben hat, der für alle Verschlüsselungsaufgaben zuständig ist. Google dagegen wollte Google Pay auf möglichst vielen Geräten ermöglichen, unabhängig von deren Hardwareausstattung.  Die Kreditkartenindustrie zum Beispiel beurteilt das Verfahren so sicher, dass schon jetzt mit Apple Pay Zahlungen in großen Beträgen oberhalb der sonst üblichen Grenze für kontaktlose Zahlungen möglich sind – sofern der Händler das ermöglicht. Das ist vor allem ein Haftungsthema: Die Zahlungsdiensteanbieter beurteilen das Verfahren so sicher, dass sie Betrug (z. B. wie durch gestohlene kontaktlose Karten) im Grunde ausschließen.

Vertraulich: Der Datenschutz bei Apple ist deutlich strikter als zum Beispiel bei Google Pay. Google Pay ist für den Karten-Issuer kostenlos. Dafür werden Daten ausgetauscht. Apple verlangt eine Umsatzbeteiligung, sammelt aber keine Daten. Mit diesem Argument zum Beispiel vermarkten deutsche Banken ihre eigenen Android-NFC-Lösungen.

Klar, viele andere Angebote von anderen Anbietern sind in bestimmten Aspekten nicht schlechter, aber das Gesamtpaket ist so tatsächlich einmalig auf dem Markt.