am 04.01.2018 12:50
Hallo @SMTcomdirect,
auf welche Neuerungen dürfen wir uns wahrscheinlich ab dem 13.1. bzgl PSD 2 freunen.
Unter Fragen und Antworten finde ich nichts.
Wäre schön, wenn diesmal vorab die Informationen vorhanden wären, wie es auch zu den Steuerthemen bei Fonds ja geschehen ist.
Bei MIFID 2 finde ich aktuell die Informationspolitik von euch mangelhaft.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Schnell
am 04.01.2018 13:28
dachte am 13.01 werden noch keine Regelungen fällig, die Banken betreffen, sondern eher Unternehmen wie die Lufthansa, die kein Wntgeld mehr für Kreditkatenzahlungen erheben dürfen.
Aber ja die Informationen bzgl. MIFID sind sehr dürftig, keine Info, was noch alles angespasst wird, ob teile noch Fehlerhaft sind etc.
am 04.01.2018 13:31
Hallo @Zargoras,
damit triffst Du genau das Problem, Mann und Frau (und das dritte Geschlecht) wissen nicht was sich ändert. Es hätte ja auch die Abschaltung der iTan sein können.
oder irgendwas anderes was mich als Kunde betrifft. Für jeden wird da sicherlich was dabei sein :-).
Deswegen wäre ein Fahrplan und mehr Background schon hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Schnell
am 04.01.2018 15:01
am 04.01.2018 15:01
Hallo @eckhardschnell,
kein Grund zur Sorge. Für dich als Kunden ändert sich am 13.01.2017 erst einmal nichts.
Für uns als Bank ändern sich einige interne Prozesse, die aber keine direkten Auswirkungen auf euch haben.
Das einzige, was wir aktuell in diesem Zusammenhang empfehlen, ist die iTAN in naher Zukunft zu deaktivieren und auf mobileTAN oder photoTAN umzusteigen.
Beste Grüße
Jan-Ove
am 13.01.2018 12:44
Guten Tag,
das bedeutet also, dass all die Änderungen, welche in diesem Artikel (externer Link zur FAZ!) angedeutet werden, nicht in Kraft getreten sind? Wie können wir als Kunden denn bspw. unsere "Souveränität über die eigenen Daten" in Zukunft ausüben?
Gruß und herzlichen Dank...
am 14.01.2018 04:33
Der entscheidende Teil im Artikel ist folgender: "Im Prinzip ist das eine prima Sache, weil der Verbraucher die Hoheit über seine Kontodaten erhält und selbst entscheidet, wem er sie preisgibt. Mit anderen Worten: Der Bankkunde kann für sich das Bankgeheimnis aufheben." (Hervorhebungen durch mich)
Die Änderungen treten also wie beschrieben in Kraft, du musst jedoch jedem einzelnen Unternehmen den Zugriff auf deine Daten explizit zustimmen. Tust du das nicht, ändert sich in dem Sinne für dich auch nichts weiter.
Viele Grüße
Weinlese